Ihr Persönlichkeitsrecht wird verletzt, z.B. durch Beleidigungen, HateSpeech oder die Verbreitung Ihrer Bilder? Wir helfen Ihnen beim Vorgehen gegen Täter oder soziale Netzwerke.
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Persönlichkeitsrecht? Was ist das?
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist im deutschen Recht vermerkt und schützt ihre persönliche Eigensphäre. Es ist durch spezielle Fallgruppen konkretisiert, die eine gewisse Schutzwirkung auf diverse Rechte haben, wie z.B.:
- Das Recht am eigenen Wort
- Das Namensrecht
- Das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
- Das Recht an der eigenen Krankenakte
- Das Recht auf Achtung der Ehre (Beleidigungen, Üble Nachrede, Verleumdung, Hate Speech, Rufmord)
- Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Die Berührung ihrer Eigensphäre geschieht häufig in Ausübung eines anderen Grundrechts wie zum Beispiel der Meinungs- oder Pressefreiheit. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Berührung des Persönlichkeitsrechts rechtswidrig ist. Durch eine Abwägung der kollidierenden Grundrechte, kann eine Rechtswidrigkeit festgestellt werden. Bei der Bewertung, ob Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, kann ein spezialisierter Anwalt oder Anwältin helfen.