Handyvertragsdaten an SCHUFA übermittelt?

Datenweitergabe der Vertragsdaten an die SCHUFA ist illegal!

Ihre Daten wurden unzulässig an die SCHUFA weitergegeben? Gerade in einer Zeit, in der Privatsphäre und Sicherheit im digitalen Raum von größter Bedeutung sind, stehen wir Ihnen als Experten im Datenschutz– und Persönlichkeitsrecht zur Seite. Wenn Sie von der Datenweitergabe betroffen sind und rechtliche Schritte gegen diese erwägen, sind wir Ihr verlässlicher Partner. Vertrauen Sie auf unsere hervorragenden Fachkenntnisse, um Ihre persönlichen Daten zu schützen.

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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

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Inhaltsverzeichnis

Was war passiert?

Im Jahr 2021 hatten die Süddeutsche Zeitung und die Tagesschau öffentlich bekannt gegeben, dass nahezu sämtliche Mobilfunkanbieter in Deutschland, darunter Telekom, Vodafone, O2 Telefónica, Drillisch, freenet und mobilcom-debitel, Positivdaten an die Schufa weitergeleitet haben. Infolgedessen reichte die Verbraucherzentrale eine gerichtliche Klage gegen die drei größten Anbieter ein. Im April 2023 erzielte sie einen wegweisenden Rechtsspruch gegen Telefónica, der besagte, dass eine freiwillige Einwilligung zur Datenweitergabe erforderlich gewesen wäre – was nicht erfolgte (LG München I, Urteil vom 25. April 2023, Az. 33 O 5976/22).

Nahezu alle großen deutschen Mobilfunkanbieter wie Telefónica (O2), Telekom und Vodafone übermitteln seit Jahren sogenannte Positivdaten an die Schufa – ohne Einwilligung ihrer Kunden. Etwa ein Drittel aller deutschen Mobilfunknutzer sind betroffen. Das hat eine Auswertung von tausenden Schufa-Auskünften ergeben. Dabei hat ein Gericht längst entschieden: Eine solche Datenweitergabe ist illegal!

Zusammenfassung des Urteils

Das Landgericht München I hat in einem Urteil (Az. 33 O 5976/22 vom 25.04.2023) entschieden, dass die Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA rechtswidrig ist. Dieses Urteil betrifft insbesondere die großen Mobilfunkanbieter wie Telefonica, Telekom und Vodafone, die Vertragsdaten unberechtigt weitergeleitet haben. Das Gericht stellte fest, dass diese Praxis gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt und die Interessen der Verbraucher:innen höher wiegen als die der Anbieter.

Positivdaten – Was ist das?

Positivdaten umfassen Informationen über laufende oder alte Handyverträge, wie die Anzahl der Verträge oder die Pünktlichkeit der Zahlungen. Diese Daten können von Unternehmen genutzt werden, um Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten und die Kreditwürdigkeit von Personen zu ziehen. Die Weitergabe dieser Daten ohne Einwilligung der Betroffenen ist seit 2018 unzulässig.

Schadensersatzansprüche für Betroffene

Betroffene, deren Daten unrechtmäßig weitergegeben wurden, haben grundsätzlich Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Gerichte haben in vergleichbaren Fällen Schadensersatzbeträge von bis zu 5.000 Euro zugesprochen. In einigen Fällen, wie beim Amtsgericht Stuttgart, wurden sogar 15.000 Euro für angemessen erachtet.

Was können Verbraucher jetzt tun?

Verbraucher, die vermuten, dass ihre Daten unrechtmäßig weitergegeben wurden, sollten eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen. Diese gibt Aufschluss darüber, ob und welche Daten übermittelt wurden. Bei Bestätigung einer unrechtmäßigen Datenweitergabe können Betroffene rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatz fordern.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts München I ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Verbraucherdaten und stärkt die Rechte der Betroffenen. Es unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und die Notwendigkeit, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Betroffene sollten ihre Rechte kennen und bei Bedarf rechtliche Schritte einleiten, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Media Kanzlei unterstützt Sie gerne!

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