Hetzkampagne auf WhatsApp, Instagram & Co: über 30.000 Euro muss Täter nun an Betroffenen zahlen

16 Punkte umfasst der Tenor des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, das die Media Kanzlei für ihren Mandanten erwirken konnte. Neben Unterlassungsverpflichtungen bezüglich zehn Äußerungen und einem Bildnis, wird der Beklagte, ein YouTuber, zur Zahlung aller gerichtlichen und fast aller vorgerichtlichen Kosten sowie zur Zahlung von 20.000 € Geldentschädigung verurteilt. Insgesamt muss er also über 30.000 Euro an unseren Mandanten zahlen.

Zahlreiche Beleidigungen über Social Media

Der Beklagte ist YouTuber und Buchautor. Im Sommer 2020 veröffentliche dieser im Internet ein Video, welches unser Mandant per privater Nachricht über Instagram kommentierte und bewertete. Daraufhin entbrannte zwischen den beiden ein Schlagabtausch, der seitens des Beklagten in fortlaufende Beleidigungen, Verunglimpfungen sowie Drohungen und Nötigungen gegen unseren Mandanten ausartete.

So schrieb der YouTuber per WhatsApp an unseren Mandanten unter anderem:

„Pass man ein bisschen auf was du sagst, sonst muss ich dir deinen Schädel einschlagen du Hurensohn ja, und nicht dass wir aneinander vorbeireden du Nuttenkind“,

 

„Ansonsten zerstöre ich dein Leben, ich schwöre es dir, ich mach dich so kaputt“ 

und

„Wie wird man eigentlich so ein Stück dreck wie du! War deine Mutter auf dem Strich und hat dein Vater dich vergewaltigt!“ 

Bloßstellung und Beleidigung auf YouTube

Daneben erfolgten mehrfach Beleidigungen als „Hurensohn“„Missgeburt“ und „Wichser“. Darüber hinaus veröffentlichte der Beklagte ein Bildnis unseres Mandanten sowie seines Wohnhauses unter Nennung des Namens und der Adresse und kündigte auf YouTube in einem Video die „Abrechnung“ an.

Die andauernde psychische Belastung durch die Beleidigungen und Verleumdungen führte zu einer temporären, stressbedingten Arbeitsunfähigkeit unseres Mandanten.

Trotz Abmahnungen führte der YouTuber sein Treiben gegen unseren Mandanten fort und beleidigte in sogar nach Erhebung der Klage beim Landgericht mehrfach noch als „Hurensohn“. Auch der Erlass der von unserem Mandanten beantragen einstweiligen Verfügung brachte den Beklagten nicht dazu, die Videos vollständig zu entfernen. Ein daraufhin vom Landgericht verhängtes Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 € zahlte der YouTuber ebenfalls nicht.

Landgericht Frankfurt: Persönlichkeitsrecht schwer verletzt

Das Landgericht Frankfurt hat unserem Mandanten bis auf geringe Abweichungen alle Klageanträge wegen einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung zugesprochen. Dabei war in einigen Fällen eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und des Persönlichkeitsrechts schon nicht notwendig, weil es sich in diesen Fällen um – von vorneherein rechtswidrige – Schmähkritik handelte. Diese ist nur in sehr engen Ausnahmefällen anzunehmen, war vorliegend jedoch gegeben, weil sich ein Großteil der Äußerung in der Herabwürdigung des Klägers bzw. seiner Mutter erschöpften.

Die übrigen Äußerungen stellten sich als Formalbeleidigungen dar, sodass die durch das Landgericht vorgenommene Abwägung ohne lange Ausführungen zu Gunsten des Persönlichkeitsrechts unseres Mandanten ausfiel.

Die besondere Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung und damit die Anerkennung eines Schmerzensgeldes ergab sich aus den fortgesetzten Beleidigungen. Das Gericht führte dazu aus:

„Der Beklagte hat gegen den Kläger monatelang eine Hetzkampagne im Internet geführt, sich über den Kläger lustig, diesen verächtlich gemacht und öffentlich grob beschimpft. (….) Er hat dem Kläger gedroht, so dass für diesen der Eindruck entstehen konnte, der Beklagte selbst oder von diesem angestachelte Zuschauer der Video-Beiträge könnten ihm oder gegebenenfalls seiner Freundin etwas antun.“   

Angemessen erschien dem Gericht daher eine Geldentschädigung in Höhe von 20.000 €.

Dabei wurde anspruchsmindernd berücksichtigt, dass sich unser Mandant zu Beginn auf die Auseinandersetzung mit dem Beklagten eingelassen und insoweit nicht zur Deeskalation beigetragen hat.

Die gegen unseren Mandanten erhobene Widerklage des Beklagten auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 15.000 € hat das Landgericht als unbegründet zurückgewiesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Media Kanzlei: Anwalt für Medienrecht und Persönlichkeitsrecht

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