Sie sind Opfer von Hate Speech im Internet? - Anwalt hilft!
- Öffentlichen Ruf schützen
- Unwahrheiten ausräumen
- Gegen Verursacher vorgehen
Sie erhalten Beleidigungen, Drohbotschaften oder über Sie werden Gerüchte und Unwahrheiten im Internet verbreitet? Aufgrund eines eigenen Posts ergeht nun ein Shitstorm über Sie? Sie sind Opfer einer Hasskampagne? Kontaktieren Sie uns jetzt und vertrauen Sie auf unsere hervorragende Expertise im Persönlichkeitsrechtsschutz!
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Biene Bunt15 November 2023Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlenKatja Blondin12 Oktober 2023Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte :)Rita Röscher3 Oktober 2023Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.Wien mal anders26 September 2023Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)Steffiii Blackmamba26 September 2023Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlenGoogle Gesamtbewertung 4.9 von 5,
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“Wir arbeiten mit der gemeinnützigen Organisation Hate Aid zusammen und haben bereits über 500 Angelegenheiten zu Hate Speech bearbeitet.”
MEDIA KANZLEI IN DEN MEDIEN
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Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
für Medienrecht
JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
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FAQ: Erfahren Sie hier, was Sie zum Thema Hate Speech erwarten können.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Shitstorm und Hate Speech
Hate Speech und soziales Netzwerk
Hate Pages und Feindeslisten in sozialen Netzwerken
Anonyme bzw. unbekannte Täter ermitteln
Was kann ich bei einem unbekannte bzw. anonymen Täter tun?
Täterermittlung durch Auskunftsanspruch gegen Facebook, Instagram, Twitter, TikTok & Co.
Stalking und Täterermittlung
Media Kanzlei unterstützt bei der Täterermittlung
Anwalt für Hate Speech
Über Sie werden Beleidigungen via social media verbreitet oder aufgrund eines eigenen Posts ergeht nun ein Shitstorm über Sie?
Was ist ein Shitstorm und Hate Speech
Shitstorms und Hate Speech sind neue Ausformungen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Person, die regelmäßig über die neuen Medien und sozialen Netzwerke verbreitet werden. In der Anonymität eines mit Nickname versehenen Online-Profils fühlen sich Hetzer und Verbreiter von Beleidigungen und Schmähungen sicher und teilen Inhalte, die sie in der analogen Welt vermutlich niemals kommunizieren würden.
Oftmals werden schwerste Beleidigungen oder gar Drohungen ausgesprochen und das Opfer von Hate Speech sieht sich mit einer Fülle solcher Posts, die mit aller Öffentlichkeit werden, konfrontiert.
Hate Speech und soziales Netzwerk
Die Anwältinnen und Anwälte unserer Hate Speech Kanzlei haben sich unter anderem auf die sozialen Netzwerke spezialisiert, die regelmäßig der Ausgangspunkt von Hate Speech sind. Aus Erfahrungen wissen wir, dass man einem Shitstorm oder der unkontrollierbaren Weiterverbreitung von Hass und Hetze nur dann Herr werden kann, wenn man schnellstmöglich gegen alle Verbreiter – auch das soziale Netzwerk selbst – vorgeht, um den rechtswidrigen Content löschen zu lassen. Besonders schwierig ist dabei oftmals, die Täter aus der Anonymität zu heben, um gegen sie rechtlich vorgehen zu können.
Das im Jahr 2017 neu eingeführte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bietet hier die Möglichkeit, Auskunftsansprüche gegen die Portalbetreiber durchzusetzen, die eine Vielzahl an Daten von jedem User gespeichert haben, sodass der Verfasser eines anonymen Posts enttarnt werden kann. Auch eine Strafanzeige kann helfen, den Täter zu ermitteln.
Erst, wenn der Täter ermittelt ist, können gegen ihn bestehende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Hate Pages und Feindeslisten in sozialen Netzwerken
Eine weitere Ausgestaltung von Hass im Netz findet sich bei sogenannten Hate Pages. Diese Seiten werden oft auf einem sozialen Netzwerk eröffnet, um betroffene Personen dort zielgerichtet zu beleidigen und zu diffamieren.
Oftmals schließen sich diesen Hetzjagden viele verschiedene Nutzer an und glauben durch die Anonymität im internet, dass es sich dabei um einen rechtsfreien Raum handelt. Dem ist jedoch eindeutig nicht so.
Vielmehr werden viele der getätigten Äußerungen auf solchen Hate Pages durchaus strafrechtlich relevant sein. Zum einen hat dies zur Folge, dass die Netzwerkbetreiber zum Löschen von rechtswidrigen Beiträgen durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet sind und zum anderen besteht für die betroffene Person die Möglichkeit einen Auskunftsanspruch gegen den Netzwerkbetreiber geltend zu machen. So kann in der Folge auch zivilrechtlich gegen die Nutzerin oder den Nutzer vorgegangen werden. Sofern die Hate Page auch nur zur Bereithaltung von beleidigenden und diffamierenden Inhalten dient, wird unser Team auch hier die Löschung durch den Netzwerkbetreiber durchsetzen.
Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie hierzu. Machen Sie einfach einen Termin online bei uns oder melden Sie sich telefonisch. Wir helfen Ihnen gerne!
Quelle: Statista, HateAid
Beleidigung, Hassrede, Lügenverbreitungen und Cybermobbing gehören zu den häufigsten Gewaltformen im Netz. Das bestätigt sich auch durch die Anfragen, die wir tagtäglich erhalten. Immer häufiger werden Personen im Netz Opfer und wenden sich an zur Hilfe an uns. Wir arbeiten eng mit der Organisation HateAid zusammen und haben daher in allen Bereichen der digitalen Gewalt jahrelange Erfahrungen. Sind auch Sie von Gewalt im Netz betroffen?
Anonyme bzw. unbekannte Täter ermitteln
Auch im Zivilrecht trifft man auf das Problem, dass die gegnerische Seite unbekannt ist oder der Täter anonym im Web auftritt. Häufig tritt der Fall ein, dass der eigene Ruf in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter, TikTok und Co. mittels Veröffentlichung eines Kommentars oder Posts geschädigt wird. Dabei agiert der Kommentierende unter einem Pseudonym und ist deshalb nicht unmittelbar identifizierbar.
Als Betroffener fühlt man sich machtlos, wenn auf der gegnerischen Seite eine unbekannte Person steht. Oft wird vermittelt, dass es keine Erfolgschancen gegen unbekannte oder anonyme Täter gäbe. Diesem Mythos wollen wir jedoch entgegenwirken und möchten im Folgenden aufzeigen, welche Möglichkeiten man hat, gegen unbekannte bzw. anonyme Täter vorzugehen.
Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei haben bereits zahlreiche Verfahren geführt, in denen zunächst ein unbekannter bzw. anonymer Täter auf der gegnerischen Seite stand, der jedoch dann erfolgreich von der Staatsanwaltschaft ermittelt werden konnte.
Was kann ich bei einem unbekannte bzw. anonymen Täter tun?
Bei einem unbekannte bzw. anonymen Täter kann man zunächst selbst tätig werden bzw. sich rechtliche Hilfe holen:
- Indizien sammeln, die auf die Identität des Täters hinweisen könnten (Bspw: Fotos, Verlinkungen, etc.)
- Strafanzeige erstatten
- Klage auf Auskunftsanspruch gegen die Social Media Plattform erheben
Quelle: Statista, Forsa via Landesanstalt für Medien NRW
Eine Befragung von Internetnutzern zeigt: Strafrechtliche Verfolgung, Löschung und Meldungen sind am effektivsten um gegen Hass im Netz vorzugehen. Auf eben diese Bereiche haben auch wir uns spezialisiert. Wir übernehmen die Strafanzeige und fordern die Plattformen auf, die Beiträge zu entfernen. Dabei nehmen wir die Plattformen in die Pflicht und gehen im Zweifel auch gerichtlich gegen diese vor.
Beleidigt Sie jemand, so ist dies eine Straftat im Sinn des § 185 StGB. Verbreitet der Täter unwahre Tatsachen, die geeignet sind, Ihren guten Ruf in der Öffentlichkeit herabzusetzen, so ist dies eine üble Nachrede. Ihnen steht in diesen Fällen das Recht zu, bei einer Strafbehörde Strafanzeige zu erstatten.
Der Vorteil der Strafanzeige ist, dass sie mit geringem Aufwand und Kosten verbunden ist. Wenn Sie die Strafanzeige selbst erstatten, kostet diese nichts.
Den Nachteil der Strafanzeige sah man zuletzt im ZDF Magazin Royal mit Jan Böhmermann. Die Delikte werden von einigen Strafvollzugsbehörden leider nicht mit großem Eifer verfolgt und die Ermittlungsverfahren entweder erst gar nicht begonnen oder viel zu früh eingestellt. Man braucht daher Glück beim zuständigen Sachbearbeiter.
Höhere Erfolgschancen bei der Bearbeitung der Strafanzeige hat man, wenn diese von einer Anwaltskanzlei gestellt wird. Dies übt Druck auf die Behörden aus, die Ermittlung des Täters ordnungsgemäß durchzuführen. Ein Rechtsanwalt kann zudem die Ermittlungsakte anfordern und so selbst einen Blick auf die Ermittlungshinweise werfen. Sollte das Ermittlungsverfahren eingestellt werden, jedoch ein Ermittlungsfehler vorliegen, kann ein Rechtsanwalt Einspruch erheben, sodass das Verfahren wieder aufgenommen werden muss.
Die Media Kanzlei hat im Namen ihrer Mandanten bereits zahlreiche Strafanzeigen gestellt, durch welche anschließend erfolgreich ein Täter durch die Staatsanwaltschaft ermittelt werden konnte.
Ist der Täter ermittelt, ist sodann eine anwaltliche Abmahnung möglich. Sie hat den Vorteil, dass der Täter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und die Kosten Ihres Anwalts tragen muss. Dies führt regelmäßig zu einer Befriedigung des Konflikts.
Bei mehreren Verstößen haben Sie die Möglichkeit eine Geldentschädigung zu verlangen. Für Luisa Neubauer konnten wir eine solche Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro durchsetzen. Damit ein solcher Fall erfolgreich ist, muss die getätigte Äußerung Sie in Ihrem Persönlichkeitsrecht schwerwiegend verletzen. Gute Chancen hat man dann, wenn es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen handelt. Eine Beleidigung liegt regelmäßig vor, wenn Fäkalausdrücke getätigt werden. Von Tatsachenbehauptungen spricht man demgegenüber, wenn etwas dem Beweis zugänglich ist. Wir empfehlen, sich gegen verbreitete Unwahrheiten oder Beleidigungen immer zu wehren, damit diese unterbunden werden.
Täterermittlung durch Auskunftsanspruch gegen Facebook, Instagram, Twitter, TikTok & Co.
Als weitere Möglichkeit können Sie eine Klage auf Auskunft gegen die Social Media Plattform in Betracht ziehen, damit diese dann die bei ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten des Täters herausgeben. Durch die Datenschutzgrundverordnung ist es den Plattformen normalerweise nicht gestattet, personenbezogene Daten ohne Einwilligung des Betroffenen an Dritte weiterzugeben. Erhebt man jedoch eine Klage gerichtet auf einen Auskunftsanspruch und das zuständige Gericht gibt dieser statt, ermöglicht das den Plattformen die entsprechenden Daten herauszugeben.
Diesen Auskunftsanspruch hat die Media Kanzlei beispielsweise für Renate Künast erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt.
Erhält man dann die Daten des Täters, sodass dieser nun identifizierbar ist, kann anschließend ebenfalls eine anwaltliche Abmahnung erfolgen.
Stalking und Täterermittlung
Die Ermittlung von Tätern bei Stalking kann ebenfalls eine komplexe Angelegenheit sein und erfordert oft die Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden, Opfern und möglicherweise auch Experten.
Im Folgenden zählen wir einige Schritte auf, die normalerweise unternommen werden, um Täter zu ermitteln:
- Opfer sollten die Stalking-Vorfälle so detailliert wie möglich dokumentieren, einschließlich Datum, Uhrzeit, Ort und Art der Vorfälle. Dies kann helfen, ein Muster zu erkennen und die Identität des Täters zu ermitteln.
- Die Strafverfolgungsbehörden sollten informiert werden, wenn Stalking stattfindet. Die Polizei kann eine Anzeige aufnehmen und eine Ermittlung einleiten, um den Täter zu identifizieren.
- Wenn der Täter bereits bekannt ist, kann die Polizei eine Überwachung durchführen oder eine einstweilige Verfügung gegen den Täter beantragen, um das Opfer zu schützen.
- Wenn der Täter unbekannt ist, kann die Polizei auf andere Methoden zurückgreifen, um den Täter zu identifizieren, wie beispielsweise das Sammeln von Beweisen oder das Überwachen von Social-Media-Konten oder Telefonaktivitäten.
- In einigen Fällen kann es hilfreich sein, einen Privatdetektiv oder einen Experten für Computersicherheit hinzuzuziehen, um den Täter zu identifizieren oder zu lokalisieren.
Es ist wichtig, dass Opfer von Stalking jede Belästigung melden und alle Beweise sammeln, die sie haben, um den Strafverfolgungsbehörden bei der Identifizierung des Täters zu helfen.
Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei unterstützen gerne dabei, die Strafanzeige in die Wege zu leiten und bei Bekanntwerden des Täters einen Gewaltschutzantrag mittels einstweiliger Verfügung in die Wege zu leiten.
Media Kanzlei unterstützt bei der Täterermittlung
Sind Sie von einer Rufschädigung oder Stalking betroffen und der Täter ist Ihnen unbekannt oder anonym, dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir unterstützen Sie dabei, eine Strafanzeige zu stellen und begleiten Sie bei den anschließenden Schritten. Zudem helfen wir Ihnen gerne, einen Auskunftsanspruch gerichtlich geltend zu machen.
Anwalt für Hate Speech
Die Anwälte unserer Hate Speech Kanzlei helfen Ihnen bei allen Schritten und unterstützt Sie. Bei Auskunftsanträgen und im Bereich des Vorgehens gegen Portalbetreiber sind wir unter den Pionieren und wissen mit dem teilweise verschlagenen Vorgehen von Betreibern wie Facebook und Google umzugehen, die sich regelmäßig gegen die Beauskunftung wehren und dabei in rechtlicher Hinsicht sämtliche Register – hin und wieder auch solche, die an Unlauterkeit grenzen – ziehen. Sprechen Sie einen Anwalt für Hate Speech bei uns an, wenn auch Sie Opfer von Hass im Netz geworden sind.
Fachanwalt Medienrecht zu Hate Speech
Nachfolgend ist unser Fachanwalt für Medienrecht Dr. Severin Riemenschneider im Interview mit dem HR zum Thema Hate Speech zu sehen: