Gericht bestätigt: Unternehmen haftet auch für Aussagen Dritter

Erfolgsgeschichte

Das Landgericht Hamburg stellt klar, dass Unternehmen für kritische Äußerungen haften, die sie durch Dritte verbreiten lassen

Die Reputation eines Unternehmens ist im modernen Wirtschaftsumfeld von existenzieller Bedeutung. Negative Berichterstattung und falsche Behauptungen können innerhalb kürzester Zeit erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens langfristig beeinträchtigen. Dies gilt besonders dann, wenn diese Aussagen durch vermeintlich neutrale Dritte, wie beispielsweise Kritiker oder Kunden, geäußert werden. Das Landgericht Hamburg hat nun mit einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass Unternehmen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen können, indem sie kritische Äußerungen durch Dritte verbreiten lassen.

Sachverhalt und rechtliche Einordnung

Unsere Mandantin, die MegaCAD GmbH aus Hamburg, sah sich in einem öffentlich zugänglichen Interview auf einem YouTube-Kanal massiven rufschädigenden Vorwürfen ausgesetzt. Gegenstand dieser negativen Äußerungen waren angebliche Defizite bezüglich des Kundenservices sowie angebliche technische und wirtschaftliche Mängel der von MegaCAD angebotenen Softwarelösungen. Besonders belastend für die MegaCAD GmbH war die öffentliche Darstellung, die das Unternehmen in einem falschen Licht erscheinen ließ und ihre Kompetenz in Frage stellte.

Aufgrund der offensichtlichen Geschäftsschädigung wurde die Media Kanzlei eingeschaltet, die juristisch gegen diese schädigenden Aussagen vorging. Ziel der juristischen Intervention war es, eine gerichtliche Unterlassung der unzutreffenden und verleumderischen Behauptungen zu erreichen.

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Klarstellung des Landgerichts Hamburg

Mit seinem Beschluss vom 02.04.2025 (Az. 406 HKO 32/25) hat das Landgericht Hamburg eindeutig festgestellt, dass Unternehmen auch für Äußerungen Dritter verantwortlich sind, sofern diese unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Das Gericht untersagte daher ausdrücklich, Behauptungen dieser Art öffentlich zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Zu den konkret untersagten Aussagen gehören:

  • Vorwürfe angeblich „dubioser Geschäftspraktiken“.
  • Unrichtige Behauptungen bezüglich mangelnder Wirtschaftlichkeit der MegaCAD-Produkte.
  • Falsche Anschuldigungen hinsichtlich vermeintlich unzureichender Qualität und Effizienz im Kundenservice.

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Bedeutung des Reputationsschutzes im Wettbewerbsumfeld

Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht eindrucksvoll die immense Bedeutung des Reputationsschutzes für Unternehmen im heutigen Wettbewerb. Gerade in stark umkämpften Märkten ist ein gutes Unternehmensimage entscheidend, um dauerhaft erfolgreich zu sein. Negative Behauptungen, egal ob wahrheitswidrig oder nicht, können innerhalb kürzester Zeit das Vertrauen bestehender und potenzieller Kunden zerstören und zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.

Unternehmen sollten daher proaktiv Maßnahmen ergreifen, um ihre Reputation zu schützen und schnell auf negative Äußerungen zu reagieren. Effektive rechtliche Mittel, wie sie in diesem Fall erfolgreich angewendet wurden, können helfen, Schaden zu begrenzen und das Ansehen eines Unternehmens nachhaltig zu sichern.

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Dr. Severin Riemenschneider kommentiert die Entscheidung

„Diese Entscheidung stärkt dem betroffenen Unternehmen den Rücken. Sie macht deutlich, dass Firmen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen können, indem sie Dritte als Sprachrohr nutzen, um unwahre und geschäftsschädigende Äußerungen zu platzieren. Unsere Kanzlei bietet Unternehmen die notwendige juristische Unterstützung, um solche Angriffe erfolgreich abzuwehren und die Reputation wirksam zu schützen.“

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