Erfolg im Persönlichkeitsrecht: OLG Frankfurt gibt sofortiger Beschwerde überwiegend statt
In einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main konnten wir erfolgreich die Interessen unseres Mandanten durchsetzen. Die sofortige Beschwerde, die wir im Namen unseres Mandanten eingelegt haben, wurde überwiegend positiv entschieden. Hierbei ging es um Äußerungen, die das Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten erheblich verletzten.
Hintergrund des Verfahrens
Unser Mandant sah sich mit mehreren öffentlich verbreiteten Aussagen konfrontiert, welche erhebliche Auswirkungen auf seine Reputation und seinen guten Ruf hatten. Gegen diese Aussagen hatten wir im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt am Main zunächst keinen Erfolg erzielt. Gegen die komplette Zurückweisung unseres Antrages haben wir sofortige Beschwerde eingelegt.
Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 16 W 18/25, Beschluss vom 03.04.2025, nrk) bestätigte nun in wesentlichen Punkten unsere Rechtsauffassung und gab unserer Beschwerde überwiegend statt. Konkret untersagte das Gericht dem Gegner drei spezifische Äußerungen, die unwahr und reputationsschädigend waren. Diese bezogen sich unter anderem auf angebliche strafrechtliche Verurteilungen unseres Mandanten sowie vermeintlich nicht erfolgte Handlungen zugunsten Dritter.
Relevante Rechtsgrundlagen und Abwägung
Das Gericht stellte klar, dass unwahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen. Insofern waren die beanstandeten Aussagen, die sich als unwahr erwiesen, rechtswidrig und daher zu unterlassen.
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Schutz vor unwahren Tatsachenbehauptungen durchgesetzt
Bedeutung der Entscheidung
Mit dieser Entscheidung unterstreicht das Oberlandesgericht Frankfurt die Wichtigkeit eines konsequenten Schutzes des Persönlichkeitsrechts. Gerade in öffentlichkeitswirksamen Fällen ist es entscheidend, frühzeitig juristisch aktiv zu werden, um weitere Schäden zu verhindern.
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Abschließendes Statement von Dr. Severin Riemenschneider und Dr. Tobias Hermann
„Die Entscheidung zeigt deutlich, dass unwahre Behauptungen in Medien und Öffentlichkeit nicht akzeptiert werden müssen. Wir werden auch weiterhin energisch für den Schutz unserer Mandanten eintreten.“
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