Was tun bei schlechter Presse?

Schlechte Presse kann Ihren Ruf schädigen! Vermeiden Sie intime Enthüllungen und einseitige, unwahre Berichterstattung in Zeitungen.

…die “schlechte” Presseberichterstattung in der Zeitung oder einem Online-Magazin Ihren guten Ruf gefährdet, unvollständig, tendenziös oder einfach unwahr ist?

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FAQ: Erfahren Sie hier, was Sie zum Thema schlechte Presse erwarten können.

Unzulässiger Pressebericht

Die Rechtswidrigkeit und Unzulässigkeit eines Presseberichts kann sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben. Generell müssen Sie unwahre Behauptungen, also Lügen, über Ihre Person nicht hinnehmen. Ebenso wenig Berichte in einer Zeitung, die Ihr Privatleben betreffen. Was Sie in Ihrem Urlaub oder Ihrer Freizeit tun, hat in der Zeitung grundsätzlich nichts zu suchen. Äußerungen, die Ihre Intimsphäre berühren sind stets unzulässig. Hierzu zählen beispielsweise Details aus dem Sexualleben oder über Erkrankungen. Rechtswidrig sind auch regelmäßig Artikel in einer Zeitung, die den Verdacht erwecken, Sie hätten eine Straftat begangen. Bei einer Verdachtsberichterstattung in der Zeitung werden strenge Anforderung an deren Zulässigkeit gestellt.

Dem Betroffenen muss die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt werden. Hierfür muss der Redakteur den Betroffenen mit dem konkreten Vorwurf konfrontieren. Es darf zu keiner Vorverurteilung kommen. Ferner muss ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegen. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, ist die Berichterstattung in der Zeitung unzulässig. Der Artikel in der Zeitung ist ehrverletzend, da bei der Berichterstattung die Herabsetzung Ihrer Person und nicht eine sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht? Dies sind Fälle unzulässiger Presseberichte.

Schlechte Presse

Veröffentlichung von Fotos in der Presse

Die Veröffentlichung von Fotos in der Presse auf denen Sie zu sehen sind, ist grundsätzlich unzulässig, sollte Sie nicht Ihre Einwilligung erteilt haben oder ein besonderes Berichterstattungsinteresse vorliegen.

Ansprüche des Presserechts

Das Presserecht bieter Ihnen unterschiedliche Ansprüche, mit denen Sie und Ihr Anwalt sich gegen die schlechte Presse in einer Zeitung zur Wehr setzen können: Gegendarstellung, Schmerzensgeld, Schadenersatz, Unterlassung und/oder Richtigstellung.

Anwalt für schlechte Presse

Das Presserecht ist eine Spezialmaterie. Suchen Sie sich unbedingt einen für schlechte Presse spezialisierten Anwalt. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Presserechtskanzlei prüfen gerne, welche Ansprüche gegen eine Berichterstattung in Betracht kommen und wie diese durchzusetzen sind. In Anbetracht der schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung, die pressrechtliche Berichterstattungen häufig verursachen, ist schnelles Handeln geboten. Scheitert eine außergerichtliche Streitbeilegung, so sind der Unterlassungs- und Gegendarstellungsanspruch im einstweiligen Rechtsschutz durchzusetzen. Der Gegendarstellungsanspruch muss unverzüglich (ca. 14 Tage) ab Kenntnis von der Berichterstattung durchgesetzt werden. Kontaktieren sie daher uns Anwälte für schlechte Presse frühzeitig und kostenlos.
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