Was tun bei schlechter Presse?
Schlechte Presse kann Ihren Ruf schädigen! Vermeiden Sie intime Enthüllungen und einseitige, unwahre Berichterstattung in Zeitungen.
…die “schlechte” Presseberichterstattung in der Zeitung oder einem Online-Magazin Ihren guten Ruf gefährdet, unvollständig, tendenziös oder einfach unwahr ist?
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FAQ: Erfahren Sie hier, was Sie zum Thema schlechte Presse erwarten können.
Unzulässiger Pressebericht
Die Rechtswidrigkeit und Unzulässigkeit eines Presseberichts kann sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben. Generell müssen Sie unwahre Behauptungen, also Lügen, über Ihre Person nicht hinnehmen. Ebenso wenig Berichte in einer Zeitung, die Ihr Privatleben betreffen. Was Sie in Ihrem Urlaub oder Ihrer Freizeit tun, hat in der Zeitung grundsätzlich nichts zu suchen. Äußerungen, die Ihre Intimsphäre berühren sind stets unzulässig. Hierzu zählen beispielsweise Details aus dem Sexualleben oder über Erkrankungen. Rechtswidrig sind auch regelmäßig Artikel in einer Zeitung, die den Verdacht erwecken, Sie hätten eine Straftat begangen. Bei einer Verdachtsberichterstattung in der Zeitung werden strenge Anforderung an deren Zulässigkeit gestellt.
Dem Betroffenen muss die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt werden. Hierfür muss der Redakteur den Betroffenen mit dem konkreten Vorwurf konfrontieren. Es darf zu keiner Vorverurteilung kommen. Ferner muss ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegen. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, ist die Berichterstattung in der Zeitung unzulässig. Der Artikel in der Zeitung ist ehrverletzend, da bei der Berichterstattung die Herabsetzung Ihrer Person und nicht eine sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht? Dies sind Fälle unzulässiger Presseberichte.
Veröffentlichung von Fotos in der Presse
Die Veröffentlichung von Fotos in der Presse auf denen Sie zu sehen sind, ist grundsätzlich unzulässig, sollte Sie nicht Ihre Einwilligung erteilt haben oder ein besonderes Berichterstattungsinteresse vorliegen.
Ansprüche des Presserechts
Das Presserecht bieter Ihnen unterschiedliche Ansprüche, mit denen Sie und Ihr Anwalt sich gegen die schlechte Presse in einer Zeitung zur Wehr setzen können: Gegendarstellung, Schmerzensgeld, Schadenersatz, Unterlassung und/oder Richtigstellung.