Die Reaktionszeit auf eine gerichtliche Verfügung ist sehr kurz. Schon wenige Tage Verzögerung kosten regelmäßig einen zusätzlichen vierstelligen Betrag. Da vor den Landgerichten Anwaltszwang herrscht, sollten Sie sofort eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt einschalten. In diesem Ratgeber erklären wir einfach und verständlich, was Sie beachten müssen.
Was ist eine einstweilige Verfügung?
Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Entscheidung, die in Eilfällen innerhalb weniger Stunden oder Tage ergeht. Sie schafft eine vorläufige Rechtslage, um irreparable Schäden oder Nachteile zu verhindern, bis in einem Hauptsacheverfahren endgültig entschieden ist.
Voraussetzung ist, dass die Sache eilbedürftig ist: Die Situation muss so dringend sein, dass sofortiges Handeln nötig ist, um einen Schaden abzuwenden. Typisch sind einstweilige Verfügungen im Presse-, Persönlichkeits-, Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht, häufig nach einer Abmahnung, auf die keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde.
Woran erkenne ich eine einstweilige Verfügung?
Sie erkennen eine einstweilige Verfügung daran, dass von der „Antragstellerin“ oder dem „Antragsteller“ die Rede ist und Sie selbst als „Antragsgegner“ oder „Antragsgegnerin“ bezeichnet werden. Bei einer Klage heißt es dagegen „Kläger“ und „Beklagter“. Meist trägt das Schreiben die Überschrift „Beschluss“ oder „Urteil“ und enthält ein konkretes Verbot.
Ab wann muss ich mich an die Verfügung halten?
Die einstweilige Verfügung ist mit ihrer Zustellung sofort wirksam. Ab diesem Moment müssen Sie sich daran halten, unabhängig davon, ob sie berechtigt ist. Auch ein Widerspruch ändert daran zunächst nichts.
Entfernen Sie beanstandete Inhalte vollständig: auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Newslettern und, soweit möglich, auch in Suchmaschinen-Caches und bei Dritten, die Sie beauftragt haben.
Zustellung und Vollziehungsfrist
Die Zustellung erfolgt in der Regel durch eine Gerichtsvollzieherin oder einen Gerichtsvollzieher. Sind beide Seiten anwaltlich vertreten, kann sie auch von Anwalt zu Anwalt erfolgen. Zugestellt werden muss mindestens eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift samt Anlagen, eine einfache Kopie genügt nicht.
Diese Zustellung muss innerhalb eines Monats wirksam erfolgen. Wird die Frist versäumt, entfaltet die Verfügung keine Wirkung und ist auf Antrag aufzuheben. Genau hier passieren in der Praxis häufig Fehler, die wir für Sie prüfen.
Ordnungsgeld und Ordnungshaft
Wird das untersagte Verhalten nicht eingestellt oder wiederholt, kann das Gericht auf Antrag ein Ordnungsgeld festsetzen, gesetzlich bis zu 250.000 € je Verstoß. Daneben kommt auch Ordnungshaft in Betracht. In der Praxis ist sie selten und wird meist nur erwogen, wenn das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann.
Beschluss oder Urteilsverfügung?
Die einstweilige Verfügung kann durch Beschluss oder durch Urteil erlassen werden. Davon hängt ab, welches Rechtsmittel Sie haben.
Das Gericht entscheidet allein nach Aktenlage. Ihr Rechtsmittel ist der Widerspruch.
Das Gericht hat beide Seiten gehört. Ihr Rechtsmittel ist die Berufung nach § 511 ZPO, Frist: ein Monat.
Was kann ich gegen eine einstweilige Verfügung tun?
Widerspruch
Der Widerspruch ist der statthafte Rechtsbehelf, wenn das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entschieden hat. Eine feste Frist gibt es nicht, wer sehr lange wartet, kann das Recht aber verwirken. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, die Verfügung gilt also bis zur Entscheidung weiter. Über ihn wird in einer mündlichen Verhandlung entschieden.
Berufung
Ist die einstweilige Verfügung durch Urteil ergangen, ist nach § 511 ZPO die Berufung statthaft. Sie muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden.
Weitere Möglichkeiten
Sie können beantragen, dass das Gericht der Gegenseite eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage setzt. Wird die Verfügung nicht fristgerecht vollzogen oder haben sich die Umstände geändert, kommt eine Aufhebung in Betracht. Ist die Verfügung berechtigt, kann eine Abschlusserklärung der wirtschaftlich beste Weg sein.
Ladung zur mündlichen Verhandlung erhalten?
Hat das Gericht über den Antrag nicht sofort entschieden, sondern einen Termin angesetzt, erhalten Sie eine Ladung. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang: Sie müssen sich in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertreten lassen. Bis zum Termin bleibt meist nur wenig Zeit, um Ihre Argumente und Belege vorzubereiten.
Abschlusserklärung und Abschlussschreiben
Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung kann der Antragsgegner eine Abschlusserklärung abgeben. Damit erkennt er die Verfügung als endgültige und verbindliche Regelung an und verzichtet auf Rechtsmittel. Ein Hauptsacheverfahren wird so überflüssig, die Kosten des Verfügungsverfahrens trägt dann allerdings er.
Gibt der Antragsgegner keine Abschlusserklärung ab, fordert ihn die Gegenseite häufig mit einem Abschlussschreiben dazu auf. Auch dieses Schreiben verursacht Anwaltskosten, die regelmäßig vom Antragsgegner zu erstatten sind. Ob Sie die Erklärung abgeben sollten, hängt davon ab, wie gut Ihre Chancen gegen die Verfügung stehen.
Streitwert und Kosten
Die Kosten setzen sich aus Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz und Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zusammen. Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen, etwa für Zustellungen. Grundlage ist jeweils der Streitwert: Bei Geldforderungen entspricht er dem geforderten Betrag, bei Unterlassungsansprüchen schätzt ihn das Gericht nach der Bedeutung der Sache.
Im einstweiligen Verfügungsverfahren wird häufig ein Bruchteil des Hauptsache-Streitwerts angesetzt, oft etwa zwei Drittel. Bei einem Hauptsachewert von 15.000 € läge er dann bei 10.000 €. Wird die Verfügung antragsgemäß erlassen, trägt der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens. Ein Rechenbeispiel finden Sie weiter unten.
Vor- und Nachteile einer einstweiligen Verfügung
- schneller Rechtsschutz in dringenden Fällen
- kann weitere Schäden oder Nachteile abwenden
- wirkt abschreckend und verhindert künftige Verstöße
- nur vorläufige Entscheidung
- unter Umständen ist ein Hauptsacheverfahren nötig
- Risiko von Schadensersatz, wenn sich die Verfügung als unberechtigt erweist
Selbst eine einstweilige Verfügung beantragen
Wir vertreten nicht nur Antragsgegner, sondern setzen einstweilige Verfügungen auch für Sie durch. Dabei kommt es auf drei Dinge an:
- Zeit: In der Praxis gilt meist eine Grenze von vier bis sechs Wochen ab Kenntnis des Verstoßes, je nach Gericht. Im Einzelfall kann schon weniger zu lang sein.
- Zuständiges Gericht: Der Antrag muss beim richtigen Gericht gestellt werden. Ein Umweg über ein unzuständiges Gericht kann die Dringlichkeit gefährden.
- Glaubhaftmachung: Statt eines vollen Beweises genügen hier überzeugende Belege, etwa Screenshots, Dokumente oder eidesstattliche Versicherungen. Sie müssen den Anspruch und die Dringlichkeit stützen.
Nach Eingang prüft das Gericht Dringlichkeit und Sachverhalt. Ist die Sache eilbedürftig, kann es die Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen. Häufig geht der Verfügung eine Abmahnung voraus. Wer schon in diesem Stadium richtig reagiert, kann eine Verfügung oft noch verhindern.


