Einstweilige Verfügung erhalten: was tun? Alles Wichtige hier lesen

Kostenloses Erstgespräch mit der Media Kanzlei

Sie haben eine einstweilige Verfügung erhalten? Die Reaktionsfrist auf eine gerichtliche Verfügung ist sehr kurz. Verstreichen wenige Tage kostet Sie dies regelmäßig einen zusätzlichen vierstelligen Betrag. Da bei Landgerichten Anwaltszwang herrscht, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kontaktieren. Hier erfahren Sie, was Sie nun tun können.

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
Biene Bunt
Biene Bunt
15 November 2023
Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlen
Katja Blondin
Katja Blondin
12 Oktober 2023
Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte 🙂
Rita Röscher
Rita Röscher
3 Oktober 2023
Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.
Wien mal anders
Wien mal anders
26 September 2023
Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. 🙂
Steffiii Blackmamba
Steffiii Blackmamba
26 September 2023
Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlen

MEDIA KANZLEI IN DEN MEDIEN

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Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
für Medienrecht

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Legal 500 Media Kanzlei
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FAQ: Was Sie im folgenden Artikel zum Thema Einstweilige Verfügung erwartet:

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine einstweilige Verfügung?

Eine einstweilige Verfügung ist ein gerichtlicher Beschluss, der in Eilfällen innerhalb weniger Stunden oder Tage erlassen wird, um eine vorläufige Rechtslage zu schaffen und irreparable Schäden oder Nachteile zu verhindern. Typische Anwendungsfälle sind Streitigkeiten im Bereich des Urheberrechts, Markenrechts und bei persönlichen Schutzrechten.

Im Detail: Was ist eine einstweilige Verfügung? Die einstweilige Verfügung (auch: einstweiliger Rechtschutz, vorläufiger Rechtschutz, Eilverfahren) dient der vorläufigen Sicherung von Ansprüchen des Antragstellers. Im Gegensatz zu einer Klage bietet die einstweilige Verfügung vor allem einen zeitlichen Vorteil: In den meisten Fällen wird über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden entschieden. Voraussetzung ist schließlich gemäß § 937 II ZPO, dass es sich um eine dringliche Angelegenheit handelt. Der Antragsteller muss das Gericht überzeugen, dass ein dringender Fall vorliegt und ohne das sofortige Eingreifen ein erheblicher Nachteil entstehen würde. In der Praxis sind insbesondere Unterlassungsansprüche im Urheber-, Marken- und Medienrecht häufig Gegenstand einstweiliger Verfügungen. So können beispielsweise Äußerungen der Presse oder auf Social Media im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens untersagt werden. Die Antragsgegnerin bzw. der Antragsgegner kann dann eine Erklärung darüber abgeben, ob er die einstweilige Verfügung als endgültige und rechtsverbindliche Regelung anerkennt – das ist die sog. Abschlusserklärung. Tut er dies nicht von sich aus, kann der Antragsteller oder die Antragstellerin sie/ihn zur Abgabe einer Abschlusserklärung auffordern. Erfolgt noch immer keine Abschlusserklärung oder geht ein Widerspruch des Antragsgegners ein, kann es zu einem Hauptverfahren kommen.

Woran erkenne ich eine einstweilige Verfügung?

Eine einstweilige Verfügung erkennen Sie daran, dass von “Antragsteller” oder “Antragstellerin” die Rede ist und Sie selbst als “Antragsgegner” oder “Antragsgegnerin” benannt werden.

Eine einstweilige Verfügung wird von dem zuständigen Gericht erlassen. Beispielsweise von einem Amtsgericht oder Landgericht. Sie enthält etwa folgenden Wortlaut:

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren (…) gegen (…) hat (…) am (…) beschlossen:
Der Antragsgegnerin/dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung – bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, (…).

Es folgt eine Aufzählung der zu unterlassenden Punkte, sowie die Höhe des festgesetzten Streitwerts und die Information, dass der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Was bedeutet eilbedürftig? Wie viel Zeit habe ich, um die Verfügung zu beantragen?

Eilbedürftig bedeutet in diesem Kontext, dass eine Situation so dringend ist, dass sie sofortiges Handeln verlangt, um Schaden abzuwenden. Eine einstweilige Verfügung muss dementsprechend schnell beantragt werden, sobald Kenntnis von der Rechtsverletzung vorliegt. Die Zeit, die man hat, um die Verfügung zu beantragen, hängt vom Einzelfall ab. Allgemein gilt: Je schneller, desto besser, um die eigenen Interessen zu schützen. Es gibt keine allgemeingültige Frist, aber es wird erwartet, dass die Antragstellung ohne schuldhaftes Zögern erfolgt, sobald man von den Umständen erfährt, die die einstweilige Verfügung notwendig machen. In der Praxis wird hier häufig von vier bis sechs Wochen gesprochen, je nach Gericht und Bundesland. Ein Einzelfall kann aber auch bei vier Wochen Kenntnis bereits zu viel Zeit abgelaufen sein. Verzögerungen könnten als mangelnde Eilbedürftigkeit interpretiert werden und die Chancen auf Erlass der Verfügung verringern. Daher so schnell wie möglich handeln!

Welche Beweise benötige ich?

Um eine einstweilige Verfügung zu erwirken, sind stichhaltige Beweise erforderlich. Diese müssen die Dringlichkeit und die Notwendigkeit der Maßnahme unterstreichen. Konkret bedeutet das, es sollten Dokumente, Zeugenaussagen, Fotos oder andere Beweismittel vorgelegt werden, die den geltend gemachten Anspruch glaubhaft machen. Es ist wichtig, dass die Beweise die Verletzung von Rechten oder das Risiko einer unmittelbar bevorstehenden Verletzung klar belegen. Ebenso muss ersichtlich sein, dass ohne die einstweilige Verfügung ein erheblicher Schaden entstehen würde, der nicht anderweitig kompensiert werden kann. Eine genaue Beweisführung ist entscheidend, da die einstweilige Verfügung ohne Hauptverfahren und somit auf Basis der vorgelegten Beweise erlassen wird. 

Der Antrag wurde gestellt. Wie geht es weiter?

Nachdem der Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt wurde, prüft das Gericht die Dringlichkeit und den Sachverhalt. Ist die Sache eilbedürftig, kann die Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen werden. Der Gegner erhält dann eine Mitteilung und kann Widerspruch einlegen. Bei einem Widerspruch wird meist eine mündliche Verhandlung anberaumt, um über den Bestand der Verfügung zu entscheiden. Falls die einstweilige Verfügung nicht begründet war, kann sie aufgehoben werden. Andernfalls bleibt sie bis zur Entscheidung in der Hauptsache wirksam. Es ist wichtig, die richterlichen Anordnungen genau zu befolgen, um keine Ordnungswidrigkeiten zu begehen.

Mit welchen Kosten muss ich bei Beantragung einer einstweiligen Verfügung rechnen?

Bei einer einstweiligen Verfügung variieren die Kosten je nach Streitwert, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. In der Regel setzen sich die Kosten aus Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen. Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Gerichtskostengesetz und sind abhängig vom Streitwert der Verfügung. Die Anwaltskosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet und beinhalten in der Regel eine Gebühr für die Einreichung sowie eine für die Vertretung im Verfahren. Hinzu können Kosten für Zustellungen oder Auslagen kommen. Es lohnt sich, vorab einen Kostenvoranschlag vom Anwalt einzuholen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. In manchen Fällen kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was bedeutet Streitwert und wie wird dieser berechnet?

Streitwert bezeichnet den Wert eines Rechtsstreits und ist grundlegend für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten. Um den Streitwert zu ermitteln, wird der wirtschaftliche Wert des Streitgegenstands herangezogen. Bei Geldforderungen ist der Streitwert einfach der geforderte Betrag. Bei anderen Ansprüchen, wie etwa Unterlassungsansprüchen oder Ansprüchen auf Herausgabe, kann die Berechnung komplexer sein und erfordert oft eine Einschätzung durch das Gericht. Der Streitwert beeinflusst die Höhe der Gerichtsgebühren und der Anwaltsvergütung, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten. In manchen Fällen kann der Streitwert auch verhandelbar sein oder durch eine einstweilige Verfügung beeinflusst werden.

Mit welchen Gerichtskosten muss ich rechnen?

Wenn du eine einstweilige Verfügung beantragst, variieren die Gerichtskosten je nach Streitwert. Der Streitwert ist der Wert, den das Gericht der Angelegenheit beimisst, und kann von Fall zu Fall stark differieren. Generell setzt das Gericht diesen Wert fest und anhand dessen berechnen sich die Kosten gemäß dem Gerichtskostengesetz. Hinzu können noch Anwaltskosten kommen, falls du dich rechtlich vertreten lässt. Sollte die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung ergehen, fallen die Kosten geringer aus. Bedenke auch, dass zusätzliche Auslagen für Zustellungen oder Beweismittel entstehen können. Im Falle eines Obsiegens können die Kosten dem Gegner auferlegt werden. Bei Unsicherheit über die Kosten empfiehlt es sich, vorab mit einem Anwalt zu sprechen oder beim zuständigen Gericht nachzufragen.

Die Vor- und Nachteile einer einstweiligen Verfügung

Gültigkeit: Ab wann muss ich mich an die einstweilige Verfügung halten?

Das Wichtigste vorab: Die einstweilige Verfügung ist mit ihrer Zustellung sofort wirksam.

Sie sehen aber: Die einstweilige Verfügung muss dem Antragsgegner oder der Antragsgegnerin zugestellt werden. Die Zustellung erfolgt über einen Gerichtsvollzieher/eine Gerichtsvollzieherin. Sobald Ihnen eine einstweilige Verfügung zugestellt wurde, müssen Sie sich also an diese halten – und zwar unabhängig davon, ob die einstweilige Verfügung berechtigt ist oder nicht.

 

Ordnungsgeld nach Beschluss

Wird das durch die einstweilige Verfügung untersagte Verhalten nicht eingestellt oder gar wiederholt, kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Wird also gegen den Inhalt einer einstweiligen Verfügung verstoßen, muss derjenige, der gegen den Beschluss verstoßen hat, nach erfolgreicher Festsetzung den entsprechenden Geldbetrag zahlen.

Ordnungshaft nach Beschluss

Wie auch bei dem Ordnungsgeld, kommt bei einem Verstoß gegen den Inhalt einer einstweiligen Verfügung die Verhängung einer Ordnungshaft in Betracht. In der Praxis ist diese Alternative aber eher selten und wird meist nur dann in Betracht gezogen, wenn das Ordnungsgeld nicht eingezogen werden kann.

Unterschied Beschluss oder Urteilsverfügung

Die einstweilige Verfügung kann durch Beschluss oder Urteil erlassen werden. Während ein Beschluss in der Regel ohne mündliche Verhandlung ergeht, wird ein Urteil meist nach einer mündlichen Verhandlung erlassen.

Zustellung einstweilige Verfügung

Die Zustellung der einstweiligen Verfügung erfolgt in der Regel, wie oben bereits angesprochen, durch einen Gerichtsvollzieher/eine Gerichtsvollzieherin. Sind beide Parteien anwaltlich vertreten, wird die einstweilige Verfügung von Anwalt/Anwältin zu Anwalt/Anwältin zugestellt. Hierbei muss mindestens eine Ausfertigung der Entscheidung des Gerichts oder eine beglaubigte Kopie (ggf. nebst Anlagen) an den Gegner zugestellt werden. Eine einfache Kopie reicht nicht aus.

Diese Zustellung muss innerhalb eines Monats wirksam erfolgen. Wird diese Monatsfrist überschritten, so entfaltet die einstweilige Verfügung keine Wirkung und ist auf Antrag aufzuheben.

Es kann dann auch keine neue einstweilige Verfügung beantragt werden und der Antragsteller/die Antragstellerin muss die Kosten des Verfügungsverfahrens tragen.

Im Klartext: Eine fehlerhafte Zustellung kann sich äußerst negativ auswirken! Im schlimmsten Fall bleibt der Antragsteller/die Antragstellerin sogar auf seinen/ihren Kosten sitzen, obwohl er oder sie im Verfahren selbst Recht bekommen hat.

Was kann ich gegen eine einstweilige Verfügung tun?

Gegen eine einstweilige Verfügung können Rechtsmittel eingelegt werden. Es gibt unter anderem die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Hier kommt es jedoch auf den Einzelfall an: So kann es sein, dass durch die einstweilige Verfügung bspw. mehrere Äußerungen untersagt werden, es jedoch nur sinnvoll ist, gegen zwei der drei untersagten Äußerungen Widerspruch einzulegen. Es ist daher zu empfehlen, den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts bezüglich der Einlegung eines Widerspruchs einzuholen.

Sollte sich eine einstweilige Verfügung als unberechtigt herausstellen, kann der Antragsgegner Schadensersatzansprüche gegen den Antragsteller oder die Antragstellerin geltend machen:

Erweist sich die Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt oder wird die angeordnete Maßregel auf Grund des § 926 Abs. 2 oder des § 942 Abs. 3 aufgehoben, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung der angeordneten Maßregel oder dadurch entsteht, dass er Sicherheit leistet, um die Vollziehung abzuwenden oder die Aufhebung der Maßregel zu erwirken. (MüKoZPO/Drescher, 6. Aufl. 2020, ZPO § 945)

Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

Ein Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung ist immer dann der sogenannte statthafte Rechtsbehelf, wenn die Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung als Beschluss ergangen ist.

Für diesen Widerspruch sieht das Gesetz keine Frist vor. Wird allerdings zu lange mit der Einlegung des Widerspruchs gewartet, kann es sein, dass dieser verwirkt ist.

Wird ein Widerspruch eingelegt hat er keine sogenannte „aufschiebende Wirkung“. Das heißt, die einstweilige Verfügung bleibt bis zu einer Entscheidung über den Widerspruch bestehen und der Antragsgegner muss die darin enthaltene Entscheidung beachten.

Für die Einlegung des Widerspruchs brauchen Sie immer dann einen Anwalt oder eine Anwältin, wenn die einstweilige Verfügung durch ein Landgericht ergangen ist. Dies ist bei Rechtsstreitigkeiten im Medienrecht in der Regel der Fall. Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei vertreten Sie gerne.

Ist ein Widerspruch eingelegt, wird das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung festsetzen. Dies geschieht in der Regel sehr zeitnah. Wird die einstweilige Verfügung im Nachgang bestätigt, trägt der Antragsgegner auch die weiteren Kosten des Verfahrens. Wird die einstweilige Verfügung jedoch aufgehoben, so hat der Antragsteller sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.

Aufgrund dieses Kostenrisikos ist ein Widerspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren nur dann sinnvoll, wenn er auch tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat. Ob dies der Fall ist, bewerten die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei gerne.

Berufung gegen Urteilsverfügung

Ist die einstweilige Verfügung durch ein Urteil erlassen worden, ist gemäß § 511 ZPO eine Berufung statthaft. Wenn Sie in Erwägung ziehen, Berufung einzulegen, sollten Sie die Erfolgsaussichten von einem fachspezifischen Anwalt einschätzen lassen.

Wichtig: Warten Sie nicht zu lange. Die Frist zur Berufungseinlegung beträgt gemäß § 517 ZPO einen Monat.

Welche Kosten muss ich tragen?

Sofern die einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen wurde, muss die Gegenseite alle Kosten des Verfahrens tragen. Hierzu zählen sowohl gerichtliche Kosten als auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite. Wurde die einstweilige Verfügung nur teilweise erlassen, sind die Kosten entsprechend anteilig zu tragen.

Sollte die einstweilige Verfügung nach einem von Ihnen eingelegten Widerspruch aufgehoben werden, hätte der Antragsteller allerdings alle Kosten zu tragen – darunter fallen in diesem Fall dann auch Ihre Anwaltskosten.

Streitwert einer einstweiligen Verfügung

Der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren richtet sich nach dem Streitwert der Hauptsache. Sprich, nach dem Wert, der in einer Klage angenommen werden würde. Dieser ist dann um ca. 20-30% zu reduzieren. Diese Reduktion ergibt sich daraus, dass die einstweilige Verfügung nur auf vorläufige Sicherung eines Anspruchs gerichtet ist und nicht auf die endgültige Durchsetzung des Anspruchs selbst. Letzteres ist Gegenstand des Hauptsacheverfahrens. Untechnisch gesprochen ist die einstweilige Verfügung also „weniger wert“ als die Klage.

Aufgrund des Streitwerts wird zum einen festgelegt, ob das Verfahren vor dem Amts- oder dem Landgericht anhängig gemacht wird. Und zum anderen errechnen sich anhand dessen die Kosten des Verfahrens.

Ich habe eine Ladung zur mündlichen Verhandlung über eine einstweilige Verfügung erhalten

In den meisten Fällen wird eine einstweilige Verfügung aus Dringlichkeitsgründen ohne mündliche Verhandlung erlassen. Es kann aber auch vorkommen, dass über den Erlass einer einstweiligen Verfügung mündlich verhandelt werden soll.

Aufgepasst: vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass Sie sich in einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Aber auch vor einem anderen Gericht ist die Vertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt empfehlenswert.

Zustellung einstweilige Verfügung

Die Zustellung der einstweiligen Verfügung erfolgt in der Regel, wie oben bereits angesprochen, durch einen Gerichtsvollzieher/eine Gerichtsvollzieherin. Sind beide Parteien anwaltlich vertreten, wird die einstweilige Verfügung von Anwalt/Anwältin zu Anwalt/Anwältin zugestellt. Hierbei muss mindestens eine Ausfertigung der Entscheidung des Gerichts oder eine beglaubigte Kopie (ggf. nebst Anlagen) an den Gegner zugestellt werden. Eine einfache Kopie reicht nicht aus.

Diese Zustellung muss innerhalb eines Monats wirksam erfolgen. Wird diese Monatsfrist überschritten, so entfaltet die einstweilige Verfügung keine Wirkung ist auf Antrag aufzuheben.

Es kann dann auch keine neue einstweilige Verfügung beantragt werden und der Antragsteller/die Antragstellerin muss die Kosten des Verfügungsverfahrens tragen.

Im Klartext: Eine fehlerhafte Zustellung kann sich äußerst negativ auswirken! Im schlimmsten Fall bleibt der Antragsteller/die Antragstellerin sogar auf seinen/ihren Kosten sitzen, obwohl er oder sie im Verfahren selbst sogar Recht bekommen hat.

Einstweilige Verfügung im Medienrecht

Im Bereich des Medienrechts kommen einstweilige Verfügungen insbesondere bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen vor. Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei vertreten Sie hierbei erfolgreich.

Einstweilige Verfügung im Presserecht

Im Bereich des Presserechts kommen einstweilige Verfügungen insbesondere bei einer rechtswidrigen Berichterstattung in Betracht. Verbreiten Medien falsche Tatsachenbehauptungen, so kann ihnen das im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden. So zum Beispiel in diesen von der Media Kanzlei erfolgreich geführten Verfahren.

Einstweilige Verfügung im Markenrecht

Wird eine eingetragene Marke von einem Unberechtigten benutzt, kommt auch hier der Eilrechtsschutz in Frage. Dreh- und Angelpunkt dieser Verfahren ist häufig, ob zwischen zwei Marken oder zwei verwendeten Namen Verwechslungsgefahr besteht. Auch in diesem spannenden Bereich vertritt Sie die Media Kanzlei gerne und erfolgreich.

Einstweilige Verfügung im Urheberrecht

Urheberrechtliche einstweilige Verfügungsverfahren spielen vor allem eine Rolle, wenn ein Werk ohne Einwilligung des Urhebers verbreitet oder vervielfältigt wird. Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei vertreten Sie gerne.

Abmahnung erhalten?

Häufig geht der einstweiligen Verfügung eine Abmahnung voraus. Durch das richtige Handeln kann eine einstweilige Verfügung in diesem frühen Stadium eventuell noch verhindert werden. Hierbei ist es sehr wichtig, die Abmahnung keinesfalls zu ignorieren, sondern innerhalb der gesetzten Frist zu reagieren. Auch hier sollten Sie jedoch nicht unüberlegt handeln, sondern sich von einem Spezialisten beraten lassen.

Abschlusserklärung

Nachdem eine einstweilige Verfügung erlassen wurde, kann eine sogenannte Abschlusserklärung abgegeben werden. Durch diese wird die einstweilige Verfügung als endgültige, rechtsverbindliche Regelung anerkannt. Der Abgabe einer Abschlusserklärung folgt aber auch die Übernahme der Verfahrenskosten. Eine Abschlusserklärung sollte also nur abgegeben werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass man in einem Hauptsacheverfahren unterliegen würde.

Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung

Wird eine Abschlusserklärung von dem Verpflichteten nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht abgegeben, kann es sein, dass dieser durch das sogenannte Abschlussschreiben hierzu aufgefordert wird.

Wen kann ich um Rat fragen?

Sie sollten sich einen spezialisierten Anwalt suchen, um optimale Rechtsberatung zu erhalten. Geht es beispielsweise um eine medienrechtliche oder presserechtliche Äußerung, sollten sie einen Fachanwalt für Medienrecht kontaktieren. Geht es um Markenrechtsverletzungen oder Urheberrechtsverletzungen, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Markenrecht oder Urheberrecht weiterhelfen.

Prozessanwälte der Media Kanzlei

Wenden Sie sich daher gerne an die Media Kanzlei. Unser Team besteht aus Anwälten und Anwältinnen, die sich unter anderem auf das Presserecht, Medienrecht, Urheberrecht und Markenrecht spezialisiert haben.

Übersicht: Gerichte

Wir haben Ihnen hier eine Übersicht von einigen Gerichten zusammengestellt. Grundsätzlich kann eine einstweilige Verfügung von einem Amtsgericht (AG), Landgericht (LG) oder Oberlandesgericht (OLG) erlassen werden.

  • LG Bremen
  • LG Hamburg
  • LG Köln
  • LG Frankfurt
  • AG Frankfurt
  • OLG Frankfurt
  • LG Stuttgart
  • LG München
  • AG Mainz
  • AG Marburg
  • LG Berlin
  • u.v.m.
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