StartseiteEinstweilige Verfügung
Eilverfahren · jetzt zählt jeder Tag

Einstweilige Verfügung erhalten? Wir handeln sofort.

Eine einstweilige Verfügung gilt ab Zustellung, auch wenn sie unberechtigt ist. Wer jetzt richtig reagiert, kann sie oft noch angreifen und hohe Folgekosten vermeiden. Wir prüfen Ihre Verfügung kurzfristig und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.

5,0 bei anwalt.de · 4,9 bei Google · über 2.000 Gerichtsverfahren
Die ersten Schritte Was Sie jetzt sofort tun sollten
  1. Zustelldatum notierenEs bestimmt alle weiteren Fristen.
  2. Verfügung sofort befolgenSonst droht Ordnungsgeld, auch wenn Sie widersprechen wollen.
  3. Nichts unterschreibenAuch keine Abschlusserklärung ohne Prüfung.
  4. Anwalt kontaktierenJe früher, desto mehr Möglichkeiten.
Jetzt anrufen
sofortwirksam ab Zustellung, auch bei Widerspruch
1 MonatFrist für die Berufung gegen eine Urteilsverfügung
1 MonatVollziehungsfrist für die Gegenseite, Fehler sind möglich
Ordnungsgelddroht bei jedem Verstoß gegen die Verfügung
Kurz zusammengefasst

Die Reaktionszeit auf eine gerichtliche Verfügung ist sehr kurz. Schon wenige Tage Verzögerung kosten regelmäßig einen zusätzlichen vierstelligen Betrag. Da vor den Landgerichten Anwaltszwang herrscht, sollten Sie sofort eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt einschalten. In diesem Ratgeber erklären wir einfach und verständlich, was Sie beachten müssen.

Was ist eine einstweilige Verfügung?

Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Entscheidung, die in Eilfällen innerhalb weniger Stunden oder Tage ergeht. Sie schafft eine vorläufige Rechtslage, um irreparable Schäden oder Nachteile zu verhindern, bis in einem Hauptsacheverfahren endgültig entschieden ist.

Voraussetzung ist, dass die Sache eilbedürftig ist: Die Situation muss so dringend sein, dass sofortiges Handeln nötig ist, um einen Schaden abzuwenden. Typisch sind einstweilige Verfügungen im Presse-, Persönlichkeits-, Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht, häufig nach einer Abmahnung, auf die keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde.

Woran erkenne ich eine einstweilige Verfügung?

Sie erkennen eine einstweilige Verfügung daran, dass von der „Antragstellerin“ oder dem „Antragsteller“ die Rede ist und Sie selbst als „Antragsgegner“ oder „Antragsgegnerin“ bezeichnet werden. Bei einer Klage heißt es dagegen „Kläger“ und „Beklagter“. Meist trägt das Schreiben die Überschrift „Beschluss“ oder „Urteil“ und enthält ein konkretes Verbot.

Ab wann muss ich mich an die Verfügung halten?

Die einstweilige Verfügung ist mit ihrer Zustellung sofort wirksam. Ab diesem Moment müssen Sie sich daran halten, unabhängig davon, ob sie berechtigt ist. Auch ein Widerspruch ändert daran zunächst nichts.

Praxis-Tipp

Entfernen Sie beanstandete Inhalte vollständig: auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Newslettern und, soweit möglich, auch in Suchmaschinen-Caches und bei Dritten, die Sie beauftragt haben.

Zustellung und Vollziehungsfrist

Die Zustellung erfolgt in der Regel durch eine Gerichtsvollzieherin oder einen Gerichtsvollzieher. Sind beide Seiten anwaltlich vertreten, kann sie auch von Anwalt zu Anwalt erfolgen. Zugestellt werden muss mindestens eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift samt Anlagen, eine einfache Kopie genügt nicht.

Diese Zustellung muss innerhalb eines Monats wirksam erfolgen. Wird die Frist versäumt, entfaltet die Verfügung keine Wirkung und ist auf Antrag aufzuheben. Genau hier passieren in der Praxis häufig Fehler, die wir für Sie prüfen.

Ordnungsgeld und Ordnungshaft

Wird das untersagte Verhalten nicht eingestellt oder wiederholt, kann das Gericht auf Antrag ein Ordnungsgeld festsetzen, gesetzlich bis zu 250.000 € je Verstoß. Daneben kommt auch Ordnungshaft in Betracht. In der Praxis ist sie selten und wird meist nur erwogen, wenn das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann.

Beschluss oder Urteilsverfügung?

Die einstweilige Verfügung kann durch Beschluss oder durch Urteil erlassen werden. Davon hängt ab, welches Rechtsmittel Sie haben.

BeschlussverfügungOhne mündliche Verhandlung

Das Gericht entscheidet allein nach Aktenlage. Ihr Rechtsmittel ist der Widerspruch.

UrteilsverfügungNach mündlicher Verhandlung

Das Gericht hat beide Seiten gehört. Ihr Rechtsmittel ist die Berufung nach § 511 ZPO, Frist: ein Monat.

Was kann ich gegen eine einstweilige Verfügung tun?

Widerspruch

Der Widerspruch ist der statthafte Rechtsbehelf, wenn das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entschieden hat. Eine feste Frist gibt es nicht, wer sehr lange wartet, kann das Recht aber verwirken. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, die Verfügung gilt also bis zur Entscheidung weiter. Über ihn wird in einer mündlichen Verhandlung entschieden.

Berufung

Ist die einstweilige Verfügung durch Urteil ergangen, ist nach § 511 ZPO die Berufung statthaft. Sie muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden.

Weitere Möglichkeiten

Sie können beantragen, dass das Gericht der Gegenseite eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage setzt. Wird die Verfügung nicht fristgerecht vollzogen oder haben sich die Umstände geändert, kommt eine Aufhebung in Betracht. Ist die Verfügung berechtigt, kann eine Abschlusserklärung der wirtschaftlich beste Weg sein.

Ladung zur mündlichen Verhandlung erhalten?

Hat das Gericht über den Antrag nicht sofort entschieden, sondern einen Termin angesetzt, erhalten Sie eine Ladung. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang: Sie müssen sich in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertreten lassen. Bis zum Termin bleibt meist nur wenig Zeit, um Ihre Argumente und Belege vorzubereiten.

Abschlusserklärung und Abschlussschreiben

Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung kann der Antragsgegner eine Abschlusserklärung abgeben. Damit erkennt er die Verfügung als endgültige und verbindliche Regelung an und verzichtet auf Rechtsmittel. Ein Hauptsacheverfahren wird so überflüssig, die Kosten des Verfügungsverfahrens trägt dann allerdings er.

Gibt der Antragsgegner keine Abschlusserklärung ab, fordert ihn die Gegenseite häufig mit einem Abschlussschreiben dazu auf. Auch dieses Schreiben verursacht Anwaltskosten, die regelmäßig vom Antragsgegner zu erstatten sind. Ob Sie die Erklärung abgeben sollten, hängt davon ab, wie gut Ihre Chancen gegen die Verfügung stehen.

Streitwert und Kosten

Die Kosten setzen sich aus Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz und Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zusammen. Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen, etwa für Zustellungen. Grundlage ist jeweils der Streitwert: Bei Geldforderungen entspricht er dem geforderten Betrag, bei Unterlassungsansprüchen schätzt ihn das Gericht nach der Bedeutung der Sache.

Im einstweiligen Verfügungsverfahren wird häufig ein Bruchteil des Hauptsache-Streitwerts angesetzt, oft etwa zwei Drittel. Bei einem Hauptsachewert von 15.000 € läge er dann bei 10.000 €. Wird die Verfügung antragsgemäß erlassen, trägt der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens. Ein Rechenbeispiel finden Sie weiter unten.

Vor- und Nachteile einer einstweiligen Verfügung

Vorteile
  • schneller Rechtsschutz in dringenden Fällen
  • kann weitere Schäden oder Nachteile abwenden
  • wirkt abschreckend und verhindert künftige Verstöße
Nachteile
  • nur vorläufige Entscheidung
  • unter Umständen ist ein Hauptsacheverfahren nötig
  • Risiko von Schadensersatz, wenn sich die Verfügung als unberechtigt erweist

Selbst eine einstweilige Verfügung beantragen

Wir vertreten nicht nur Antragsgegner, sondern setzen einstweilige Verfügungen auch für Sie durch. Dabei kommt es auf drei Dinge an:

  • Zeit: In der Praxis gilt meist eine Grenze von vier bis sechs Wochen ab Kenntnis des Verstoßes, je nach Gericht. Im Einzelfall kann schon weniger zu lang sein.
  • Zuständiges Gericht: Der Antrag muss beim richtigen Gericht gestellt werden. Ein Umweg über ein unzuständiges Gericht kann die Dringlichkeit gefährden.
  • Glaubhaftmachung: Statt eines vollen Beweises genügen hier überzeugende Belege, etwa Screenshots, Dokumente oder eidesstattliche Versicherungen. Sie müssen den Anspruch und die Dringlichkeit stützen.

Nach Eingang prüft das Gericht Dringlichkeit und Sachverhalt. Ist die Sache eilbedürftig, kann es die Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen. Häufig geht der Verfügung eine Abmahnung voraus. Wer schon in diesem Stadium richtig reagiert, kann eine Verfügung oft noch verhindern.

Ihre Möglichkeiten

So können Sie reagieren

Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, ob die Verfügung berechtigt ist, wie sie zustande kam und was Sie erreichen möchten. Wir prüfen das mit Ihnen gemeinsam.

01Widerspruch

Gegen eine Beschlussverfügung. Es gibt keine feste Frist, wer zu lange wartet, kann das Recht aber verwirken. Der Widerspruch hebt die Verfügung nicht sofort auf: Sie gilt bis zur Entscheidung weiter.

02Berufung

Gegen eine Urteilsverfügung. Die Berufung muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, sonst wird die Entscheidung bestandskräftig.

03Abschlusserklärung

Ist die Verfügung berechtigt, kann es sinnvoll sein, sie als endgültig anzuerkennen. So lässt sich ein teures Hauptsacheverfahren vermeiden. Die Kosten des Verfahrens tragen Sie dann allerdings.

04Frist zur Hauptsacheklage

Sie können beantragen, dass das Gericht der Gegenseite eine Frist zur Klage setzt. Klagt sie nicht rechtzeitig, kann die Verfügung aufgehoben werden.

05Aufhebung

Haben sich die Umstände geändert oder hat die Gegenseite die Verfügung nicht rechtzeitig vollzogen, kommt eine Aufhebung in Betracht.

Nicht sicher, welcher Weg passt?

Schicken Sie uns die Verfügung. Wir sagen Ihnen kurzfristig, welche Option in Ihrem Fall die beste ist.

Verfügung prüfen lassen
Ansatzpunkte der Verteidigung

Wo einstweilige Verfügungen oft angreifbar sind

Fehlende Dringlichkeit

Hat die Gegenseite nach Kenntnis zu lange gewartet, meist mehr als vier bis sechs Wochen, fehlt die Eilbedürftigkeit. Dann hätte keine Verfügung ergehen dürfen.

Versäumte Vollziehung

Die Gegenseite muss die Verfügung innerhalb eines Monats wirksam zustellen. Formfehler bei der Zustellung kommen in der Praxis häufig vor.

Kein Anspruch

War die beanstandete Äußerung zulässig, die Marke nicht verletzt oder die Werbung rechtmäßig, besteht kein Unterlassungsanspruch.

Zu weit gefasst

Geht das Verbot über den konkreten Vorwurf hinaus, lässt es sich häufig zumindest einschränken.

Kosten

Womit Sie rechnen müssen

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert. Wir sagen Ihnen vorab, welche Kosten in Ihrem Fall entstehen, und prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung sie übernimmt.

Mehr zu unseren Kosten
RechenbeispielGegenstandswert 3.000 €
Verfahrensgebühr288,60 €
abzgl. Anrechnung−144,30 €
Terminsgebühr266,40 €
Pauschale Post und Telekommunikation20,00 €
19 % Umsatzsteuer81,83 €
Anwaltsgebühren gesamt512,53 €
Gerichtskosten357,00 €
Zusammen869,53 €

Ohne mündliche Verhandlung fallen die Kosten geringer aus. Im Presse-, Marken- und Wettbewerbsrecht liegen die Gegenstandswerte oft deutlich höher, und damit auch die Kosten. Wer zu spät reagiert, riskiert zusätzliche Kosten für ein weiteres Verfahren.

Vorsicht

Diese Fehler werden teuer

Verfügung ignorieren

Sie gilt trotzdem. Jeder Verstoß kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € auslösen.

Inhalte nur teilweise entfernen

Auch Kopien, Teilen-Beiträge oder Einträge in Suchmaschinen-Caches können ein Verstoß sein.

Vorschnell unterschreiben

Eine Abschlusserklärung ist endgültig. Unterschreiben Sie erst nach Prüfung.

Zu lange warten

Mit jeder Woche schwinden die Möglichkeiten, sich gegen die Verfügung zu wehren.

Prozessanwälte der Media Kanzlei

Erfahrung an den Pressekammern Deutschlands

Unser Team ist auf Presse-, Medien-, Urheber- und Markenrecht spezialisiert und führt Eilverfahren bundesweit. Über 2.000 Gerichtsverfahren haben wir bereits begleitet.

LG HamburgLG BerlinLG KölnLG Frankfurt am MainOLG Frankfurt am MainLG MünchenLG StuttgartLG BremenAG Frankfurt am MainAG MainzAG Marburgund viele weitere
Spezialisiertausschließlich Medien-, IP- und Digitalrecht
KostenlosIhre erste Anfrage ist unverbindlich
ErreichbarTelefon, E-Mail, WhatsApp oder Formular
Häufige Fragen

Einstweilige Verfügung: die wichtigsten Antworten

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an, die erste Anfrage ist kostenlos.

Muss ich mich an die Verfügung halten, wenn sie falsch ist?

Ja. Die einstweilige Verfügung ist ab Zustellung verbindlich, unabhängig davon, ob sie berechtigt ist. Auch ein Widerspruch ändert daran zunächst nichts. Verstöße können mit Ordnungsgeld geahndet werden.

Woran erkenne ich eine einstweilige Verfügung?

Sie werden als „Antragsgegner“ oder „Antragsgegnerin“ bezeichnet, die Gegenseite als „Antragsteller“. Meist trägt das Schreiben die Überschrift „Beschluss“ oder „Urteil“ und enthält ein konkretes Verbot.

Wie viel Zeit habe ich für einen Widerspruch?

Das Gesetz sieht keine feste Frist vor. Wer jedoch sehr lange wartet, kann das Recht verwirken. Die Berufung gegen eine Urteilsverfügung ist dagegen nur innerhalb eines Monats möglich.

Warum wurde ich vorher nicht angehört?

In Eilfällen dürfen Gerichte ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Häufig ging der Verfügung aber eine Abmahnung voraus. Ihre Argumente bringen wir im Widerspruch nachträglich vor.

Was ist eine Abschlusserklärung?

Damit erkennen Sie die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung an. Ein Hauptsacheverfahren wird so überflüssig. Ob das sinnvoll ist, hängt davon ab, ob die Verfügung berechtigt ist.

Was kostet eine einstweilige Verfügung?

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert. Bei 3.000 € liegen Anwalts- und Gerichtskosten zusammen bei rund 870 €. In Medien- und IP-Sachen sind die Werte oft deutlich höher. Wir nennen Ihnen die Kosten vorab.

Brauche ich einen Anwalt?

Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Für die mündliche Verhandlung und die meisten Rechtsmittel müssen Sie sich daher anwaltlich vertreten lassen.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt vom Vertrag und vom Rechtsgebiet ab. Wir stellen auf Wunsch die Deckungsanfrage für Sie.

Kurzfristige Prüfung

Senden Sie uns die Verfügung. Wir melden uns schnellstmöglich.

Ein Foto oder Scan der Verfügung und, falls vorhanden, der vorherigen Abmahnung genügt für eine erste Einschätzung.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

To Top
Call Now Button
Media Kanzlei logo
Datenschutz Übersicht

1. Einführung

Unsere Website https://media-kanzlei.com (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden alle diese unter dem Begriff „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir Sie über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.

2. Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine kleine einfache Datei, die zusammen mit Seiten dieser Website gesendet und von Ihrem Browser auf der Festplatte Ihres Computers oder eines anderen Geräts gespeichert wird. Die darin gespeicherten Informationen können bei einem späteren Besuch an unsere Server oder an die Server der betreffenden Dritten zurückgegeben werden.

3. Was sind Skripte?

Ein Skript ist ein Programmcode, mit dem unsere Website ordnungsgemäß und interaktiv funktioniert. Dieser Code wird auf unserem Server oder auf Ihrem Gerät ausgeführt.

4. Was ist ein Web-Beacon?

Ein Web-Beacon (oder ein Pixel-Tag) ist ein kleines, unsichtbares Text- oder Bildstück auf einer Website, das zum Überwachen des Datenverkehrs auf einer Website verwendet wird. Um dies zu tun, werden verschiedene Daten über Sie mit Web-Beacons gespeichert.

5. Cookies

5.1 Technische oder funktionale Cookies

Einige Cookies stellen sicher, dass bestimmte Teile der Website ordnungsgemäß funktionieren und Ihre Benutzereinstellungen weiterhin in Erinnerung bleiben. Durch das Setzen funktionaler Cookies erleichtern wir Ihnen den Besuch unserer Website. Auf diese Weise müssen Sie beim Besuch unserer Website nicht wiederholt dieselben Informationen eingeben, so bleiben Artikel beispielsweise in Ihrem Warenkorb, bis Sie bezahlt haben. Wir können diese Cookies ohne Ihre Einwilligung platzieren.

5.2 Statistik-Cookies

Wir verwenden Statistik-Cookies, um die Website-Erfahrung für unsere Benutzer zu optimieren. Mit diesen Statistik-Cookies erhalten wir Einblicke in die Nutzung unserer Website. Wir bitten Sie um Ihre Erlaubnis, Cookies für statistische Zwecke zu setzen.

5.3 Werbe-Cookies

Auf dieser Website verwenden wir Werbe-Cookies, die es uns ermöglichen, Einblicke in die Ergebnisse der Kampagne zu gewinnen. Dies geschieht auf Basis eines Profils, das wir auf der Grundlage Ihres Verhaltens auf https://media-kanzlei.com erstellen. Mit diesen Cookies werden Sie als Website-Besucher mit einer eindeutigen ID verknüpft, wobei diese Cookies jedoch kein Profil Ihres Verhaltens und Ihrer Interessen erstellen, um personalisierte Anzeigen zu schalten.

5.4 Marketing- / Tracking-Cookies

Marketing- / Tracking-Cookies sind Cookies oder eine andere Form der lokalen Speicherung, die zur Erstellung von Benutzerprofilen verwendet werden, um Werbung anzuzeigen oder den Benutzer auf dieser Website oder über mehrere Websites hinweg für ähnliche Marketingzwecke zu verfolgen.

Da diese Cookies als Tracking-Cookies markiert sind, bitten wir Sie um Ihre Erlaubnis, diese setzen zu dürfen.

5.5 Soziale Medien

Auf unserer Website haben wir Inhalte von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp eingebunden, um Webseiten zu bewerben (z. B. „Gefällt mir„, „Anheften“) oder zu teilen (z. B. „Tweeten“) in sozialen Netzwerken wie LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp. Dieser Inhalt ist mit Code eingebettet, der von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp stammt und Cookies platziert. Diese Inhalte können bestimmte Informationen für personalisierte Werbung speichern und verarbeiten.

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung dieser sozialen Netzwerke (die sich regelmäßig ändern können), um zu lesen, was sie mit Ihren (persönlichen) Daten tun, die sie mit diesen Cookies verarbeiten. Die abgerufenen Daten werden so weit wie möglich anonymisiert. LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp befinden sich in den Vereinigten Staaten.

6. Einwilligung

Wenn Sie unsere Website zum ersten Mal besuchen, zeigen wir Ihnen ein Popup mit einer Erklärung zu Cookies an. Sobald Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, willigen Sie ein, dass wir die Kategorien von Cookies und Plug-Ins verwenden, die Sie im Pop-up ausgewählt haben, wie in dieser Cookie-Erklärung beschrieben. Sie können die Verwendung von Cookies über Ihren Browser deaktivieren, aber bitte beachten Sie, dass dann unsere Website möglicherweise nicht mehr richtig funktioniert.

7. Aktivieren / Deaktivieren und Löschen von Cookies

Sie können Ihren Internetbrowser verwenden, um Cookies automatisch oder manuell zu löschen. Sie können auch festlegen, dass bestimmte Cookies möglicherweise nicht platziert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einstellungen Ihres Internetbrowsers so zu ändern, dass Sie bei jedem Absetzen eines Cookies eine Nachricht erhalten. Weitere Informationen zu diesen Optionen finden Sie in den Anweisungen im Hilfebereich Ihres Browsers.

Bitte beachten Sie, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert, wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, werden sie nach Ihrer Einwilligung erneut gesetzt, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

8. Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Sie haben das Recht zu erfahren, warum Ihre personenbezogenen Daten benötigt werden, was damit passiert und wie lange sie aufbewahrt werden.
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, auf Ihre uns bekannten personenbezogenen Daten zuzugreifen.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten jederzeit zu ergänzen, zu korrigieren, zu löschen oder zu sperren.
  • Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilen, haben Sie das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen und Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, alle Ihre personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen anzufordern und vollständig an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln.
  • Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Wir halten uns daran, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe für die Bearbeitung vor.

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie wir mit Ihren Daten umgehen, würden wir gerne von Ihnen hören, aber Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzureichen.

9. Kontaktdetails

Für Fragen und / oder Kommentare zu unserer Cookie-Richtlinie und dieser Erklärung kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten:

Media Kanzlei Riemenschneider
Hanauer Landstraße 155-157
60314 Frankfurt am Main

Deutschland
Website: https://media-kanzlei.com
E-Mail: anwalt@media-kanzlei.com
Telefonnummer 069 34875770