Medienrecht

Vertrauen Sie auf unsere hervorragende Expertise im Medienrecht!

Wir beraten und vertreten Sie bei medienrechtlichen Sachverhalten. Von rufschädigenden Presseartikeln und Datenschutzauskünften über Urheberrechtsverletzungen bis hin zum präventiven Schutz Ihres guten Rufes: Die Media Kanzlei ist Ihr Experte im Medienrecht und hat bereits unzählige Erfolge erzielen können!

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

MEDIA KANZLEI IN DEN MEDIEN

MEHRFACH AUSGEZEICHNETE KANZLEI

Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
für Medienrecht

JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023

Legal 500 Media Kanzlei
Media Kanzlei erhält Auszeichnung vom MLI
JUVE Top 50 Wirtschaftskanzleien Deutschland

Das Internet bietet verschiedenste Möglichkeiten für Kommunikation, Information, die Entfaltung der eigenen Geschäftstätigkeit und Unterhaltung, aber auch Raum für Rechtsverletzungen.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei sind spezialisiert auf das Medienrecht. Doch was ist das eigentlich? Was beinhaltet das Medienrecht? Welche Ansprüche gibt es und wann ist es ratsam, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medienrecht aufzusuchen?

FAQ: Was erwartet Sie auf dieser Seite zum Medienrecht

Was ist Medienrecht?

Kernfrage des Medienrechts

Im Medienrecht geht es häufig um die Frage: Überwiegt die Meinungsäußerungsfreiheit oder der Schutz individueller Rechte Dritter?

Einerseits ist das hohe Gut der freien Meinungsäußerung und -bildung zu schützen, andererseits dürfen die individuellen Rechte des Einzelnen nicht unberücksichtigt bleiben. Diese Abwägung ist immer vom Einzelfall abhängig, eine allgemeingültige Regelung hierzu gibt es nicht. Deswegen ist es umso wichtiger, sich in diesem Rechtsgebiet von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Medienrecht im Gesetz

Als rechtliche Grundlage im Medienrecht gibt es nicht ein einziges „Mediengesetz“. Dadurch, dass es sich beim Medienrecht um ein sehr weites Feld handelt, gibt es eine Vielzahl an Rechtssätzen und Gesetzen.

Medienrecht im Grundgesetz

Ausgangspunkt für die rechtlichen Vorschriften des Medienrechts ist das Grundgesetz. In Artikel 5 heißt es dort:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

In Art. 5 GG sind die sogenannten Kommunikationsfreiheiten enthalten: Die Meinungs-, Informations-, die Rundfunk- und Presse- und die Kunstfreiheit.

Des Weiteren ist in Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes das Fernmeldegeheimnis geregelt:

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Auf der Seite der individuellen Recht des Einzelnen ist vor allem das sogenannte allgemeine Persönlichkeitsrecht von Bedeutung. Dieses leitet sich aus Artikel 2 und Artikel 1 des Grundgesetzes her.

Medienrechtliche Vorschriften

Neben dem Grundgesetz sind im Medienrecht vor allem das Urheberrechtsgesetz, das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG), das Telekommunikationsgesetz, das Telemediengesetz, das Verlagsgesetz, das Patentgesetz und das Markengesetz von Bedeutung.

Bereiche des Medienrechts

Wie bereits oben dargestellt, umfasst das Medienrecht ein weites Gebiet. Unter anderem setzt es sich aus den folgenden Teilbereichen zusammen:

Äußerungs- und Presserecht

Das Äußerungs- und Presserecht beschäftigt sich vor allem mit öffentlichen Äußerungen durch die Presse. Hierbei geht es insbesondere um das Spannungsfeld zwischen Presse- und Meinungsfreiheit auf der einen Seite und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite.

Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht befasst sich mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten. Dabei geht es vor allem darum, die Datenverarbeitung dergestalt einzuschränken bzw. zu regeln, dass die Daten der betroffenen Personen umfassend geschützt sind.

Urheberrecht

Das Urheberrecht soll die Werke des jeweiligen Urhebers sowie den Urheber selbst schützen. Im Urheberrecht werden deshalb der Inhalt und Umfang dieses Schutzes geregelt sowie die Folgen, sollte hiergegen verstoßen werden. Außerdem ermöglicht das Urheberrecht, dass der Urheber seine Werke wirtschaftlich nutzen kann. Dies ist vor allem möglich durch die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten, was im sogenannten Urhebervertragsrecht geregelt ist.

Markenrecht

Das Markenrecht regelt den Schutz für Marken. Es schützt dabei nicht in erster Linie die Leistung, die hinter der Marke steht, sondern soll die Zuordnung der Leistung zur Marke ermöglichen. Die anwaltliche Tätigkeit in diesem Bereich umfasst vor allem die vorherige Markenrecherche, die Eintragung der Marke, die Prüfung einer Markenrechtsverletzung, das Vorgehen gegen eine Markenrechtsverletzung sowie das Abwehren eines entsprechenden gegnerischen Vorgehens.

Medienrechtliche Ansprüche – ein Rechtsanwalt kann helfen

In der Regel geht es im zivilrechtlichen Bereich des Medienrechts darum, Ansprüche Einzelner durchzusetzen.

Hierbei geht es vor allem um folgende Ansprüche:

Unterlassung

Bei der Verletzung von oben genannten Rechten (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht etc.) steht dem Betroffenen grundsätzlich ein Anspruch auf Unterlassung zu. Die Gegenseite hat sich unter Androhung einer Vertragsstrafe zur Unterlassung zu verpflichten und Ihre Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

Sollte also jemand beispielsweise ein Bild von Ihnen verbreiten, ohne dass Sie eingewilligt haben oder eine Marke nutzen, deren Rechte eigentlich Ihnen zustehen oder einen Artikel veröffentlichen, in dem Unwahrheiten über Sie verbreitet werden, so haben Sie einen Anspruch auf Unterlassung.

Gegendarstellung und Richtigstellung

Werden unwahre Tatsachen verbreitet, steht dem Betroffenen grundsätzlich ein Recht auf Gegendarstellung und Richtigstellung zu.

Sollte beispielsweise ein Artikel in einer Zeitung veröffentlicht worden sein, in dem unwahre Tatsachen über Sie behauptet werden, haben Sie einen Anspruch darauf, dass die Zeitung eine von Ihnen verfasste Gegendarstellung bzw. eine Richtigstellung abdruckt.

Materieller Schadensersatz

Sollte Ihnen aufgrund der Rechtsverletzung ein finanzieller Schaden entstanden sein, so haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz.

Der Nachweis und die Berechnung des Schadensersatzes sind oftmals sehr komplex und stark vom Einzelfall abhängig, sodass Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen sollten.

Geldentschädigung

Bei einer schwerwiegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts steht dem Betroffenen grundsätzlich ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung zu. Dafür ist nicht erforderlich, dass ein konkreter Schaden eingetreten ist. Hierbei gibt es keinen bestimmten Pauschalbetrag, der zugesprochen wird. Die Höhe der Entschädigung variiert von Fall zu Fall und ist stark von der Intensität der Verletzung, der Stellung der Person in der Öffentlichkeit sowie von der medialen Aufmerksamkeit abhängig. Gerne prüfen wir für Sie, ob eine Geldentschädigung in Betracht kommt und welche Summe angesetzt werden kann.

Wir beraten Sie gerne!

Die Durchsetzung von Ansprüchen im Medienrecht – Rechtsanwalt empfohlen

Wenn eine Rechtsverletzung vorliegt, sind folgende Möglichkeiten denkbar:

Achtung! Ob eine Rechtsverletzung vorliegt, kann nur im Einzelfall und grundsätzlich nicht von einem Laien beurteilt werden. Sind Sie der Ansicht, Ihnen wurde Unrecht getan, holen Sie unbedingt anwaltlichen Rat ein! Ein unberechtigtes Vorgehen, kann fatale Konsequenzen für Sie haben! Sollten Sie einen Dritten beispielsweise unberechtigt abmahnen, riskieren Sie, dass der Gegner wiederum prozessuale Schritte gegen Sie einleitet, und tragen darüber hinaus sämtliche Kosten des Gegners.

Die Abmahnung im Medienrecht

Der erste Schritt, um einen Anspruch durchzusetzen, ist eine außergerichtliche Abmahnung.

Was ist eine medienrechtliche Abmahnung?

Mithilfe einer Abmahnung wird die Gegenseite schriftlich zu einem Tun oder Unterlassen aufgefordert. Meist enthält eine Abmahnung eine relativ kurze Frist hierzu. Zusätzlich wird fast immer auch eine Erstattung der Anwaltskosten gefordert. Erfahren Sie hier mehr.

Warum gibt es Abmahnungen?

Vor der Einleitung gerichtlicher Schritte dient eine Abmahnung unter anderem der Vermeidung zusätzlicher Kosten. Werden nämlich gerichtliche Schritte eingeleitet, ohne dass die Gegenseite zuvor außergerichtlich abgemahnt worden ist, riskiert man, dass diese den Anspruch sofort anerkennt. Dann hätte der Kläger die Kosten selbst zu tragen.

Was kann eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt kosten?

Die Kosten einer Abmahnung richten sich nach dem zugrundliegenden Streitwert, der sich wiederum nach der Verletzungshandlung richtet.

Gerichtliches Vorgehen im Medienrecht

Kommt der Gegner den mit der Abmahnung geltend gemachten Aufforderungen nicht nach, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Medienrecht

Einstweiliges Verfügungsverfahren

Das einstweilige Verfügungsverfahren stellt im deutschen Recht einen Teil des Eilrechtschutzes dar. Das heißt: Ein solches Verfahren wird immer angestrengt, wenn es schnell gehen muss. Die Markenrechtsverletzung soll beispielsweise schnellstmöglich aus dem Internet verschwinden, damit keine weitere Verwechslung erfolgen kann und der Unterlassungsgläubiger keine weiteren Schäden dadurch erleidet. Oder Beleidigungen sollen gelöscht werden, damit nicht noch mehr Personen die Rechtsverletzungen lesen können.

Im einstweiligen Verfügungsverfahren kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung und teilweise sogar ohne Anhörung der Gegenseite entscheiden.

Ist das Gericht der Ansicht, dass nach vorläufiger Prüfung eine Rechtsverletzung vorliegt, erlässt es eine einstweilige Verfügung. Diese wird durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt.

Diese Verfügung muss sodann unbedingt beachtet werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis 250.000€ oder Ordnungshaft.

Medienrecht und Strafrecht

Medienrechts

Das Strafrecht wird im Bereich des Medienrechts insbesondere bei der sog. Hate Speech im Internet relevant.

Hate Speech (= Hassrede) umfasst Kommentare, die eine Person oder eine Gruppe aufgrund ihrer Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, nationalen Herkunft, Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität diskreditieren.

Durch Hate Speech können insbesondere die §§ 185 ff. StGB verletzt werden. Liegt eine diesbezügliche Straftat vor, kann diese zur Anzeige gebracht werden.

Ein weiterer strafrechtlich relevanter Bereich des Medienrechts sind Fotos im Internet: Werden Bilder einer Person ins Internet gestellt – insbesondere Nackt- oder Intimbilder - können Straftatbestände wie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches gem. § 201a StGB erfüllt sein.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei prüfen Aussagen oder sonstige Posts auf ihre strafrechtliche Relevanz und beraten Sie, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist. 

Medienrecht und öffentliches Recht

Im Bereich des öffentlichen Rechts spielt das Medienrecht insbesondere eine Rolle bei Fragen der Lizenzerfordernisse, beim Zugang sowie der Platzierung von Produkten in der Film- und TV-Branche und beim Jugendschutz.

Details der Rundfunk- und Plattformregulierung finden sich im sogenannten Medienstaatsvertrag, Fragen des Jugendschutzes sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt.

Wann werden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei aktiv?

Das Feld des Medienrechts ist weit. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei sind auf sämtliche Gebiete des Medienrechts spezialisiert und beraten Sie gerne.

Wir werden insbesondere – aber nicht nur! – in folgenden Fällen aktiv:

Nacktbilder in den Medien

nacktbilder

Besonders nach der Beendigung einer Beziehung kommt es leider immer häufiger zu der Veröffentlichung von Nacktbildern oder sogenannten Rache-Pornos. Dabei werden intime Aufnahmen ohne die Zustimmung der abgebildeten Person ins Internet gestellt. Solche Bilder oder Videos verbreiten sich insbesondere auf Porno-Plattformen rasend schnell und stellen einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar.

Besonders schwierig an solchen Fällen ist das Erreichen der jeweiligen Plattform. Denn oftmals sitzen die Betreiber der Webseiten im Ausland oder sind gänzlich unbekannt.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei können hier mit viel Erfahrung helfen. Wir haben schon zahlreiche Veröffentlichungen von Rache-Pornos abgemahnt und konnten dadurch erreichen, dass die Videos gelöscht wurden. Dabei sind wir sowohl gegen die Webseitenbetreiber bzw. Hostprovider als auch gegen die Person vorgegangen, die die Bilder bzw. Videos veröffentlicht hat. Auch vor Gericht waren wir in zahlreichen Fällen erfolgreich.

Bei diesem Thema ist es besonders wichtig, schnell zu handeln und einen sensiblen Umgang an den Tag zu legen. Hierauf sind wir spezialisiert und beraten Sie gerne.

Beleidigung auf Social Media

Wie bereits oben erwähnt, ist vor allem Hate Speech im Internet ein großes Problem. Die hierunter fallenden Beleidigungen sind gem. § 185 StGB strafbar. Beleidigung ist die vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung der Ehre eines anderen. Davon erfasst werden insbesondere Schimpfwörter.

Auch andere ehrverletzende Äußerungen dürfen nicht veröffentlicht werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Bereich der sachlichen Kritik verlassen wird und die Äußerung lediglich herabwürdigend ist.

Üble Nachrede im Netz

Üble Nachrede gemäß § 186 StGB liegt vor, wenn ein Täter Tatsachen über den Betroffenen behauptet oder verbreitet, die nicht eindeutig als wahr beweisbar sind.

Beispiel: Ein Nachbar erzählt über eine Nachbarin, dass diese wegen Betruges im Gefängnis gesessen habe. Dies ist nicht wahr. Er glaubt dabei selbst daran, ohne dafür Beweise zu haben.

Digitale Verleumdung

Des Weiteren gibt es den § 187 StGB. Auch bei der sogenannten Verleumdung werden unwahre, ehrenrührige Aussagen über eine Person verbreitet. Im Gegensatz zur üblen Nachrede weiß der Täter jedoch, dass die Behauptung unwahr ist. Er hat die unwahre Tatsache also nicht nur von einer dritten Person übernommen, ohne zu wissen, ob sie wirklich wahr ist, sondern verbreitet sie bewusst, obwohl er weiß, dass sie nicht wahr ist.

Beispiel: Auch hier erzählt der Nachbar, die Nachbarin habe wegen Betruges im Gefängnis gesessen. Allerdings weiß er dieses Mal, dass dies nicht stimmt.

Schlechte und falsche Bewertungen auf Bewertungsportalen

Im digitalen Zeitalter sind sämtliche Branchen und Unternehmen immer mehr auf Bewertungen im Internet angewiesen, um neue Kunden generieren zu können. Bei Unzufriedenheit mit einer bestimmten Ware oder Dienstleistung greifen viele schnell zum Mittel einer schlechten Bewertung, um dem betreffenden Unternehmen zu schaden.

Werden hierbei unwahre Tatsachen verbreitet, sind ggf. die Tatbestände der üblen Nachrede oder der Verleumdung erfüllt. Darüber hinaus dürfen Unternehmen nicht bewertet werden, wenn kein geschäftlicher Kontakt bestand.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei prüfen Bewertungen. Werden hierbei rechtsverletzende Inhalte festgestellt, veranlassen wir die Löschung der Bewertung bei dem Bewertungsportal. Zudem können Unterlassungsansprüche gegen den Verfasser eingeleitet werden.

Schüler und Medienrecht

Immer relevanter wird das Medienrecht auch im schulischen Bereich.

Insbesondere Schülerinnen und Schüler sind häufig auf Social Media aktiv. Und genau hier kann es häufig zu Rechtsverletzungen kommen. So kann beispielsweise ein nicht durchdachter Post strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ein weiterer Aspekt ist die Frage, wann welche Bilder oder Texte verbreitet werden dürfen und wann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Außerdem ergeben sich auch in der Schule immer mehr Probleme in Bezug auf den Datenschutz. Wer darf wann welche Information wie weitergeben? Welche personenbezogenen Daten sind besonders geschützt und wie können auch Lehrer diese am besten schützen?

Sie haben hierzu Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei als Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medienrecht

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei sind Ihnen in allen Fragen rund um das Medienrecht gerne behilflich. Wir sind auf alle Bereiche des Medienrechts spezialisiert und können Ihnen eine realistische Einschätzung der Erfolgschancen eines Vorgehens sowie der möglichen Kosten geben.

Aktuelle Fälle im Medienrecht

Erpressung und Bedrohung mit intimen Aufnahmen

Mit dem Thema Rachepornos haben wir uns auch jüngst beschäftigt.

Unsere Mandantin wurde von einem ehemaligen Partner bedroht und mit intimen Aufnahmen erpresst. Für sie konnten wir erfolgreich einen Gewaltschutzantrag stellen. Was genau passiert ist, lesen Sie hier.

Fake-Profil auf Social Media

Auch mit dem Verbreiten unwahrer Tatsachen befassen sich die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei regelmäßig. In einem aktuellen Fall hatte die Gegenseite ein Fake-Profil unseres Mandanten auf Facebook erstellt. Über dieses wurden unter dem Namen unseres Mandanten scheinbare Suche nach Singles und sexuellen Beziehungen veröffentlicht. Wir konnten vor Gericht den Unterlassungsanspruch unseres Mandanten durchsetzen sowie eine Geldentschädigung in Höhe von 10.0000 Euro erzielen.

Falsche negative Bewertungen auf Google schnell löschen

Der Trend der negativen Falsch-Bewertungen traf auch eine Arztpraxis, die das Team der Media Kanzlei um Hilfe geboten hatte. Auf Google war eine schlechte Bewertung über die Arzt Praxis verfasst worden, die falsche Tatsachenbehauptungen enthielt.

Digitale Verleumdung

Des Weiteren gibt es den § 187 StGB. Auch bei der sogenannten Verleumdung werden unwahre, ehrenrührige Aussagen über eine Person verbreitet. Im Gegensatz zur üblen Nachrede weiß der Täter jedoch, dass die Behauptung unwahr ist. Er hat die unwahre Tatsache also nicht nur von einer dritten Person übernommen, ohne zu wissen, ob sie wirklich wahr ist, sondern verbreitet sie bewusst, obwohl er weiß, dass sie nicht wahr ist.

Beispiel: Auch hier erzählt der Nachbar, die Nachbarin habe wegen Betruges im Gefängnis gesessen. Allerdings weiß er dieses Mal, dass dies nicht stimmt.

Schlechte und falsche Bewertungen auf Bewertungsportalen

Im digitalen Zeitalter sind sämtliche Branchen und Unternehmen immer mehr auf Bewertungen im Internet angewiesen, um neue Kunden generieren zu können. Bei Unzufriedenheit mit einer bestimmten Ware oder Dienstleistung greifen viele schnell zum Mittel einer schlechten Bewertung, um dem betreffenden Unternehmen zu schaden.

Werden hierbei unwahre Tatsachen verbreitet, sind ggf. die Tatbestände der üblen Nachrede oder der Verleumdung erfüllt. Darüber hinaus dürfen Unternehmen nicht bewertet werden, wenn kein geschäftlicher Kontakt bestand.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei prüfen Bewertungen. Werden hierbei rechtsverletzende Inhalte festgestellt, veranlassen wir die Löschung der Bewertung bei dem Bewertungsportal. Zudem können Unterlassungsansprüche gegen den Verfasser eingeleitet werden.

Schüler und Medienrecht

Immer relevanter wird das Medienrecht auch im schulischen Bereich.

Insbesondere Schülerinnen und Schüler sind häufig auf Social Media aktiv. Und genau hier kann es häufig zu Rechtsverletzungen kommen. So kann beispielsweise ein nicht durchdachter Post strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ein weiterer Aspekt ist die Frage, wann welche Bilder oder Texte verbreitet werden dürfen und wann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Außerdem ergeben sich auch in der Schule immer mehr Probleme in Bezug auf den Datenschutz. Wer darf wann welche Information wie weitergeben? Welche personenbezogenen Daten sind besonders geschützt und wie können auch Lehrer diese am besten schützen?

Sie haben hierzu Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Rechtsanwalt für Medienrecht in Frankfurt, Hamburg, bundesweit

Unser Team berät Sie gerne an den Standorten in Frankfurt am Main und Hamburg sowie bundesweit über Video, Telefon und E-Mail.

Kompetente Anwälte

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Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder über Whatsapp.

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Stellenangebote im Medienrecht

Unser Team besteht aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die lieben, was sie tun. Rechtlich wie technisch arbeiten wir auf höchstem Niveau und nehmen für uns in Anspruch, zu den Experten in unserem Fach zu zählen. Wir arbeiten täglich mit Spaß und Freude und können uns für unsere spannenden Fälle jedes Mal aufs Neue begeistern.

Interessieren auch Sie sich für das, was uns am Herzen liegt und möchten Teil unseres Teams werden? Wir sind auf der Suche nach engagierten und fähigen Kolleginnen oder Kollegen und setzen dabei auf fachliche Expertise und akademische Exzellenz. Bewerben Sie sich gerne bei uns.

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