Zwangsvollstreckung und Mahnwesen

Zwangsvollstreckung und Mahnwesen im Medienrecht

Wir holen Ihnen Ihr Geld zurück - Anwalt hilft

Wir von der Media Kanzlei unterstützen Sie auch, wenn die Gegenseite die Forderungen trotz Verpflichtung nicht erbringt. Wir begleiten Sie durch das Verfahren der Zwangsvollstreckung und sorgen dafür, dass Sie schlussendlich zu Ihrem Recht und auch zu Ihrem Geld kommen.

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

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Die Zwangsvollstreckung ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und legt fest, ob und mit welchen Mitteln zivilrechtliche Ansprüche gegen den Schuldner durch staatliche Gewalt durchgesetzt werden können. Dabei können verschiedene Arten von Ansprüchen im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden, sodass der Gläubiger am Ende zu seinem Recht gelangt.

Für die Durchführung der Zwangsvollstreckung sind in Deutschland Gerichtsvollzieher zuständig. Neben einigen formellen Voraussetzungen ist für die Durchführung einer Zwangsvollstreckung ein vollstreckungsfähiger Titel erforderlich, wie bspw. ein Endurteil eines Gerichtes oder vorläufig vollstreckbare einstweilige Verfügungen.

Zwangsvollstreckung im Medienrecht – geht das?

Im Medienrecht beschäftigen wir uns in der Regel viel mit Ansprüchen und letztendlich auch gerichtlichen Titeln, welche die Gegenseite zu einem bestimmten Handeln oder aber Unterlassen verpflichtet. Da das Tätigwerden oder gerade das Unterlassen jedoch nicht durch einen Gerichtsvollzieher für die Gegenseite vorgenommen werden kann, bedarf es anderer Möglichkeiten, um die Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen.

Vollstreckbarkeit von Unterlassungsverpflichtungen

Wenn die Gegenseite durch eine einstweilige Verfügung oder durch ein Urteil eines Gerichtes zum Unterlassen einer Äußerung oder auch einer Handlung verpflichtet wird und dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann man ihn mit verschiedenen Mitteln dazu zwingen. Gem. § 890 ZPO muss beim prozessführenden Gericht die Verhängung eines Ordnungsgeldes beantragt werden, sollte die Gegenseite gegen eine Unterlassungsverpflichtung verstoßen. Dabei kann bei jeder Zuwiderhandlung ein weiteres Ordnungsgeld beantragt und erlassen werden. Das Gericht kann außerdem auch Ordnungshaft gegen den Schuldner erlassen. Die Entscheidung liegt dabei im Ermessen, fällt aber regelmäßig härter aus je öfter gegen die Unterlassungsverpflichtung verstoßen wird.

Vollstreckbarkeit von vorzunehmenden Handlungen

Wenn die Gegenseite dazu verpflichtet wird, eine oder mehrere Handlungen vorzunehmen, lässt sich dies ebenfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Für die Art und Weise der Zwangsvollstreckung kommt es darauf an, ob es sich um eine vertretbare oder nicht vertretbare Handlung handelt, vgl. §§ 887, 888 ZPO. Vertretbare Handlungen müssen nicht durch den Schuldner höchstpersönlich durchgeführt werden, sondern können eben auch durch einen Gerichtsvollzieher vorgenommen werden. Anders verhält es sich hingegen bei nicht vertretbaren Handlungen, welche lediglich vom Schuldner vorgenommen werden können. Sollte sich der Schuldner weigern eine nicht vertretbare Handlung nicht vorzunehmen, kann ihn ein Gericht auf Antrag zu Zwangsgeld oder Zwangshaft verurteilen.

Zwangsvollstreckung von Geldentschädigung

Im Medienrecht können auch Geldforderungen als vollstreckbare Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Wenn die Gegenseite die Geldentschädigung nicht zahlt, es jedoch einen vollstreckbaren Titel gibt, kann man seine Geldforderung über den Gerichtsvollzieher vollstrecken. Dies geht unter anderem mit dem Rechtsmittel des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, welcher den Gläubiger dazu ermächtigt die Forderung des Schuldners gegenüber einem Drittschuldner zu pfänden. Dies kann beispielsweise der Auszahlungsanspruch des Schuldners gegen seine Bank sein oder die Gehaltsforderung des Schuldners gegen seinen Arbeitgeber. Anschließend wird die Forderung auf den Gläubiger übertragen, sodass dieser zu seinem Geld kommt.

Eine solche Pfändung konnten wir bereits in mehreren Fällen durchsetzen, zuletzt beim prominenten Beispiel Neubauer gegen Pirinçci, wo wir eine fünfstellige Summe vom Konto des Schuldners pfänden konnten. Mehr Infos zum Fall Neubauer gegen Pirinçci.

Vollstreckung von Gerichtskosten

Ebenso verhält es sich bei Verfahrenskosten, welche durch die Gegenseite zu tragen sind. Darin enthalten sind regelmäßig auch die Rechtsanwaltskosten des Gläubigers. Die Zwangsvollstreckung dieser Kosten ist ebenfalls über einen Gerichtsvollzieher möglich, um so nicht auf den Kosten für die rechtsanwaltliche Tätigkeit sitzen zu bleiben.

Zwangsvollstreckung bei der Media Kanzlei

Wir von der Media Kanzlei unterstützen Sie auch, wenn die Gegenseite die Forderungen trotz Verpflichtung nicht erbringt. Wir begleiten Sie durch das Verfahren der Zwangsvollstreckung und sorgen dafür, dass Sie schlussendlich zu Ihrem Recht und auch zu Ihrem Geld kommen.

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