Geldentschädigung für Tierschützerin nach Beleidigung auf Social Media

Erfolgsgeschichte

Geldentschädigung für Tierschützerin nach Beleidigung auf Social Media

Das Landgericht Stade entschied kürzlich in seinem Urteil über eine Geldentschädigung in Höhe von 3.000 € sowie die Zahlung der Rechtsanwaltskosten für eine Tierschützerin, die auf Social Media beleidigt wurde. Die Klage der Media Kanzlei bezog sich auf die schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Tierschützerin durch den Beklagten, der beleidigende und persönlichkeitsverletzende Äußerungen auf Social Media veröffentlichte.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Social Media

Die Klägerin, eine engagierte Tierschützerin, betreibt einen öffentlichen Blog auf Facebook und einen Onlineshop auf Etsy. Der Beklagte war für eine öffentlich zugängliche Facebook-Seite verantwortlich und verbreitete dort beleidigende Kommentare über die Klägerin, inklusive ihrer Privatanschrift. Es wurden insgesamt fünf Verletzungen des Persönlichkeitsrechts der Klägerin festgestellt. Diese umfassen Formalbeleidigungen und unzulässige Veröffentlichungen persönlicher Informationen.

Rechtswidriger Eingriff und Forderung nach Geldentschädigung

Die veröffentlichten Äußerungen des Beklagten wurden als massiver und rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin bewertet. Die Klägerin forderte daraufhin eine Geldentschädigung gemäß §§ 823 Abs. 1 BGB i 1 GG, § 823 Abs. 2 i.V.m. § 185 StGB und § 22 KUG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG aufgrund schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Das Gericht ordnete die Zahlung einer Summe von 3.000,00 € nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten an.

Klägerin siegt vor Gericht trotz Gegenargumenten

Der Beklagte behauptete seinerseits, von der Klägerin diffamiert worden zu sein. Er betonte den sachlichen Bezug seiner Äußerungen zu spezifischen Diskussionsthemen. Trotz dieser Gegenargumente entschied das Gericht zugunsten der Klägerin und verpflichtete den Beklagten zur Zahlung der Geldentschädigung und der vorgerichtlichen Anwaltskosten.

Wichtiger Schritt im Schutz digitaler Persönlichkeitsrechte

Dieses Urteil markiert einen bedeutenden Fortschritt im Umgang mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen im digitalen Raum. Es unterstreicht die dringende Notwendigkeit des Schutzes von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten im Internet. Sind Sie ebenfalls von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung betroffen, dann kontaktieren Sie und gerne!

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