Fußball EM 2024 – Ist das Public Viewing abends erlaubt?

Die Spiele bei der Fußball EM 2024 in Deutschland finden teilweise erst um 21 Uhr statt. Die Lärmschutzbedingungen würden ein Public Viewing nicht möglich werden lassen. Verstoßen Sie gegen die Lärmschutzbedingungen, wenn Sie ein Public Viewing veranstalten? Wir klären auf.

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Inhaltsverzeichnis

Sind Public Viewing abends erlaubt?

Ja, Public Viewings können abends erlaubt sein. Das hängt von der jeweiligen Kommune ab, da ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, während der Fußball EM 2024, die Ruhezeiten nach hinten zu verschieben oder gar aufzuheben.

Größtes Sportergnis Deutschlands seit der WM 2006

Diesen Sommer ist es soweit: Deutschland fiebert wieder mit der Nationalmannschaft der Männer und diesmal im eigenen Land. Damit handelt es sich um das größte Sportevent seit der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland. Etwa die Hälfte aller Spiele werden jedoch erst um 21 Uhr angepfiffen. Gerade bei Verlängerung und Elfmeterschießen kann es so auch mal sehr spät werden. Das ist für das beliebte Public Viewing natürlich problematisch. Darf man nach 22 Uhr also noch jubeln und feiern? Verstößt man gegen Lärmschutzbestimmungen? Das Bundeskabinett hat nun Klarheit geschaffen.

Bundeskabinett hat Public Viewing Verordnung beschlossen

Aufgrund der Problematik zur Ruhestörung hat das Bundeskabinett nun eine Public-Viewing-Verordnung beschlossen. Kommunen wird nun die Möglichkeit gegeben, eigens zu entscheiden, ob die Ruhezeiten nach hinten verschoben oder gar ausgesetzt werden. Entscheidet sich die Kommune dies zu tun, ist es auch möglich nach 22 Uhr Public-Viewing zu veranstalten. Das sind gute Nachrichten für Fußballfans, die gerne in Gemeinschaft die Spiele verfolgen. Die jeweiligen Kommunen werden vermutlich über einschlägige Kanäle mitteilen, wie sie die Regelungen während der Fußball EM 2024 handhaben werden. Daher empfehlen wir, diese in den kommenden Wochen im Blick zu behalten. Die Verordnung gilt während der gesamten Fußball-EM vom 14. Juni bis 14.Juli 2024.

Ruhestörung und Lärmbelästigung

Ruhestörung und Lärmbelästigung treten oft im Zusammenhang mit dem alltäglichen Zusammenleben in dicht besiedelten Gebieten auf. Sie beschreiben Situationen, in denen durch übermäßigen Lärm die Lebensqualität von Personen beeinträchtigt wird. Gesetzliche Regelungen zu diesem Thema finden sich in Deutschland unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), sowie in den jeweiligen Landesgesetzen und kommunalen Satzungen.

Das BGB regelt im Rahmen des Nachbarschaftsrechts, dass niemand auf seinem Grundstück Einrichtungen haben darf, die eine übermäßige und vermeidbare Beeinträchtigung für die Nachbarn darstellen (§ 906 BGB). Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) spielt bei Public Viewing eine wesentliche Rolle, da es den Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen, zu denen auch Geräusche zählen, zum Ziel hat. Unter schädlichen Umwelteinwirkungen werden dabei auch Geräusche verstanden, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Kommunale Satzungen und Landesgesetze können darüber hinaus spezifische Ruhezeiten und Lärmschutzvorschriften festlegen. So gibt es beispielsweise in vielen Gemeinden Regelungen, die Ruhezeiten während der Mittagsstunden, in den Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen vorschreiben. Diese kommunalen Vorschriften können jetzt auch für die EM 2024 Anwendung finden, sodass die Ruhezeiten geändert werden können. Für die Regelung sind die jeweiligen Kommunen selbst verantwortlich. 

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