Verstößt der App-Store gegen EU-Recht? Das DMA im Überblick

Seit Anfang März müssen Firmen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) beachten, dessen Einführung bereits zu mehreren Verfahren gegen Tech-Riesen wie Apple, Google und Meta geführt hat. Der App-Store von Apple wurde nun Kern eines weiteren Verfahrens mit dem Verdacht eines Verstoßes gegen EU-Recht.

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Inhaltsverzeichnis

Wozu dient das Gesetz über digitale Märkte?

Ziel des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ist mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und faire Chancen für neue Marktteilnehmer. Hintergrund ist der Eindruck, dass große Plattformbetreiber wie Meta (Facebook) oder Alphabet (Google) derweilen so mächtig geworden sind, dass sie ihre Konkurrenz restlos ausbremsen und die eigene Marktposition zementieren könnten. Diese sog. Gatekeeper sind folglich Kernbezug der neuen Regelungen geworden; demnach handelt es sich bei Gatekeepern um Unternehmen, die eine so starke wirtschaftliche Position haben, dass sie erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt haben, in mehreren Ländern aktiv sind, eine große Nutzerbasis haben und langfristig am Markt aktiv sind. Der DMA soll diese Marktmacht von Tech-Riesen nun beschränken, indem diese sich an bestimmte Verbote und Vorgaben halten müssen.

EU-Kommission leitet Untersuchungen gegen Apple ein

Wie die Brüsseler Behörde vergangenen Monat mitteilte, wurden bereits Untersuchungen gegen Apple wegen möglicher Verstöße gegen neue Regeln für große Online-Plattformen eingeleitet. Apple lässt auf dem iPhone zwar Downloads von Apps zu, die nicht aus dem eigenen Store (Apple-Store) kommen, jedoch nicht uneingeschränkt. Daher soll geprüft werden, ob der Konzern seiner Verpflichtung nachkommt, auch auf Angebote von Entwicklern außerhalb des hauseigenen App Stores zu leiten. Dies könnte gegen Vorschriften des DMA verstoßen.

Weniger Gebühren, mehr Alternativen – Apple soll Angebot vergrößern

Zu den Vorgaben des DMA gehört die Untersagung einer Bevorzugung von Unternehmen der eigenen Angebote gegenüber der Konkurrenz.  Zudem sollen Nutzer die auf den Geräten vorinstallierten Apps künftig öfter löschen und die Standardeinstellungen einfacher ändern können. Apple soll demnach mehr Möglichkeiten für den Download von Apps außerhalb des App-Stores bieten. Zweifel bestehen auch hinsichtlich Apples sogenannter Kerntechnologiegebühr; diese beträgt 50 Cent für jede Erstinstallation einer App nach Überschreiten der Schwelle von einer Million Downloads in einem Zwölfmonatszeitraum. Zugleich können Entwickler auch in dem bisherigen Modell bleiben, bei dem sie ihre Anwendungen weiterhin nur über den App Store von Apple vertreiben.

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?

Den Kriterien nach dürften zunächst etwa 10 bis 15 Tech-Unternehmen unter den DMA fallen- unter ihnen die Tech-Riesen Google, Apple, Facebook und Amazon. Bei Verstößen gegen die Vorgaben drohen Sanktionen – zunächst von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei wiederholten Verstößen könnten es bis zu 20 Prozent sein. In Ausnahmefällen, bei “systematischer Verletzung”, könnte die EU-Kommission unter anderem auch Fusionen für einen bestimmten Zeitraum verbieten oder strukturelle Maßnahmen wie eine Zerschlagung anwenden.

Kommt die Kommission am Ende ihrer Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass Apple tatsächlich gegen den DMA verstößt, muss sie einen sog. Nichteinhaltungsbeschluss gegen das Unternehmen erlassen. Darin kann sie auch Strafen festlegen, wie etwa eine Geldbuße von zehn Prozent des weltweit erzielten Gesamtumsatzes des vorangegangenen Jahres.

DMA und DSA – mehr Sicherheit und Verantwortung auf dem digitalen Markt

Neben dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) gilt seit Februar auch das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) mit dem Ziel, illegale oder schädliche Online-Aktivitäten sowie die Verbreitung von Desinformation zu verhindern. Ein besonderer Fokus liegt auf der Nutzersicherheit, der Wahrung der Grundrechte und einer fairen und frei verfügbaren Online-Umgebung. Beispielsweise können Plattformen entscheiden, unangekündigt und ohne Einspruchsmöglichkeit Inhalte der Nutzer/innen zu löschen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die freie Meinungsäußerung. Durch die Vorschriften des DSA sollen Nutzer/innen künftig über die Löschung von Inhalten informiert werden und die Möglichkeit erhalten, sich hiergegen zu wehren.

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