Sprachnachrichten von Exfreund veröffentlichen zulässig?

Auf der weltweit bekannten Plattform Tiktok hat sich in letzter Zeit ein neuer Trend abgebildet. Creator – überwiegend Frauen – teilen Sprachnachrichten ihrer Ex-Beziehungspartner. Darin zu hören sind meistens Männer, die die Ex-Partnerinnen anfeinden oder ihnen sogar drohen.

Während ein Mann seiner Exfreundin nüchtern erklärt, dass sie in seinen Augen hässlich sei, erzählt ein anderer, er habe seine Expartnerin gar nicht betrogen, eine andere Frau habe ihn nur geküsst. Andere schreien in den Sprachnachrichten, die Partnerin dürfe so nicht rausgehen, sie sei krank oder benutzen herabwürdigende und frauenfeindliche Sprache.

Die Stimmen sind dabei kaum verzerrt – die meisten Männer sind glasklar zu hören. Die rechtlichen Konsequenzen scheint damit kaum jemand zu fürchten – oder zu kennen. Eine solche Nachricht wurde jedoch meist im Privaten geteilt und ist damit nicht für die Ohren anderer Personen gedacht.

Jetzt Anwalt einschalten

Sie brauchen rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Erstgespräch!

Veröffentlichung privater Nachrichten

Wenn im Rahmen eines privaten Gesprächs Nachrichten verschickt werden, kann davon ausgegangen werden, dass diese nicht an andere oder an die Öffentlichkeit gelangen. Wenn kein Einverständnis für die Veröffentlichung vorliegt, kann es sich dabei um eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten des Nachrichtenverfassers handeln. Dadurch können den Veröffentlichenden rechtliche Konsequenzen drohen. Beispielsweise können Abmahnungs- und Unterlassungserklärungen geltend gemacht werden.

Wann ist eine Nachricht privat?

Bei Nachrichten, die durch WhatsApp übermittelt werden, handelt es sich regelmäßig um Privatnachrichten. Wenn mit einer Weiterleitung nicht gerechnet werden muss, ist die Weiterleitung nur durch Einwilligung zulässig. Ohne eine solche ist die Verbreitung somit verboten. Die Kommunikation zwischen zwei Personen ist somit auch im Chat privat.  Dies gilt auch für eine Veröffentlichung in den sozialen Medien.

Gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgehen?

Zunächst könnte das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verfassers verletzt worden sein. Dabei handelt es sich um ein Grundrecht, das durch Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 1 GG geschützt wird. Dieses Recht schützt unter anderem das Recht am gesprochenen und geschriebenen Wort. Dabei wird anerkannt, dass der Einzelne ein Recht darauf hat, selbst zu bestimmen, ob seine Äußerungen nur einem bestimmten Adressatenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Dieser Grundsatz gilt somit in der Regel auch für Sprachnachrichten, die über Nachrichtendienste versendet werden.

Ohne Einwilligung des Verfassers dürfen solche privat erhaltenen Sprachnachrichten somit nicht veröffentlicht werden. Dabei kann die Frage gestellt werden, ob eine solche Verletzung auch vorliegt, wenn die Nachricht ohne Anhaltspunkte zur Person veröffentlicht wird. Hört man die Stimme des Verfassers jedoch klar und deutlich, könnte man dadurch Rückschlüsse auf die Identität der Person ziehen.

Im Einzelfall könnte die Veröffentlichung solcher Nachrichten jedoch auf ohne Einwilligung zulässig sein. Um herauszufinden, ob der Persönlichkeitsschutz des Verfassers zurücktreten muss, ist eine Interessenabwägung notwendig.

Wie gehe ich gegen die Veröffentlichung privater Nachrichten vor?

Betroffene können zum einen Unterlassungsansprüche gegen die Veröffentlichung der Chats und einen möglichen Anspruch auf die Löschung der WhatsApp-Nachrichten aus dem Internet geltend machen. Schadensersatzansprüche könnten auf in Betracht kommen, genauso wie ein Anspruch auf Auskunftserteilung über den Umfang der Verbreitung.

Sie wurden wegen der Veröffentlichung privater Nachrichten abgemahnt?

Sie wurden abgemahnt wegen der Veröffentlichung privater Nachrichten? Wir bieten auch in diesem Fall umfassende Unterstützung. Es ist wichtig zu wissen, dass viele Abmahnungen formale Fehler enthalten, die oft nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Unser Team hilft Ihnen dabei, diese formalen Fehler zu erkennen und gegebenenfalls gegen unrechtmäßige Forderungen vorzugehen.

Häufig wird in Abmahnungen zudem zu viel verlangt, sowohl finanziell als auch hinsichtlich der geforderten Unterlassungserklärung. Wir unterstützen Sie dabei, überzogene Forderungen zu identifizieren und Ihre Rechte zu wahren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um optimale Lösungen und rechtlichen Beistand zu erhalten.

Schützen Sie Ihre Interessen und lassen Sie sich nicht von unberechtigten Abmahnungen einschüchtern. Kontaktieren Sie uns, und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Die Media Kanzlei Frankfurt hilft Ihnen, gegen die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte vorzugehen. Gleichzeitig können wir Sie jedoch auch beraten und unterstützen, falls sie eine Abmahnung von einem Ex-Partner oder sonstiger Person erhalten haben.

Spezialisten für Persönlichkeitsrecht - Jetzt Anwalt einschalten

Sie wollen eine Sprachnachricht eines Ex-Freundes veröffentlichen oder über Sie wurde eine Sprachnachricht/private Nachrichten verbreitet? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Unsere spezialisierten Anwälte und Anwältinnen helfen Ihnen in allen Fragen des Persönlichkeitsrechts und Medienrechts. Überzeugen Sie sich gerne selbst!

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
Media Kanzlei, Medienrechtskanzlei Logo, Medienanwälte in Frankfurt, Rechtsberatung für Presse- und Äußerungsrecht, Persönlichkeitsrechtsschutz in Deutschland, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Experten, Markenrecht, Unternehmen, Privatpersonen, Coaching-Verträge, Account-Entsperrung, Filesharing-Rechtsberatung

MEDIA KANZLEI IN DEN MEDIEN

MEHRFACH AUSGEZEICHNETE KANZLEI

Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
für Medienrecht

JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023

Legal 500 Media Kanzlei
Media Kanzlei erhält Auszeichnung vom MLI
JUVE Top 50 Wirtschaftskanzleien Deutschland

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

To Top
Call Now Button
Media Kanzlei logo
Datenschutz Übersicht

1. Einführung

Unsere Website https://media-kanzlei.com (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden alle diese unter dem Begriff „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir Sie über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.

2. Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine kleine einfache Datei, die zusammen mit Seiten dieser Website gesendet und von Ihrem Browser auf der Festplatte Ihres Computers oder eines anderen Geräts gespeichert wird. Die darin gespeicherten Informationen können bei einem späteren Besuch an unsere Server oder an die Server der betreffenden Dritten zurückgegeben werden.

3. Was sind Skripte?

Ein Skript ist ein Programmcode, mit dem unsere Website ordnungsgemäß und interaktiv funktioniert. Dieser Code wird auf unserem Server oder auf Ihrem Gerät ausgeführt.

4. Was ist ein Web-Beacon?

Ein Web-Beacon (oder ein Pixel-Tag) ist ein kleines, unsichtbares Text- oder Bildstück auf einer Website, das zum Überwachen des Datenverkehrs auf einer Website verwendet wird. Um dies zu tun, werden verschiedene Daten über Sie mit Web-Beacons gespeichert.

5. Cookies

5.1 Technische oder funktionale Cookies

Einige Cookies stellen sicher, dass bestimmte Teile der Website ordnungsgemäß funktionieren und Ihre Benutzereinstellungen weiterhin in Erinnerung bleiben. Durch das Setzen funktionaler Cookies erleichtern wir Ihnen den Besuch unserer Website. Auf diese Weise müssen Sie beim Besuch unserer Website nicht wiederholt dieselben Informationen eingeben, so bleiben Artikel beispielsweise in Ihrem Warenkorb, bis Sie bezahlt haben. Wir können diese Cookies ohne Ihre Einwilligung platzieren.

5.2 Statistik-Cookies

Wir verwenden Statistik-Cookies, um die Website-Erfahrung für unsere Benutzer zu optimieren. Mit diesen Statistik-Cookies erhalten wir Einblicke in die Nutzung unserer Website. Wir bitten Sie um Ihre Erlaubnis, Cookies für statistische Zwecke zu setzen.

5.3 Werbe-Cookies

Auf dieser Website verwenden wir Werbe-Cookies, die es uns ermöglichen, Einblicke in die Ergebnisse der Kampagne zu gewinnen. Dies geschieht auf Basis eines Profils, das wir auf der Grundlage Ihres Verhaltens auf https://media-kanzlei.com erstellen. Mit diesen Cookies werden Sie als Website-Besucher mit einer eindeutigen ID verknüpft, wobei diese Cookies jedoch kein Profil Ihres Verhaltens und Ihrer Interessen erstellen, um personalisierte Anzeigen zu schalten.

5.4 Marketing- / Tracking-Cookies

Marketing- / Tracking-Cookies sind Cookies oder eine andere Form der lokalen Speicherung, die zur Erstellung von Benutzerprofilen verwendet werden, um Werbung anzuzeigen oder den Benutzer auf dieser Website oder über mehrere Websites hinweg für ähnliche Marketingzwecke zu verfolgen.

Da diese Cookies als Tracking-Cookies markiert sind, bitten wir Sie um Ihre Erlaubnis, diese setzen zu dürfen.

5.5 Soziale Medien

Auf unserer Website haben wir Inhalte von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp eingebunden, um Webseiten zu bewerben (z. B. „Gefällt mir„, „Anheften“) oder zu teilen (z. B. „Tweeten“) in sozialen Netzwerken wie LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp. Dieser Inhalt ist mit Code eingebettet, der von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp stammt und Cookies platziert. Diese Inhalte können bestimmte Informationen für personalisierte Werbung speichern und verarbeiten.

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung dieser sozialen Netzwerke (die sich regelmäßig ändern können), um zu lesen, was sie mit Ihren (persönlichen) Daten tun, die sie mit diesen Cookies verarbeiten. Die abgerufenen Daten werden so weit wie möglich anonymisiert. LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp befinden sich in den Vereinigten Staaten.

6. Einwilligung

Wenn Sie unsere Website zum ersten Mal besuchen, zeigen wir Ihnen ein Popup mit einer Erklärung zu Cookies an. Sobald Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, willigen Sie ein, dass wir die Kategorien von Cookies und Plug-Ins verwenden, die Sie im Pop-up ausgewählt haben, wie in dieser Cookie-Erklärung beschrieben. Sie können die Verwendung von Cookies über Ihren Browser deaktivieren, aber bitte beachten Sie, dass dann unsere Website möglicherweise nicht mehr richtig funktioniert.

7. Aktivieren / Deaktivieren und Löschen von Cookies

Sie können Ihren Internetbrowser verwenden, um Cookies automatisch oder manuell zu löschen. Sie können auch festlegen, dass bestimmte Cookies möglicherweise nicht platziert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einstellungen Ihres Internetbrowsers so zu ändern, dass Sie bei jedem Absetzen eines Cookies eine Nachricht erhalten. Weitere Informationen zu diesen Optionen finden Sie in den Anweisungen im Hilfebereich Ihres Browsers.

Bitte beachten Sie, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert, wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, werden sie nach Ihrer Einwilligung erneut gesetzt, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

8. Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Sie haben das Recht zu erfahren, warum Ihre personenbezogenen Daten benötigt werden, was damit passiert und wie lange sie aufbewahrt werden.
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, auf Ihre uns bekannten personenbezogenen Daten zuzugreifen.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten jederzeit zu ergänzen, zu korrigieren, zu löschen oder zu sperren.
  • Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilen, haben Sie das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen und Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, alle Ihre personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen anzufordern und vollständig an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln.
  • Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Wir halten uns daran, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe für die Bearbeitung vor.

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie wir mit Ihren Daten umgehen, würden wir gerne von Ihnen hören, aber Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzureichen.

9. Kontaktdetails

Für Fragen und / oder Kommentare zu unserer Cookie-Richtlinie und dieser Erklärung kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten:

Media Kanzlei Riemenschneider
Hanauer Landstraße 155-157
60314 Frankfurt am Main

Deutschland
Website: https://media-kanzlei.com
E-Mail: anwalt@media-kanzlei.com
Telefonnummer 069 34875770