EM 2024 Rechtstipps – Was ist erlaubt?

Die Fußball EM 2024 steht vor der Tür. Dies bringt auch viele spannende Rechtsfragen mit sich, die wir in diesem Beitrag näher betrachten. Darf ich die Spiele öffentlich zeigen? Was ist beim Public Viewing nicht erlaubt? Was gibt es bei Marken und Urheberrechten zu beachten? Lesen Sie nachfolgend alles, was Sie wissen müssen.

Jetzt Anwalt einschalten

Sie brauchen rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Erstgespräch!

Inhaltsverzeichnis

Die UEFA als Veranstalter der Fußball-EM: Schutzrechte

Die Europameisterschaft 2024 ist eine Veranstaltung von der UEFA (Union of European Football Associations) mit Sitz in Nyon in der Schweiz.

Die EM ist Dauerthema in Deutschland, da es das größte Sportevent seit der WM 2002 in Deutschland ist. Daher ist auch die Vermarktung der kommerziellen Rechte wichtiger denn je. Medien-, Marketing-, Lizenzierungs- und Ticketing-Rechte liegen allesamt bei der UEFA.

Was gehört zu den Marken der UEFA?

  1. Das ofizielle Emblem der EURO 2024
  2. Die Wortmarken “UEFA EURO 2024 GERMANY” und “UEFA EURO 2024”
  3. der EM Pokal
  4. das Maskottchen Albärt
  5. der Slogan “United by football. Vereint im Herzen Europas”

Darf ich diese Marken nutzen?

Nein, es ist ausschließlich den offiziellen Partnern der UEFA erlaubt, die Begriffe und Symbole für die EM 2024 zu nutzen. Lediglich Sponsoren, regionale Unternehmen und Partner haben Nutzungsrechte eingeräumt bekommen.

Das bedeutet: Wer kein offizieller Partner der UEFA ist, muss zur Nutzung der Logos und Schriftzüge/Slogans eine Lizenz bei der UEFA erwerben.

Was passiert, wenn ich die Marken ohne Lizenz nutze?

Wir raten dazu sich für jede geplante Nutzung ohne Nutzungsrechte einen rechtlichen Rat bei uns einzuholen. Denn, wer unzulässig Marken der UEFA nutzt, muss damit rechnen auf Schadensersatz, Unterlassung, Beseitigung und Auskunft verklagt zu werden. Die Streitwerte im Markenrecht sind dabei besonders hoch, sodass eine Abmahnung, Klage oder einstweilige Verfügung richtig teuer werden kann. Unserer Erfahrung nach verfolgt die UEFA die Verletzung ihrer Rechte sehr konsequent!

Wie werde ich Sponsor oder Partner für die offiziellen EM-Produkte?

Die UEFA bietet regionale Sponsoringpakete an. Auch besteht die Möglichkeit, eine Verkaufsstelle für die offziellen Produkte der EM 2024 zu werden. Alle Informationen, die eine derartige Partnerschaft betreffen, finden Sie hier.

Wie darf ich mit der Fußball-Europameisterschaft werben?‎

Grundsätzlich sind Berichte über EM 2024 zulässig. Dabei ist es auch unwichtig, ob diese in digitalen Medien oder im klassischen Print verbreitet werden. Das gleiche kann auch für Werbung, die sich mit der EM 2024 befasst zutreffen. Wichtig ist hierbei, dass die Werbeaussage nur zulässig ist, solange diese rein beschreibend ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt. Was bedeutet “rein beschreibend”? Eine Werbung zur EM 2024 ist rein beschreibend, wenn diese lediglich genutzt wird, um die Merkmale und Eigenschaften des beworbenen Produktes zu beschreiben. Unzulässig hingegen sind Rufausnutzungen oder Werbungen, die den Rechteinhaber behindern oder eine Verwechslungsgefahr mit dem offiziellen Produkten bewirkt. Auch darf nicht der Eindruck beim Käufer enstehen, dass eine ofizielle Partnerschaft mit der UEFA besteht.

Welche Werbungen wären zulässig? – Beispiele aus der Praxis:

  1. “20% Rabatt auf alle Produkte während der EM 2024”
  2. “10% Rabatt für jedes Tor der deutschen Nationalmannschaft am heutigen Spieltag”
  3. Fußball-Schuhe als Gummibären
  4. Deutschlandfahnen, Tore, Fußbälle auf Produkten, ohne die Symbole und Schriftzüge der UEFA

Welche Werbungen wären unzulässig? Beispiele aus der Paxis:

  1. Verwendung von offiziellen Logos und Schriftzügen
  2. “Offizieller Partner der UEFA”
  3. Eigene Trikots, die den originalen ähneln
  4. Wortmarken als Produktnamen verwenden: “UEFA Schokolade”
  5. UEFA Produkte im Ladenfenster ausstellen
  6. Ein Hinweis, wonach die eigenen Produkte mit UEFA-Produkten vergleichbar seien: “Fußball nach UEFA/EM Standards”

Sie haben vor Produkte zur EM 2024 in Deutschland zu bewerben? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit. Wir sind auf Medienrecht spezialisiert und kennen uns im Marken-, Lizenz- und Urheberrecht bestens aus.

Können eigene EM-Logos entworfen und verwendet werden?‎

Theoretisch ja, aber es muss darauf geachtet werden, dass das ursprüngliche EM 2024 Logo vollständig in dem neuen Logo verblasst. Ein Dritter darf keine gedanklichen Verbindungen zum offiziellen Logo herstellen.

Dürfen Bilder von Fußballspielern geschäftlich verwendet werden?‎

Nein, im Zweifel muss hier eine Zustimmung der jeweiligen Fußballspieler eingeholt worden sein. Diese muss auch nachweisbar und dokumentiert worden sein. 

Darf ich Merchandise mit UEFA Logos verkaufen?‎

Es kommt drauf an. Sofern Sie lediglich offizielle lizensierte Produkte vermarkten, ist dies zulässig. Sie können einen Lizenzvertrag abschließen, um die Rechte der Marken auf bestimmten Produkten zu verwenden. In dem Vertrag wird festgehalten, welche Produkte umfasst, welche Logos und Zeichen erlaubt sind.

Darf ich Rabatt-Aktionen und Sonderpreise zur EM veranstalten?‎

Ja, das ist grundsätzlich kein Problem. Wichtig ist, dass Sie sich an die wettbewerbsrechtlichen Regeln halten und keine Markenrechte verletzen. Beispiele für rechtlich zulässige Sonderaktionen finden Sie in unseren Beispielen aus der Praxis.

Public Viewing - Ist das öffentliche Schauen zulässig?

Die Tickets für die Fußball EM 2024 sind sehr begehrt und schnell vergriffen. Auch die Anstoßzeiten sind teilweise erst um 21 Uhr. Viele Fans schaffen es daher nicht persönlich in die Stadien und schauen das Spiel lieber zu Hause im Garten mit Freunden und Familie. Bekannt ist dies auch als “Public Viewing”.

Doch unter welchen Voraussetzungen ist Public Viewing überhaupt zulässig?

Public Viewing – Urheberrecht

Public Viewing liegt vor, wenn viele Leute zusammenkommen, um auf großen Bildschirmen oder Fernsehern gemeinsam die Fußball-EM anzuschauen. Das kann draußen auf Plätzen oder drinnen in Kneipen passieren. Manchmal ist es kostenlos, manchmal muss man dafür bezahlen.

Wenn jemand solch ein Event organisieren will, benötigt man eine spezielle Erlaubnis. Wenn man diese Erlaubnis bei der UEFA beantragt, macht die UEFA die Regeln. Derjenige, der das Event veranstaltet, hat kein Mitspracherecht, sondern muss sich an die Regeln der UEFA halten. Wenn er sich nicht daran hält, könnte eine hohe Geldstrafe folgen.

In Deutschland ist das aber ein bisschen anders. Hier gibt es eine Regel im Gesetz (§ 87 UrhG), die besagt: Wenn die Zuschauer keinen Eintritt zahlen, darf der Veranstalter die Spiele zeigen, ohne eine extra Erlaubnis zu haben. Er kann einfach die Spiele übertragen, die sowieso im TV laufen.

Auto-Korso – Ist das erlaubt?

Selbst wenn man nicht fußballinteressiert ist, merkt man spätestens beim vorbeifahrenden Autokorso, dass die Nationalmannschaft gewonnen hat. Doch auch nach einem Sieg der Nationalmannschaft gilt noch immer die Straßenverkehrsordnung. Wichtig ist, dass das Auto im alkoholisierten Zustand stehen gelassen wird, wenn beispielsweise nach Abpfiff noch das ein oder andere Bier zur Feier getrunken wurde. Die Straßenverkehrsordnung verbietet jedoch auch übermäßiges und extremes Hupen, was strenggenommen sogar eine Straftat ist. Es ist wichtig, keine anderen Verkehrsteilnehmer oder Anwohner in Gefahr bringt oder belästigt. 

Vertrauen Sie auf unsere hervorragende Expertise im Medienrecht!

Sie wollen Produkte während der EM 2024 vermarkten und das Fußballfieber ausnutzen? Sie wollen offizielle UEFA Produkte in Ihrem Laden ausstellen oder Marken auf Ihren Produkten verwenden? Sie planen bestimmte Aktionen zur EM, um Kunden anzulocken? Wir unterstützen Sie gerne in allen rechtlichen Fragen rund um Marken,- Lizenz- und Urheberrecht, sowie in vertraglichen Angelegenheiten. Unsere jahrelange Erfahrung – auch im Sportrecht – macht uns zu einem kompeteten Partner während der EM 2024. Kontaktieren Sie uns noch heute.

Media Kanzlei, Medienrechtskanzlei Logo, Medienanwälte in Frankfurt, Rechtsberatung für Presse- und Äußerungsrecht, Persönlichkeitsrechtsschutz in Deutschland, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Experten, Markenrecht, Unternehmen, Privatpersonen, Coaching-Verträge, Account-Entsperrung, Filesharing-Rechtsberatung
Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
Anwalt.de 5,0 ☆
Bewertet mit 5 von 5

Rechtsanwaltskanzlei in den Medien

MEHRFACH AUSGEZEICHNETE KANZLEI

Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023

weitere Auszeichnungen:

JUVE Ranking 2020, 2021, 2022 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023

Media Kanzlei erhält Auszeichnung Anwalt des Jahres
Media Kanzlei erhält Auszeichnung vom MLI

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

To Top
Call Now Button
Media Kanzlei logo
Datenschutz Übersicht

1. Einführung

Unsere Website https://media-kanzlei.com (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden alle diese unter dem Begriff „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir Sie über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.

2. Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine kleine einfache Datei, die zusammen mit Seiten dieser Website gesendet und von Ihrem Browser auf der Festplatte Ihres Computers oder eines anderen Geräts gespeichert wird. Die darin gespeicherten Informationen können bei einem späteren Besuch an unsere Server oder an die Server der betreffenden Dritten zurückgegeben werden.

3. Was sind Skripte?

Ein Skript ist ein Programmcode, mit dem unsere Website ordnungsgemäß und interaktiv funktioniert. Dieser Code wird auf unserem Server oder auf Ihrem Gerät ausgeführt.

4. Was ist ein Web-Beacon?

Ein Web-Beacon (oder ein Pixel-Tag) ist ein kleines, unsichtbares Text- oder Bildstück auf einer Website, das zum Überwachen des Datenverkehrs auf einer Website verwendet wird. Um dies zu tun, werden verschiedene Daten über Sie mit Web-Beacons gespeichert.

5. Cookies

5.1 Technische oder funktionale Cookies

Einige Cookies stellen sicher, dass bestimmte Teile der Website ordnungsgemäß funktionieren und Ihre Benutzereinstellungen weiterhin in Erinnerung bleiben. Durch das Setzen funktionaler Cookies erleichtern wir Ihnen den Besuch unserer Website. Auf diese Weise müssen Sie beim Besuch unserer Website nicht wiederholt dieselben Informationen eingeben, so bleiben Artikel beispielsweise in Ihrem Warenkorb, bis Sie bezahlt haben. Wir können diese Cookies ohne Ihre Einwilligung platzieren.

5.2 Statistik-Cookies

Wir verwenden Statistik-Cookies, um die Website-Erfahrung für unsere Benutzer zu optimieren. Mit diesen Statistik-Cookies erhalten wir Einblicke in die Nutzung unserer Website. Wir bitten Sie um Ihre Erlaubnis, Cookies für statistische Zwecke zu setzen.

5.3 Werbe-Cookies

Auf dieser Website verwenden wir Werbe-Cookies, die es uns ermöglichen, Einblicke in die Ergebnisse der Kampagne zu gewinnen. Dies geschieht auf Basis eines Profils, das wir auf der Grundlage Ihres Verhaltens auf https://media-kanzlei.com erstellen. Mit diesen Cookies werden Sie als Website-Besucher mit einer eindeutigen ID verknüpft, wobei diese Cookies jedoch kein Profil Ihres Verhaltens und Ihrer Interessen erstellen, um personalisierte Anzeigen zu schalten.

5.4 Marketing- / Tracking-Cookies

Marketing- / Tracking-Cookies sind Cookies oder eine andere Form der lokalen Speicherung, die zur Erstellung von Benutzerprofilen verwendet werden, um Werbung anzuzeigen oder den Benutzer auf dieser Website oder über mehrere Websites hinweg für ähnliche Marketingzwecke zu verfolgen.

Da diese Cookies als Tracking-Cookies markiert sind, bitten wir Sie um Ihre Erlaubnis, diese setzen zu dürfen.

5.5 Soziale Medien

Auf unserer Website haben wir Inhalte von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp eingebunden, um Webseiten zu bewerben (z. B. „Gefällt mir„, „Anheften“) oder zu teilen (z. B. „Tweeten“) in sozialen Netzwerken wie LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp. Dieser Inhalt ist mit Code eingebettet, der von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp stammt und Cookies platziert. Diese Inhalte können bestimmte Informationen für personalisierte Werbung speichern und verarbeiten.

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung dieser sozialen Netzwerke (die sich regelmäßig ändern können), um zu lesen, was sie mit Ihren (persönlichen) Daten tun, die sie mit diesen Cookies verarbeiten. Die abgerufenen Daten werden so weit wie möglich anonymisiert. LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp befinden sich in den Vereinigten Staaten.

6. Einwilligung

Wenn Sie unsere Website zum ersten Mal besuchen, zeigen wir Ihnen ein Popup mit einer Erklärung zu Cookies an. Sobald Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, willigen Sie ein, dass wir die Kategorien von Cookies und Plug-Ins verwenden, die Sie im Pop-up ausgewählt haben, wie in dieser Cookie-Erklärung beschrieben. Sie können die Verwendung von Cookies über Ihren Browser deaktivieren, aber bitte beachten Sie, dass dann unsere Website möglicherweise nicht mehr richtig funktioniert.

7. Aktivieren / Deaktivieren und Löschen von Cookies

Sie können Ihren Internetbrowser verwenden, um Cookies automatisch oder manuell zu löschen. Sie können auch festlegen, dass bestimmte Cookies möglicherweise nicht platziert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einstellungen Ihres Internetbrowsers so zu ändern, dass Sie bei jedem Absetzen eines Cookies eine Nachricht erhalten. Weitere Informationen zu diesen Optionen finden Sie in den Anweisungen im Hilfebereich Ihres Browsers.

Bitte beachten Sie, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert, wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, werden sie nach Ihrer Einwilligung erneut gesetzt, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

8. Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Sie haben das Recht zu erfahren, warum Ihre personenbezogenen Daten benötigt werden, was damit passiert und wie lange sie aufbewahrt werden.
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, auf Ihre uns bekannten personenbezogenen Daten zuzugreifen.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten jederzeit zu ergänzen, zu korrigieren, zu löschen oder zu sperren.
  • Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilen, haben Sie das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen und Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, alle Ihre personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen anzufordern und vollständig an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln.
  • Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Wir halten uns daran, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe für die Bearbeitung vor.

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie wir mit Ihren Daten umgehen, würden wir gerne von Ihnen hören, aber Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzureichen.

9. Kontaktdetails

Für Fragen und / oder Kommentare zu unserer Cookie-Richtlinie und dieser Erklärung kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten:

Media Kanzlei Riemenschneider
Hanauer Landstraße 155-157
60314 Frankfurt am Main

Deutschland
Website: https://media-kanzlei.com
E-Mail: anwalt@media-kanzlei.com
Telefonnummer 069 34875770