EM 2024 Rechtstipps – Was ist erlaubt?

Die Fußball EM 2024 steht vor der Tür. Dies bringt auch viele spannende Rechtsfragen mit sich, die wir in diesem Beitrag näher betrachten. Darf ich die Spiele öffentlich zeigen? Was ist beim Public Viewing nicht erlaubt? Was gibt es bei Marken und Urheberrechten zu beachten? Lesen Sie nachfolgend alles, was Sie wissen müssen.

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Inhaltsverzeichnis

EM 2024 - Wie darf ich werben?

Die UEFA als Veranstalter der Fußball-EM: Schutzrechte

Die Europameisterschaft 2024 ist eine Veranstaltung von der UEFA (Union of European Football Associations) mit Sitz in Nyon in der Schweiz.

Die EM ist Dauerthema in Deutschland, da es das größte Sportevent seit der WM 2002 in Deutschland ist. Daher ist auch die Vermarktung der kommerziellen Rechte wichtiger denn je. Medien-, Marketing-, Lizenzierungs- und Ticketing-Rechte liegen allesamt bei der UEFA.

Was gehört zu den Marken der UEFA?

  1. Das ofizielle Emblem der EURO 2024
  2. Die Wortmarken “UEFA EURO 2024 GERMANY” und “UEFA EURO 2024”
  3. der EM Pokal
  4. das Maskottchen Albärt
  5. der Slogan “United by football. Vereint im Herzen Europas”

Darf ich diese Marken nutzen?

Nein, es ist ausschließlich den offiziellen Partnern der UEFA erlaubt, die Begriffe und Symbole für die EM 2024 zu nutzen. Lediglich Sponsoren, regionale Unternehmen und Partner haben Nutzungsrechte eingeräumt bekommen.

Das bedeutet: Wer kein offizieller Partner der UEFA ist, muss zur Nutzung der Logos und Schriftzüge/Slogans eine Lizenz bei der UEFA erwerben.

Was passiert, wenn ich die Marken ohne Lizenz nutze?

Wir raten dazu sich für jede geplante Nutzung ohne Nutzungsrechte einen rechtlichen Rat bei uns einzuholen. Denn, wer unzulässig Marken der UEFA nutzt, muss damit rechnen auf Schadensersatz, Unterlassung, Beseitigung und Auskunft verklagt zu werden. Die Streitwerte im Markenrecht sind dabei besonders hoch, sodass eine Abmahnung, Klage oder einstweilige Verfügung richtig teuer werden kann. Unserer Erfahrung nach verfolgt die UEFA die Verletzung ihrer Rechte sehr konsequent!

Wie werde ich Sponsor oder Partner für die offiziellen EM-Produkte?

Die UEFA bietet regionale Sponsoringpakete an. Auch besteht die Möglichkeit, eine Verkaufsstelle für die offziellen Produkte der EM 2024 zu werden. Alle Informationen, die eine derartige Partnerschaft betreffen, finden Sie hier.

Wie darf ich mit der Fußball-Europameisterschaft werben?‎

Grundsätzlich sind Berichte über EM 2024 zulässig. Dabei ist es auch unwichtig, ob diese in digitalen Medien oder im klassischen Print verbreitet werden. Das gleiche kann auch für Werbung, die sich mit der EM 2024 befasst zutreffen. Wichtig ist hierbei, dass die Werbeaussage nur zulässig ist, solange diese rein beschreibend ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt. Was bedeutet “rein beschreibend”? Eine Werbung zur EM 2024 ist rein beschreibend, wenn diese lediglich genutzt wird, um die Merkmale und Eigenschaften des beworbenen Produktes zu beschreiben. Unzulässig hingegen sind Rufausnutzungen oder Werbungen, die den Rechteinhaber behindern oder eine Verwechslungsgefahr mit dem offiziellen Produkten bewirkt. Auch darf nicht der Eindruck beim Käufer enstehen, dass eine ofizielle Partnerschaft mit der UEFA besteht.

Welche Werbungen wären zulässig? – Beispiele aus der Praxis:

  1. “20% Rabatt auf alle Produkte während der EM 2024”
  2. “10% Rabatt für jedes Tor der deutschen Nationalmannschaft am heutigen Spieltag”
  3. Fußball-Schuhe als Gummibären
  4. Deutschlandfahnen, Tore, Fußbälle auf Produkten, ohne die Symbole und Schriftzüge der UEFA

Welche Werbungen wären unzulässig? Beispiele aus der Paxis:

  1. Verwendung von offiziellen Logos und Schriftzügen
  2. “Offizieller Partner der UEFA”
  3. Eigene Trikots, die den originalen ähneln
  4. Wortmarken als Produktnamen verwenden: “UEFA Schokolade”
  5. UEFA Produkte im Ladenfenster ausstellen
  6. Ein Hinweis, wonach die eigenen Produkte mit UEFA-Produkten vergleichbar seien: “Fußball nach UEFA/EM Standards”

Sie haben vor Produkte zur EM 2024 in Deutschland zu bewerben? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit. Wir sind auf Medienrecht spezialisiert und kennen uns im Marken-, Lizenz- und Urheberrecht bestens aus.

Können eigene EM-Logos entworfen und verwendet werden?‎

Theoretisch ja, aber es muss darauf geachtet werden, dass das ursprüngliche EM 2024 Logo vollständig in dem neuen Logo verblasst. Ein Dritter darf keine gedanklichen Verbindungen zum offiziellen Logo herstellen.

Dürfen Bilder von Fußballspielern geschäftlich verwendet werden?‎

Nein, im Zweifel muss hier eine Zustimmung der jeweiligen Fußballspieler eingeholt worden sein. Diese muss auch nachweisbar und dokumentiert worden sein. 

Darf ich Merchandise mit UEFA Logos verkaufen?‎

Es kommt drauf an. Sofern Sie lediglich offizielle lizensierte Produkte vermarkten, ist dies zulässig. Sie können einen Lizenzvertrag abschließen, um die Rechte der Marken auf bestimmten Produkten zu verwenden. In dem Vertrag wird festgehalten, welche Produkte umfasst, welche Logos und Zeichen erlaubt sind.

Darf ich Rabatt-Aktionen und Sonderpreise zur EM veranstalten?‎

Ja, das ist grundsätzlich kein Problem. Wichtig ist, dass Sie sich an die wettbewerbsrechtlichen Regeln halten und keine Markenrechte verletzen. Beispiele für rechtlich zulässige Sonderaktionen finden Sie in unseren Beispielen aus der Praxis.

Public Viewing - Ist das öffentliche Schauen zulässig?

Die Tickets für die Fußball EM 2024 sind sehr begehrt und schnell vergriffen. Auch die Anstoßzeiten sind teilweise erst um 21 Uhr. Viele Fans schaffen es daher nicht persönlich in die Stadien und schauen das Spiel lieber zu Hause im Garten mit Freunden und Familie. Bekannt ist dies auch als “Public Viewing”.

Doch unter welchen Voraussetzungen ist Public Viewing überhaupt zulässig?

Public Viewing – Urheberrecht

Public Viewing liegt vor, wenn viele Leute zusammenkommen, um auf großen Bildschirmen oder Fernsehern gemeinsam die Fußball-EM anzuschauen. Das kann draußen auf Plätzen oder drinnen in Kneipen passieren. Manchmal ist es kostenlos, manchmal muss man dafür bezahlen.

Wenn jemand solch ein Event organisieren will, benötigt man eine spezielle Erlaubnis. Wenn man diese Erlaubnis bei der UEFA beantragt, macht die UEFA die Regeln. Derjenige, der das Event veranstaltet, hat kein Mitspracherecht, sondern muss sich an die Regeln der UEFA halten. Wenn er sich nicht daran hält, könnte eine hohe Geldstrafe folgen.

In Deutschland ist das aber ein bisschen anders. Hier gibt es eine Regel im Gesetz (§ 87 UrhG), die besagt: Wenn die Zuschauer keinen Eintritt zahlen, darf der Veranstalter die Spiele zeigen, ohne eine extra Erlaubnis zu haben. Er kann einfach die Spiele übertragen, die sowieso im TV laufen.

Auto-Korso – Ist das erlaubt?

Selbst wenn man nicht fußballinteressiert ist, merkt man spätestens beim vorbeifahrenden Autokorso, dass die Nationalmannschaft gewonnen hat. Doch auch nach einem Sieg der Nationalmannschaft gilt noch immer die Straßenverkehrsordnung. Wichtig ist, dass das Auto im alkoholisierten Zustand stehen gelassen wird, wenn beispielsweise nach Abpfiff noch das ein oder andere Bier zur Feier getrunken wurde. Die Straßenverkehrsordnung verbietet jedoch auch übermäßiges und extremes Hupen, was strenggenommen sogar eine Straftat ist. Es ist wichtig, keine anderen Verkehrsteilnehmer oder Anwohner in Gefahr bringt oder belästigt. 

Vertrauen Sie auf unsere hervorragende Expertise im Medienrecht!

Sie wollen Produkte während der EM 2024 vermarkten und das Fußballfieber ausnutzen? Sie wollen offizielle UEFA Produkte in Ihrem Laden ausstellen oder Marken auf Ihren Produkten verwenden? Sie planen bestimmte Aktionen zur EM, um Kunden anzulocken? Wir unterstützen Sie gerne in allen rechtlichen Fragen rund um Marken,- Lizenz- und Urheberrecht, sowie in vertraglichen Angelegenheiten. Unsere jahrelange Erfahrung – auch im Sportrecht – macht uns zu einem kompeteten Partner während der EM 2024. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
Biene Bunt
Biene Bunt
15 November 2023
Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlen
Katja Blondin
Katja Blondin
12 Oktober 2023
Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte 🙂
Rita Röscher
Rita Röscher
3 Oktober 2023
Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.
Wien mal anders
Wien mal anders
26 September 2023
Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. 🙂
Steffiii Blackmamba
Steffiii Blackmamba
26 September 2023
Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlen
Anwalt.de 5,0 ☆
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