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Haben Sie schonmal Nacktbilder an Dritte gesendet? Häufig kommt es nach einer gescheiterten Beziehung zur Veröffentlichung intimer Bilder. Dies ist jedoch strafbar.
Erfahren Sie, wie Sie rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung von Nacktbildern einleiten können und was Sie dabei beachten sollten.
Im digitalen Zeitalter ist der Schutz der Privatsphäre von großer Bedeutung. Die Verbreitung von Nacktbildern im Internet kann schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben. Im Internet kann nicht nachvollzogen werden, wie groß die Breitenwirkung der Inhalte wirklich ist und wie viele Personen die Bildnisse oder Videos heruntergeladen haben und ob diese auf anderen Seiten wieder hochgeladen werden.
Daher ist ein schnelles Handeln nach Kenntnisnahme essenziell.
Was sind Nacktbilder und wie werden sie verbreitet?
Nacktbilder sind intime Aufnahmen einer Person, auf denen sie nackt oder teilweise entblößt zu sehen ist. Diese Bilder können auf verschiedene Weise verbreitet werden, zum Beispiel durch das Hochladen auf soziale Medien, in Online-Communities oder durch das Versenden über Messenger-Dienste. Oft geschieht dies ohne die Zustimmung der abgebildeten Person und kann zu schwerwiegenden persönlichen und beruflichen Konsequenzen führen. Häufig werden die intimen Inhalte durch Ex-Partner auf Rachepornoseiten (Revenge-Porn) hochgeladen.
Ab diesem Moment sind die Inalte im Internet und nur noch schwer zu entfernen. Für Betroffene geht dies mit viel Leid einher.In vielen Fällen sind die Fotos und Videos im Einvernehmen während der Beziehung entstanden. Dies ändert an der Unzulässigkeit der Verbreitung der Aufnahmen jedoch nichts. Unserer Erfahrung nach versuchen die Verbreiter die Opfer im Anschluss zu erpressen oder öffentlich bloßzustellen. Ziel ist es, die Betroffene dazu zu bringen, wieder zum Täter zurückzukehren.
Sie sind als Opfer jedoch keinesfalls schutzlos. Sie können sich gegen die Veröffentlichung und Verbreitung wehren und gegen den Verbreiter und die Plattformen vorgehen.
Die rechtlichen Grundlagen zum Schutz vor der Veröffentlichung von Nacktbildern
Der Schutz vor der Veröffentlichung von Nacktbildern ist rechtlich geregelt. In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze, die den Schutz der Privatsphäre und die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts regeln. Dazu gehören das Strafgesetzbuch (StGB), das Kunsturhebergesetz (KUG) und das Telemediengesetz (TMG). Diese Gesetze bieten den Betroffenen verschiedene Möglichkeiten, gegen die unerlaubte Veröffentlichung ihrer Nacktbilder vorzugehen.
Rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung von Nacktbildern
Wenn Nacktbilder ohne Einwilligung veröffentlicht werden, stehen den Betroffenen verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung. Eine Möglichkeit ist die Strafanzeige wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a StGB. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, wie zum Beispiel Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen an eine spezialisierte Medienrechtskanzlei zu wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten und die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten.
Vorgehen gegen die Plattformen
Häufig sind die eigentlichen Verbreiter nicht bekannt oder es liegt keine aktuelle Adresse vor. Um rechtsverletzende Inhalte jedoch trotzdem schnell aus dem Internet zu entfernen, empfiehlt sich ein Vorgehen gegen die Plattformbetreiber. So lässt sich in der Regel innerhalb von kurzer Zeit die Löschung der Inhalte erreichen.
Allerdings müssen die Kosten für ein Vorgehen gegen die Plattformen von den Mandanten selbst getragen werden. Plattformbetreiber haften lediglich, wenn sie Kenntnis von der Handlung haben und ihre Prüfpflichten verletzen. Wird die Plattform auf das Schreiben hin nicht tätig, können jedoch auch Unterlassungs- und Geldentschädigungsansprüche gegen die Plattformen durchgesetzt werden. Auch im einstweiligen Rechtsschutz kann gegen die Plattformen vorgegangen werden.
Vorgehen gegen die Verbreiter
Gerade bei Fällen einer gescheiterten Beziehung wissen die Opfer, wer für die Verbreitung der Inhalte verantwortlich ist und haben eine aktuelle Adresse des Täters.
Ein Vorgehen gegen die Täter selbst ist dabei langfristig am effektivsten, da eine zukünftige Verbreitung der Inhalte unterbunden wird.
Die Veröffentlichung von intimen Fotos und Videos ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Opfer gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 GG. Dieses Grundrecht hat in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen.
Der Gesetzgeber hat auch in § 22 KUG das Recht am eigenen Bild geschützt, wonach die Bildnisse nur nach Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden dürfen.
Demnach bestehen viele Möglichkeiten, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich, um gegen die Verbreiter vorzugehen. Der einstweilige Rechtsschutz kann dabei helfen, schnellstmöglich einen Titel gegen die Täter zu erlangen. Auch kann eine Geldentschädigung für die schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend gemacht werden.
Die Media Kanzlei kann Sie hier bestens beraten und vertreten, da wir schon unzählige Fälle in diesem Bereich bearbeitet haben. Wir kennen die besten Strategien und wissen, wie man schnellstmöglich eine gerichtliche Entscheidung erzielen kann.
Intime Bilder oder Videos gefunden - Wie verhalte ich mich?
Sie sollten schnellstmöglich handeln, wenn Sie Kenntnis von rechtsverletzenden Inhalten erlangt haben. Gerade im einstweiligen Rechtsschutz sind die Fristen kurz. Der einstweilige Rechtsschutz ist jedoch eine effektive Maßnahme, um gegen rechtsverletzende Inhalte vorzugehen.
Wir können Sie sowohl in zivil- als auch strafrechtlicher Hinsicht beraten und vertreten. Auch die strafrechtliche Verfolgung unterliegt dabei gewissen Fristen, die es zu beachten gilt.
Wichtig:
Bitte fertigen Sie Screenshots von den rechtsverletzenden Inhalten, Webseiten und Profilen an und laden Sie etwaige Bilder und Videos, sofern möglich, herunter. Bitte achten Sie auf die Dokumentation der Uhrzeit und des Datums. Diese sind für die Beweissicherung besonders wichtig. Wir wissen, wie schwer eine Dokumentation nach Kenntnisnahme fallen kann, allerdings hilft dies bei der Rechtsverfolgung immens. Natürlich werden wir dies zur Beweissicherung auch dokumentieren, jedoch verschwinden Inhalte manchmal schnell nach der Veröffentlichung aus dem Netz und die Dokumentation hiflt uns trotzdem gegen die Verbreiter vorzugehen.
Wenn Dritte Sie auf die Inhalte hingewiesen haben, können diese auch als Zeugen benannt werden.
Grundsätzlich sollten Sie jedoch immer, wenn Sie intime Inhalte von sich im Netz finden, einen Anwalt für Medienrecht einschalten. Die Media Kanzlei ist bereits gegen unzählige Verbreiter und Plattformen vorgegangen. Wir wissen, wie man die Inhalte schnellstmöglich entfernen kann. Kontaktieren Sie uns gerne!
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- Inhalte schnell löschen
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Wir haben uns auf die Entfernung von Nacktbildern spezialisiert, um Betroffenen im digitalen Raum effektiven Schutz zu bieten. Die unzulässige Verbreitung intimer Bilder und Videos kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Opfer haben. Die Anwälte der Media Kanzlei verfügen über besondere Fachkenntnisse im Medienrecht und Persönlichkeitsrecht, um schnell und zielgerichtet gegen die Verbreitung solcher Bilder und Videos vorzugehen. Unser Fokus liegt darauf, Betroffenen individuelle rechtliche Lösungen anzubieten und die Entfernung der unzulässigen Inhalte sicherzustellen, um so den Schutz der Privatsphäre unserer Mandanten zu gewährleisten.
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Biene Bunt15 November 2023Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlenKatja Blondin12 Oktober 2023Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte :)Rita Röscher3 Oktober 2023Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.Wien mal anders26 September 2023Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)Steffiii Blackmamba26 September 2023Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlenGoogle Gesamtbewertung 4.9 von 5,
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Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
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JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022
2 replies on “Nacktbilder oder intime Videos veröffentlicht – Was tun?”
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Danke für den interessanten Beitrag. Gut das man gegen die Verbreitung vorgehen kann