Media Kanzlei schützt Meinungsfreiheit für Hashtag „DubistEinMann“

Erfolgsgeschichte

Media Kanzlei schützt Meinungsfreiheit für Hashtag „DubistEinMann“

Eine Transfrau wollte unserer Mandantin, einer lesbischen Aktivistin, die Nutzung des Hashtags #DubisteinMann untersagen. Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main entschied am heutigen Tag in drei Urteilen in ähnlich gelagerten Fällen. Die Urteile befassen sich mit Äußerungen in sozialen Netzwerken und in der Presse und zeigen, dass sich eine allzu schematische Lösung im Äußerungsrecht stets verbietet. Unsere Mandantin veröffentlichte einen Kommentar mit dem Hashtag "#DubistEinMann"

Recht auf freie Meinungsäußerung und Persönlichkeitsrechte

Der Kommentar polarisierte, er erfolgte indes im Rahmen einer gesellschaftlichen Debatte um den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes, ein Thema, das auf Twitter breit diskutiert wurde. Das Gericht betonte den grundsätzlichen Wert der Geschlechtsidentität als Teil der Persönlichkeit eines Menschen, der Respekt verdiene.

Die Gegnerin, eine Transfrau, die seit 40 Jahren als Frau lebt und ausschließlich einen weiblichen Vornamen verwendet und sich als Frau identifiziert, sah sich durch den Hashtag persönlich verletzt und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Frankfurt kam zu dem Ergebnis, dass das Wort “Du” im Hashtag #DubistEinMann die betroffenen trans Menschen in herausfordernder Weise personalisiert.

Der Eilantrag gegen unsere Mandantin wurde indes heute durch Urteil zurückgewiesen:

In der Pressemitteilung des Landgerichts heißt es dazu:

 

Die Pressekammer erkannte darin eine Meinungsäußerung, weil der wertende Charakter im Vordergrund stehe. Eine ablehnende, polarisierende Haltung zum Einsatz für das Selbstbestimmungsgesetz und zur Transgeschlechtlichkeit im Allgemeinen werde daraus deutlich. „#DubistEinMann“ beinhalte aber weder eine Schmähkritik noch eine Beleidigung. Bei der Abwägung der Meinungsfreiheit der Nutzerin gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin sei zu berücksichtigen, dass der Kommentar im Kontext der gesellschaftlichen Auseinandersetzung über den Entwurf für ein sog. Selbstbestimmungsgesetzes erfolgt sei. Das Hashtag-Zeichen verdeutliche das, denn es werde auf Twitter verwendet, um unter einem Schlagwort Diskussionen zu eröffnen. „#DubistEinMann“ sei auch bereits zuvor auf Twitter genutzt worden. Obwohl das Wort „du“ die betroffenen transsexuellen Personen in besonders herausfordernder Form personalisiere, beziehe es sich hier nicht auf eine bestimmte, individuelle Person. Die Verwendung dieses Hashtags sei eine zulässige Meinungsäußerung im Rahmen der öffentlichen Diskussion.

 

In zwei weiteren, thematisch vergleichbaren Fällen, die ebenfalls heute entschieden wurden, hat das Landgericht Frankfurt zugunsten des Persönlichkeitsrechts geurteilt. Die dort gerichtlich Unterlegenden wurden nicht von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Media Kanzlei vertreten.  

Gerechtes Urteil im FAZ Einspruch Podcast

In Folge 278 des FAZ Einspruch Podcasts wird das Urteil zum Hashtag #DuBistEinMann als “Gerechtes Urteil” besprochen.

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