Media Kanzlei erwirkt Zahlung eines Ordnungsgeldes

Erfolgsgeschichte

Media Kanzlei erwirkt Zahlung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen einstweilige Verfügung

Das Landgericht Hamburg hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 € gegen den Beklagten festgesetzt, der gegen die ihm verhängte einstweilige Verfügung verstoßen hatte, und somit zugunsten unserer Mandantin entschieden.

Negative Google Bewertung ohne Kundenkontakt

Unsere Mandantin hatte gegen Beklagten gemäß § 890 ZPO einen Antrag auf ein Ordnungsgeld gestellt. Diese Verfügungen untersagten dem Beklagten die Verbreitung bestimmter Behauptungen in Bezug auf die Antragstellerin. Namentlich ging es dabei um negative Bewertungen ihrer Apotheke auf Google, für die der Beklagte keinen geschäftlichen Kontakt nachweisen konnte und es somit keine Anhaltspunkte für diese Bewertungen gibt – so entschieden die Kammern in den vorherigen Verfahren.

Obwohl dem Beklagten die Beschlüsse zugestellt wurden, konnten die streitgegenständlichen Bewertungen bezüglich der Apotheke noch lange danach aufgerufen werden. Der Beklagte hatte den Text leicht verändert, behielt jedoch eine negative Bewertung bei.

Die Klägerin argumentierte, dass die gegnerische Partei vorsätzlich gegen die einstweiligen Verfügungen verstoßen hatte, indem er die Bewertungen nicht vollständig löschte. Trotz der leichten Abwandlung handelte es sich immer noch um die gleichen Bewertungen.

Die Antragstellerin beantragte daher, ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft gegen den Beklagten festzulegen und ihm die Kosten der Zwangsvollstreckung aufzuerlegen, wobei das Ordnungsgeld nicht unter 2.500 € liegen sollte.

Ordnungsgeld gegen den Beklagten verhängt

Das Landgericht Hamburg kam zu dem Schluss, dass der Beklagte schuldhaft gegen die einstweiligen Verfügungen der Kammer vom 20.07.2022 und 01.09.2022 verstoßen hatte, indem er die streitgegenständlichen Behauptungen weiterhin aufrechterhielt. Dies geschah trotz dessen Pflicht, die Behauptungen nach Zustellung der Verfügungen zu entfernen.

Das verhängte Ordnungsgeld beträgt 2.500 €. Bei der Festsetzung wurden die Schwere und das Ausmaß der Zuwiderhandlung, die Dauer des Verstoßes sowie die Folgen für die Antragstellerin und der Grad des Verschuldens berücksichtigt. Es handelte sich zwar um einen Erstverstoß, jedoch wurde angenommen, dass das gerichtliche Verbot bewusst missachtet wurde.

Media Kanzlei hilft bei Einhaltung der einstweiligen Verfügung

Haben auch Sie eine unzulässige Google-Bewertung erhalten? Wir helfen Ihnen gerne dagegen vorzugehen und betreuen Sie auch im Nachgang bezüglich der Einhaltung der erwirkten einstweiligen Verfügung. 

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