DSDS-Gewinner: Witwe erhält Zugang zu Instagram-Account

Erfolgsgeschichte

DSDS-Gewinner: Witwe erhält Zugang zu Instagram-Account

Das Landgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Witwe des ehemaligen DSDS-Siegers Alphonso Williams Anspruch auf Zugang zu dessen Instagram-Account erhält.

Instagram versetzte Account des DSDS-Gewinners in Gedenkzustand

Die Ehefrau hatte den Account nach dem Tod ihres Mannes zunächst fortgeführt und für die Fans Postings in Gedenken an ihren Mann erstellt. Instagram hatte den Account jedoch dann in einen Gedenkzustand versetzt, wodurch jeder Nutzer zwar noch die Inhalte des Accounts sehen, die Witwe aber nicht länger darauf zugreifen konnte. Die Media Kanzlei reichte daraufhin im Namen der Witwe Klage gegen Instagram ein und beantragte den uneingeschränkten Zugang zum Account.

Wichtige Entscheidung für den Umgang mit Social-Media-Accounts nach dem Tod des Nutzers

Das Gericht urteilte, dass der Anspruch auf Zugang zum Account auf die Klägerin als Alleinerbin von Williams übergegangen sei. Der Vertrag zwischen Williams und Instagram über die Nutzung des Accounts sei mit dem Tod Williams auf die Ehefrau übergegangen. Das Fernmeldegeheimnis stehe dem Zugang nicht entgegen, da das Geheimhaltungsinteresse des Erblassers und der Kommunikationspartner gegenüber dem Erbrecht zurückstehe.

Teilerfolg: Erbrechtlicher Übergang des Anspruchs auf Zugang zum Account

Das Gericht gab der Klage insoweit statt, als es der Klägerin Zugang zu dem Account und den darin enthaltenen Inhalten zusprach. Die Klägerin habe einen Anspruch auf Zugang zu den Inhalten, da diese zum Nachlass ihres Mannes gehörten. Der Anspruch auf Zugang zum Account sei ein vertraglicher Anspruch, der mit dem Tod Williams auf die Klägerin übergegangen sei.

Jedoch kein uneingeschränkter Zugang

Der Anspruch der Klägerin auf uneingeschränkten Zugang zum Account wurde jedoch abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin zwar Zugang zu den Inhalten des Accounts habe, jedoch nicht mehr selbst Inhalte posten oder auf den Account zugreifen könne, um etwa Nachrichten zu versenden. Der Erbe übernehme den Account in dem Zustand, in welchem er von dem Verstorbenen hinterlassen wurde. Eine aktive Weiternutzung sei laut dem Landgericht Oldenburg vom Erbrecht nicht umfasst.

Fazit

Die Entscheidung des Landgerichts Oldenburg ist ein wichtiger Präzedenzfall für den Umgang mit Social-Media-Accounts nach dem Tod des Nutzers. Das Gericht hat klargestellt, dass der Anspruch auf Zugang zu einem Social-Media-Account auf den Erben des Nutzers übergeht.

Die Media Kanzlei hilft die Nutzungsrechte für Social Media Konten geltend zu machen. Kontaktieren Sie uns gerne hier.

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