Psychische Belastung durch Nachbarn

Psychische Belastung durch Nachbarn

Neben Lärmbelästigungen, wie zum Beispiel bellenden Hunden, schreienden Kindern und lauter Musik früh morgens oder spät in der Nacht, kann es zwischen Nachbarn auch zu starker psychischer Belastung kommen, wie etwa Videoüberwachungsaufnahmen.

Kürzlich betreuten wir einen Fall, in dem ein Vermieter Überwachungskameras installierte und dabei auch mit den Mietern gemeinsam genutzte Bereiche, den gemeinsamen Auffahrtsweg und den öffentlichen Weg vor dem Grundstück aufzeichnete.

Vorschriften, die bei einer solchen Beeinträchtigung greifen, finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort ist unter anderem das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme verankert sowie die Beseitigung verschiedenster Störungen geregelt.

Einleiten rechtlicher Schritte

Um im Falle von psychischem Stress durch Nachbarn rechtliche Schritte unternehmen zu können, sollten Betroffene zunächst die Situation einschätzen lassen und feststellen lassen, ob der Stress tatsächlich als unzulässige Beeinträchtigung eingestuft werden kann. In diesem Zusammenhang ist besonders wichtig zu prüfen, ob die Belastung für den Standort üblich und zumutbar ist oder ob sie die Grenze der Zumutbarkeit überschreitet.

Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollten die Betroffenen in der Regel versuchen zuerst mit den störenden Nachbarn zu sprechen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn dies nicht möglich oder erfolglos ist, kann auch ein Mediator oder Schlichter hinzugezogen werden, der dazu beitragen kann, den Konflikt zu klären.

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

In Fällen, in denen eine Schlichtung mit dem Nachbarn nicht möglich ist, können die Personen die durch die Beeinträchtigung psychisch belastet sind, rechtliche Maßnahmen ergreifen, bspw.:

  • Einleitung von einstweiligen Verfügungsverfahren oder Klageverfahren gestützt auf einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK
  • in einigen Fällen können auch Schadensersatz- oder monetäre Entschädigungsansprüche bestehen
  • gegebenenfalls kommt auch eine Strafanzeige in Betracht, sollte ein strafrechtlich relevantes Verhalten seitens der Nachbarn vorliegen
 

Wenn psychische Belastung durch Nachbarn auch mit dem Datenschutzrecht kollidiert

In einem kürzlich behandelten Fall war unser Mandant Mieter und der Gegner Eigentümer des Grundstücks. Der Eigentümer hatte eine Videoüberwachungskamera mit Tonaufzeichnung auf dem Grundstück installiert. Die Kamera zeichnete dabei nicht nur Bilder auf, die dann aus der Ferne betrachtet werden konnten, sondern speicherte diese auch dauerhaft.

Sowohl private Bereiche des Grundstücks, die auch von unserem Mandanten genutzt wurden, als auch öffentliche Wege vor dem Grundstück wurden von den Videoaufnahmen erfasst.

Die Media Kanzlei hat den Gegner schriftlich abgemahnt und verlangte von ihm, die Videokamera zu entfernen und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie die gespeicherten Aufnahmen zu löschen.

Zudem machte die Media Kanzlei auch datenschutzrechtliche Ansprüche geltend und forderte aufgrund der unrechtmäßigen Verarbeitung der Daten des Mandanten einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO.

Fazit

Psychischer Stress durch Nachbarn erhält rechtliche Bedeutung, wenn er eine unzumutbare Verletzung persönlicher Rechte darstellt oder gegen das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme verstößt. Dies ist der Fall, wenn das Verhalten des Nachbarn nach objektiven Maßstäben als inakzeptabel betrachtet wird, das übliche Maß an Nachbarschaftslärm übersteigt und die normale Nutzung des Eigentums eines anderen Nachbarn beeinträchtigt.

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