Helfenstein Consulting GmbH mahnt Media Kanzlei ab!

Inhaltsverzeichnis

Die Helfenstein Consulting GmbH will die Media Kanzlei verklagen und die Berichterstattung über das Coaching unterbinden. Nicht die ersten Coaching Anbieter, die versuchen, die Media Kanzlei mundtot zu machen. Der Vortrag der Coaching-Anbieter ist dabei immer gleich:

Die unseriösen Anbieter wollen den Namen des Coaching-Anbieters aus dem Beitrag entfernt haben und tragen vor, dass der Beitrag rufschädigend und unzulässig sei. Wir zitieren zu Informationszwecken aus dem Schreiben der Anwälte der Helfenstein Consulting GmbH:

Die Veröffentlichung der Firma unserer Mandantin im vorgenannten Rahmen ist im höchsten
Maße ruf-, ehr- und kreditschädigend. Dies ergibt sich vor allem aus dem Gesamtkontext der Beiträge – so sprechen Sie unter den vorerwähnten Überschriften Warnungen vor „unseriösen Anbietern” aus und reden von „Abzocke- Verträgen”, „MLM und Schneeballsystem”, „Betrug’, „Sittenwidrigkeif und „Wucher”. Es entsteht damit der unzutreffende Anschein, bei unserer Mandantin handle es sich um eine unseriöse, betrügerisch agierende Anbieterin von
Coachings und ihre Beratungsdienstleistungen seien überteuert bzw. sogar sittenwidrig, so
dass die Verträge aus diesem Grund vorzeitig beendet werden könnten, was jedoch alles
nicht der Fall ist.

Es folgen weitere Ausführungen zum Unternehmenspersönlichkeitsrecht und verbotener Werbung. Zum Schluss heißt es:

Wir haben Sie deshalb für unsere Mandantin aufzufordern, Ihr vorstehend beschriebenes,
rechtswidriges Verhalten unverzüglich abzustellen und
ab sofort zu unterlassen.

[…]

Sofern und soweit die oben genannten Fristen fruchtlos verstreichen, werden wir unserer
Mandantin empfehlen, unverzüglich gerichtliche Schritte einzuleiten.
Die Geltendmachung weitergehender bzw. weiterer Rechte, insbesondere von Auskunftsund Schadensersatzrechten, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Dieses Schreiben dient ausschließlich der Interessenwahrnehmung und ist nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

Es ist jedoch unzutreffend, dass wir die Aussagen unmittelbar auf Helfenstein Consulting bezogen haben. Der Text beschreibt nur allgemein unterschiedliche Umstände und im Nachgang werden schlicht einige Anbieter aufgezählt, die uns unterschiedlichen Gründen aufgefallen sind. Dies bedeutet nicht, das alle oder einige Aussagen auf den jeweiligen Abieter zutreffen. Vielmehr sollen die Teilnehmer dies zum Anlass nehmen, dies zu überprüfen, bevor sie ein Coaching abschließen. Es ist uns ein Anliegen zu den Coaching Angeboten aufzuklären und für die Rechte unserer Mandanten einzustehen. Wir lassen uns nicht durch Abmahnschreiben einschüchtern und lassen es auf ein Gerichtsverfahren ankommen.Wir informieren hier über den Ausgang der Abmahnung und etwaigen Klage. 

Helfenstein Consulting GmbH = unseriöser Coaching Anbieter?

Die Helfenstein Consulting GmbH ist der Media Kanzlei nicht unbekannt. Wir haben zahlreiche Anfragen gegen die Coaching Anbieter. Unsere Mandanten berichten dabei immer wieder über die gleichen Dinge:

  • Laut unseren Anfragen sollen die Angebote der Helfenstein Consulting GmbH fragwürdig sein
  • Mandanten halten die Angebote der Helfenstein Consulting GmbH für Abzocke!
  • Auch wurde berichtet, dass die Helfenstein Consulting GmbH unseriös sei

Wir geben hier nur wieder, was Kunden berichteten. Wir weisen jedoch auch auf die Stellungnahme der Helfenstein Consulting GmbH hin, die der Auffassung ist, dass dies unzutreffend sei und sie durch die Darstellung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt wird. 

Coaching bei Helfenstein Consulting GmbH? - Jetzt Geld zurück!

Die Verträge der Helfenstein Consulting GmbH sind dabei ähnlich wie bei anderen Online Coaches gestaltet. In vielen Fällen können Sie also auch hier Ihr Geld zurückbekommen. Nachfolgende Ausführungen geltend regelmäßig für Coaching Anbieter und stellen lediglich eine informative Darstellung dar. Ob dies auch für Heldenstein gilt, möchten wir an dieser Stelle nicht beantworten. Dies auch um weitere Abmahnungen zu vermeiden. 

 

Dienstvertrag oder Werkvertrag?

In erster Linie ist es für die Kenntnis Ihrer Rechte wichtig, dass Sie wissen, ob es sich bei dem abgeschlossenen Coaching-Vertrag um einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag handelt.

Während ein Werkvertrag i.S.d. § 631 BGB die Erbringung eines konkreten Erfolges erfordert, ist es beim Dienstvertrag gem. § 611 BGB ausreichend, wenn die geschuldete Dienstleistung erbracht wird.

Im Bereich der Coaching Verträge wird wohl regelmäßig der Dienstvertrag die einschlägige Vertragsart sein, da die Parteien keinen konkreten Erfolg vereinbaren. In der Folge bedeutet dies, dass nicht auf die Gewährleistungsansprüche des Werkvertragsrechts zurückgegriffen werden kann.

Möglichkeiten, sich vom Vertrag zu lösen

Dennoch stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, um sich von Ihrem Vertrag zu lösen oder sich gegen Ihren Vertragspartner zur Wehr zu setzen. Da im Bereich von Coaching-Verträgen die genauen Vertragsdetails immer wieder variieren können, empfehlen wir die Vertragsunterlagen durch einen kompetenten Anwalt oder eine kompetente Anwältin prüfen zu lassen. Wir von der Media Kanzlei unterstützen Sie dabei gerne!

Widerruf eines Coaching Vertrages

Das Vorliegen eines Widerrufsrechts ist davon abhängig, ob Sie als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB oder als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB Vertragspartner geworden sind.  Regelmäßig enthalten die AGB der Anbieter eine Klausel, welche eine Beschränkung möglicher Vertragspartner darauf beschränkt, dass es sich dabei um Unternehmer handelt. Eine solche Klausel kann bei Beachtung verschiedener Hinweispflichten wirksam sein.

Sollte eine solche Klausel jedoch fehlen und die Verbrauchereigenschaft erfüllt sein, kann der Vertrag grundsätzlich ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Sollte eine Vergütung bereits gezahlt worden sein, muss diese zurückerstattet werden.

Wir prüfen gerne für Sie, ob in Ihrem Fall die Verbrauchereigenschaft gegeben ist!

Anfechtung eines Coaching Vertrages

Eine weitere Möglichkeit zur Loslösung vom Vertrag kann eine Anfechtung dessen sein. Dafür ist als erstes das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes erforderlich. Sollten Sie aufgrund falscher Versprechungen und Täuschungen zum Abschluss des Vertrages bewegt worden sein, könnte ein Anfechtungsgrund vorliegen. Ob dies jedoch im konkreten Einzelfall tatsächlich vorliegt, bedarf einer anwaltlichen Prüfung. In dieser Hinsicht unterstützen wir Sie gerne!

Schadensersatz bei Coaching Verträgen

Ebenso haben Sie die Möglichkeit einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglich festgehaltenen Anforderungen entspricht. Regelmäßig sind die angebotenen Online-Coachings in der praktischen Umsetzung inhaltlich unzureichend und entsprechen nicht der vertraglich vereinbarten Leistung. Dies stellt dann eine Schlechtleistung dar und kann einen Schadensersatzanspruch gem. §§ 280 ff. BGB zur Folge haben.

Auch hier stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und prüfen Ihren Fall dahingehend!

Unwirksamer Coaching Vertrag wegen Sittenwidrigkeit oder Wucher

Coaching-Verträge können im Internet für teilweise horrende Preise angeboten werden. Wenn die Gegenleistung und der geforderte Preis nun jedoch ein auffälliges Missverhältnis aufweisen, kann dies auch zur Nichtigkeit des Vertrages aufgrund von Sittenwidrigkeit führen.

Ohne Arbeit kein Lohn / Coaching Geld zurück

Grundsätzlich gilt auch bei Online-Coaching Verträgen der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Das bedeutet, dass ein Dienstleister seine Vergütung nicht verlangen kann, wenn er gar nicht erst tätig geworden ist. Sie wären in einem solchen Fall nicht zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmen. Ob die Voraussetzungen dieser jedoch erfüllt sind, lässt sich pauschal nicht sagen, sondern bedarf regelmäßig ebenfalls einer anwaltlichen Prüfung.

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Online Coaching, Geld zurück? - Anwalt hilft!

Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, Ihr Geld zurückzuholen. Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei haben bereits unzählige Angelegenheiten gegen nahezu alle gängigen Coaches geführt. Auch die Helfenstein Consulting GmbH taucht dabei immer wieder auf. Haben Sie einen Vertrag mit der Helfenstein Consulting GmbH geschlossen und wollen Ihr Geld zurück? Dann kontaktieren Sie jetzt die Media Kanzlei!

Helfenstein Consulting GmbH – Geld zurück! Unsere Anwälte helfen

Sie haben einen hochpreisigen Online Coaching Vertrag geschlossen? Ihnen wurden unglaubliche Erfolge von einem unseriösen Vertriebler versprochen? Online Coaching Verträge kosten häufig unverhältnismäßig viel Geld. Betroffene Teilnehmer müssen nicht zahlen und kriegen ihr Geld zurück! Lassen Sie uns die Vertragsunterlagen (sollten Sie solche überhaupt erhalten haben) zukommen. Wir prüfen, ob wir Ihr Geld zurückholen können.

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Bewertet mit 5 von 5
Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

Rechtsanwaltskanzlei in den Medien

MEHRFACH AUSGEZEICHNETE KANZLEI

Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023

weitere Auszeichnungen:

JUVE Ranking 2020, 2021, 2022 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022

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