Die Media Kanzlei hat erfolgreich zwei Unterlassungserklärungen gegen den deutschen Streamer MontanaBlack erwirkt.

Erfolgsgeschichte

Zwei Unterlassungserklärungen gegen deutschen Streamer MontanaBlack erwirkt.

Die renommierte Media Kanzlei Frankfurt am Main hat erfolgreich zwei Unterlassungserklärungen gegen den deutschen Streamer MontanaBlack erwirkt. Der bekannte deutsche Twitch-Streamer hat diese nach seinem umstrittenen „Bahn-Stream“ abgegeben.

Live aus der Bahn

MontanaBlack streamte Ende Februar 2024 live auf seinem Twitch-Account. Dabei versuchte er trotz der Sperrzeit der Deutschen Bahn sein Fahrrad mit in den Zug zu nehmen. Black wurde von unseren Mandanten mehrmals darauf hingewiesen, dass die Mitnahme des Fahrrads während der Sperrzeit untersagt ist. Der Lokführer und der Mitarbeiter des DB-Sicherheitsdiensts, die gemeinsam von der Media Kanzlei vertreten werden, agierten unabhängig voneinander, während MontanaBlack die Situation Live auf seinem Account – mit 5,3 Millionen Abonnenten – ausstrahlte.

Keine Unkenntlichmachung der Gesichter

Durch MontanaBlacks Videoaufnahme konnten unbeteiligte Zuschauer das Geschehen vom Computer aus mitverfolgen. Dabei wurde nicht nur deutlich, was im Augenblick passiert, vielmehr wurden dadurch auch die Gesichter unserer Mandanten nicht verpixelt und gut zu erkennen im Internet gezeigt. Der Stream war nicht nur live abrufbar; MontanaBlack speicherte das Video zum dauerhaften Abruf auf seinem Kanal der Plattform Twitch.

Folgen des Streams

Weder der Lokführer noch der Mitarbeiter des DB-Sicherheitspersonals haben den Aufnahmen zugestimmt. Dem Stream kann sogar entnommen werden, dass einer der beiden darauf hingewiesen hat, nicht gefilmt werden zu wollen.

Es handelt sich dabei um eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung und eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gem. §§22, 23 KUG. Die Media Kanzlei Frankfurt am Main setzt sich konsequent für die Rechte ihrer Mandanten ein. Ein hoher Stellenwert dieser Arbeit ergibt sich insbesondere aus der Relevanz des Schutzes der Privatsphäre in einer zunehmend digitalisierten Welt. So möchte die Media Kanzlei ihren Mandanten zur Seite stehen und gegen unerlaubte Veröffentlichungen von Bildern und Videos, die in die Persönlichkeitsrechte der Einzelnen eingreifen, vorgehen.

Inhalt der Unterlassungserklärungen

Die Unterlassungserklärungen, die von MontanaBlack unterzeichnet wurden, verpflichten ihn dazu, die gespeicherten Stream-Dateien von seiner Plattform zu entfernen. Weiterhin darf er unsere Mandanten nicht mehr unzensiert und gut erkenntlich zeigen.

Top-Kanzlei im Persönlichkeits- und Medienrecht

Die Media Kanzlei Frankfurt am Main steht weiterhin als kompetenter Ansprechpartner für medienrechtliche Belange zur Verfügung und setzt sich für den Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte ihrer Mandanten ein. Sind von Ihnen ebenfalls ungewollt Bilder veröffentlicht worden, dann kontaktieren Sie uns gerne! 

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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

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