Erfahren Sie hier, wie Sie mit einem Schreiben der Burgschild Inkasso im Auftrag der DigiRights Administration umzugehen haben. Wir informieren Sie nachfolgend, was das Schreiben bedeutet, ob die Ansprüche verjährt sind und wann Sie einen Anwalt einschalten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Uns erreichen zurzeit unzählige Anfragen, die ein Schreiben der Burgschild Inkasso erhalten haben. Diese wurden dabei immer von DigiRights Administration beauftragt.
Es werden Forderungen aus dem FileSharing häufig viele Jahre nach angeblicher Begehung der Tat geltend gemacht.
Auffällig ist, das fast alle Anfragenden in der Vergangenheit eine Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian erhalten haben. Damals ist man noch davon ausgegangen, dass Filesharing Fälle nach drei Jahren verjähren. Der BGH hat mitlerweile allerdings entschieden, dass Urheberrechtsansprüche erst nach 10 Jahren verjähren.
Dadurch hat die DigiRights Administration nun ein Inkasso Unternehmen beauftragt die alten Forderungen aus meist 2013-2018 neu zu verfolgen, bevor die Verjährung nach 10 Jahren eintritt.
Dies sorgt derzeit für unzählige Schreiben der Burgschild Inkasso und unzählige Anfragen von Betroffenen bei uns in der Kanzlei. Gerne helfen wir Ihnen und beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall. Wir haben bereits tausende Filesharing Fälle bearbeitet und kennen uns mit den Rechtsinhabern und Inkasso-Firmen bestens aus.
Kann ich das Schreiben der Burgschild Inkasso ignorieren?
Ignorieren Sie das Schreiben der Burgschild Inkasso keinesfalls. Andernfalls können weitere negative Konsequenzen drohen. Unserer Erfahrung nach werden die Forderungen regelmäßig gerichtlich geltend gemacht. Dadurch steigen die Kosten dieser Angelegenheit nochmals immens. Auch ist damit zu rechnen, dass Sie einen SCHUFA-Eintrag erhalten könnten, wenn Sie nicht auf die Forderungen reagieren. Zwar wird dies bisher noch nicht von der Burgschild Inkasso angedroht, unserer Erfahrung nach wird dieses Druckmittel jedoch in späteren Schreiben regelmäßig genutzt.
Ist die Forderung verjährt?
Das könnte möglicherweise in Ihrem Fall zutreffen! Grundsätzlich ist bei dem Inkasso-Schreiben zwischen zwei Verjährungsfristen zu unterscheiden:
- Verjährungsfrist der Anwaltkosten
Anwaltskosten verjähren nach drei Jahren. Viele der Schreiben machen jedoch weiterhin Anwaltskosten geltend, obwohl das Abmahnschreiben bereits 2019 oder noch früher verschickt wurde. Die Rechtsanwaltskosten aus 2019 sind jedoch am 31.12.2022 verjährt.
2. Verjährungsfrist des Schadensersatzes
Die zweite Forderung ist ein Schadensersatz. Der BGH hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch aus dem Urheberrecht erst nach 10 Jahren verjährt. Daraus folgt, dass die Forderungen von Burgschild Inkasso in der Regel noch nicht verjährt sind. Filesharing Abmahnungen aus dem Jahr 2013 verjähren somit erst zum Jahresende am 21.12.2023.
Muss eine Zahlung an Burgschild Inkasso geleistet werden?
Die Rechtsanwaltskosten sind häufig bereits verjährt, die Schadensersatzansprüche jedoch nicht. Dennoch fallen diese unserer Erfahrung nach zu hoch aus.
Grundsätzlich gilt: Schadensersatz muss nur vom Täter geleistet werden.
Sind Sie somit nicht der Täter der Rechtsverletzung haben Sie lediglich Rechtsanwaltskosten zu tragen und diese sind, wie bereits erwähnt, verjährt.
Hier müssen Sie jedoch aufpassen, da nach der Rechtsprechung im Filesharing, der Anschlussinhaber erstmal auch als Täter gilt. Passen Sie daher genau auf, was Sie der Gegenseite mitteilen!
Was sollte ich jetzt tun?
Forderungsschreiben der Burgschild Inkasso im Namen der DigiRights Administration erhalten? Anwalt hilft!
- SCHUFA-Eintrag vermeiden
- Kosten minimieren
- Verjährung prüfen
Wenn auch Sie ein Schreiben von der Firma Burgschild GmbH für die Digirights Administration GmbH erhalten haben, sollten Sie in zunächst Ruhe bewahren. Zahlen Sie keinesfalls voreilig und ignorieren Sie das Schreiben nicht. Wir als spezialisierte Anwälte im Medienrecht haben bereits tausende Fälle im Bereich der Filesharing-Abmahnungen bearbeitet.
Wir kennen die beste Strategie für Ihren Fall und beraten Sie gerne umfassend. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!
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Biene Bunt15 November 2023Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlenKatja Blondin12 Oktober 2023Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte :)Rita Röscher3 Oktober 2023Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.Wien mal anders26 September 2023Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)Steffiii Blackmamba26 September 2023Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlenGoogle Gesamtbewertung 4.9 von 5,
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Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
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JUVE Ranking 2020, 2021, 2022 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022