Spezialisiert auf das Medienrecht, wie kaum ein anderer. In unseren Rechtsgebieten reproduzieren wir Recht nicht nur, wir schaffen juristische Wege, wo vorher keine waren. Wir haben zahlreiche bedeutsame Urteile zum Schutz des guten Rufes unserer Mandanten vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesgerichtshof und den Instanzgerichten gewonnen. Wir arbeiten digital, schnell, ausdauernd und effizient.
Wir lieben das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit. Hier wollen wir die beste Kanzlei Deutschlands sein und bestmögliche Ergebnisse für unsere Mandanten erreichen.
Unser Streben besteht darin, in all unseren Fällen sowohl Exzellenz als auch Geschwindigkeit zu wahren – ohne dabei das eine dem anderen zu opfern.
Wir locken Mandanten nicht in aussichtslose Prozesse, sondern geben stets eine objektive Einschätzung zu den Erfolgsaussichten, auch wenn uns dies den Auftrag kostet.
Wir sehen Prozesse sportlich: Wir wollen immer gewinnen und spielen in Ihrem Team. Wir haben daher stets gleichlaufende Interessen. Ganz gleich, ob Sie ein Heiliger oder ein verurteilter Straftäter sind.
Wir pflegen einen herzlichen, wertschätzenden Umgang im Team und mit unseren Mandanten. In der Sache sind wir hart.
Exzellenz
Dr. Severin Riemenschneider
Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 für Medienrecht
JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
Sehen Sie, was wir erreicht haben und wer auf uns vertraut.
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde für die Grünen-Politikerin Renate Künast, in der der Persönlichkeitsschutz für Politiker und Amtsträger signifikant verbessert wurde.
Durchsetzung einer Zahlungsklage in Höhe von über 27.000.000,00 EUR. Mandanten vertrauen uns auch bei größeren Summen.
Für einen CDU-Politiker konnten wir u.a. durchsetzen, dass dieser trotz Strafbefehl im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Missbrauchs und der Erpressung nicht identifizierbar dargestellt werden darf. Im weiteren Verlauf verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt die Zeitung zusätzlich zur Zahlung einer Geldentschädigung. Auch gegen weitere Zeitungen und Fernsehsender wurden Unterlassungs- und Geldentschädigungsansprüche durchgesetzt.
Erste Entscheidung in der ein Anspruch auf Löschung einer zunächst selbst durchgesetzten Gegendarstellung höchstrichterlich durchgesetzt wurde.
Unsere Anwaltskanzlei leistet PR-Beratung für unterschiedliche internationale People of Wealth und übernimmt die gesamte Korrespondenz im Zusammenhang mit Presseanfragen und Presseartikeln. Wir koordinieren internationale Partnerkanzleien und beeinflussen aktiv Presseberichte, um die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten und deren Anonymität zu wahren.
Für einen Sponsor des Formel 1 Teams von Mercedes übernahmen wir die Krisenkommunikation nach einem tragischen Unglücksfall und fingen ohne gerichtliche Verfahren zahlreiche Presseberichte in ihrer Entstehung ein, und bewahrten die Mandantin so vor einem erheblichen Imageschaden.
Beratung einer Anwaltskanzlei mit über 2.000 eigenen Anwälten bei Spezialfragen zum Urheberrecht. Prüfung der urheberrechtlichen Risiken bei der beabsichtigten Übernahme eines Medienbeobachtungsunternehmens.
BGH hat sich erstmals zum Anwendungsbereich des Gestattungsverfahrens nach § 14 Abs. 3 TMG geäußert. Der BGH entschied, dass das Auskunftsverfahren nicht nur bei sozialen Netzwerken, sondern auch im Falle von Äußerungen über andere Plattformen statthaft ist.
Vor dem Landgericht Mannheim setzten wir eine Geldentschädigung für eine Mandantin gegen den bekannten Rapper BUSHIDO durch, der im Beisein von LKA Beamten selbst erschien.
Von faktisch jeder Plattform konnten wir Social Media Accounts auch gerichtlich zurückgewinnen. z.B.
Sollte es also widererwartend außergerichtlich nicht gelingen den Account zurückzugewinnen, so können wir – anders als viele andere – den Weg auch gerichtlich bis zum Erfolg gehen.
(nicht aktuell)
Dateneigentum, Datenschuldrecht, Datenschutz? Vortrag auf dem Mannheimer IP Forum “Rechtliche Herausforderungen der Digitalisierung”, Mannheim, 06.07.2018
Zum Verhältnis zwischen DSGVO und KUG, Vortrag auf dem PinG Workshop: Disconnecting Frameworks, Berlin, 02.07.2018
Die datenschutzrechtlichen Grenzen des Text- und Data Minings, Vortrag auf der Tagung Text und Data Mining in Recht, Wissenschaft und Gesellschaft, Trier, 22.06.2018
Wie digital ist unsere Wirtschaft? Dinner Speech im Rahmen der Neuburger Gespräche, Passau, 08.06.2018
Eckpfeiler eines neuen Datenschuldrechts, Vortrag im Rahmen der Mainzer Vorträge zum Sicherheits- und Informationsrecht, Mainz, 07.06.2018
Kundendatenshutz 2018 – Neuerungen durch die EU-DSGVO und die E-Privacy Verordnung, Vortrag auf dem Dialog Summit, Frankfurt am Main, 02.05. 2018
Zur Zukunft der datenschutzrechtlichen Einwilligung, Vortrag auf dem @kit Kongress, Berlin 19.04.2018
Social Media-Anbieter und andere Grenzfälle des Medienprivilegs, Vortrag auf der 12. Jahresveranstaltung des kölner forum medienrecht e.V., Köln, 12.04.2018
Digitale Plattformen zwischen Effizienz und Datenschutz, Vortrag auf dem Fachkongress Digitaler Staat, Berlin, 21.03.2018
Ausgestaltung einer Rechtsordnung für die datengetriebene Wirtschaft, Vortrag auf den Kölner Tagen IT-Recht, Köln, 16.03.2018
Künstliche Intelligenz – Wer kontrahiert, wer haftet?, Vortrag auf dem OSE-Forum, München 26.01.2018
Digitales Persönlichkeitsrecht, Vortrag auf der Tagung “Digitaler Neustart”, Düsseldorf, 06.12.2017
Der Schutz des Persönlichkeitsrechts in Bewertungsportalen, Vortrag auf den Urheber- und Medienrechtstagen, Frankfurt am Main, 02.12.2017
Bedarf die künstliche Intelligenz einer neuen (Privat-)Rechtsordnung? Vortrag bei der Akademie für Politische Bildung, Tutzing am Starnberger See, 19.11.2017
Big Data Verträge zwischen Datenschutz und Datenverwertung, Vortrag auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik, Köln, 10.11.2017
Vertragliche Herausforderungen von KI und Big Data, Vortrag auf dem 16. Bayerischen IT-Rechtstag, München, 11.10.2017
Dateneigentum und Rechte an Daten, Vortrag im Bundesfachausschuss Medien und Internet und Digitale Agenda der FDP, Berlin, 06.10.2017
Das Verhältnis zwischen Datenrechten und Datenschutz, Vortrag auf der Jahrestagung der Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Hamburg, 21.09.2017
Notice & Action, Round-Table-Gespräch des Bundeswirtschaftsministeriums, Berlin, 06.09.2017
Bezahlen mit Daten, Verlangt die Digitalisierung nach einem neuen Vertragstypus? Antrittsvorlesung an der Universität Passau, Passau, 26.07.2017
Aktuelle Entwicklungen bei der Haftung von Plattformbetreibern, Vortrag auf dem 12. Women in IP-Forum, München, 23.06.2017
Kundenbewertungen auf Online-Vermittlungsportalen, Vortrag auf dem 2.Verbraucherrechtstag der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Verbraucher und Recht, Kassel, 09.06.2017
Eigentum an Daten – Die Rechtslage in den USA, Vortrag auf dem Deutschen Anwaltstag, Essen, 26.05.2017
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung, Passau, 27.04.2017
Digitaler Neustart – Rechte an Daten, Podiumsdiskussion, Düsseldorf, 09.02.2017
Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz im Internet, Gastvorlesung am Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe, 27.01.2017
Die deliktische Haftung des Portalbetreibers für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Herbstseminar des Kölner Anwaltsvereins, Köln, 18.11.2016
Die Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation, Herbsttagung der AGEM, Berlin, 12.11.2016
Ausgestaltung der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern zwischen Vollharmonisierung und nationalem Recht, Symposium 60 Jahre ZUM, München, 04.11.2016
Fachgespräch “Datenmacht in der digitalen Wirtschaft”, 21.09.16, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Technische Schutzmaßnahmen, Vortrag am ZIF Bielefeld, 30.06.2016
Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz im Internet, Gastvorlesung am Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe, 05.02.2016
Beschränkung der Verkehrsfähigkeit digitaler Güter durch technische Schutzmaßnahmen, Tagung zur Verkehrsfähigkeit digitaler Güter, Basel, 09.10.2015
Die Parodie im Urheber- und Markenrecht nach dem Deckmyn-Urteil des EuGH, Kolloquium zum Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht, München, 17.07.2015
Bericht aus den parallelen Sitzungen, Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik: Daten und Software als Wirtschaftsgut, Berlin, 08.11.2014
Zum Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz im Internet, Heidelberger Kunstrechtstag 2014: Eigentum – Kunstfreiheit – Kulturgüterschutz, Heidelberg, 01.11.2014
Videokunst als Big Data on YouTube, Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik: Big Data & Co, Mainz, 11.09.2014
Cranach im Recht? Urheberrechtliche Ansprüche des Cranach Digital Archive bei unerlaubter Verbreitung seiner Lichtbildwerke im Internet, Tagung des Cranach Digital Archive, Weimar, 19.03.2014
(nicht aktuell)
Kommentierung des Kunsturheberrechtsgesetzes in: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, Verlag C.H. Beck, 4. Aufl., München 2012
Konsequenzen der Ökonomisierung informationeller Selbstbestimmung: Die zivilrechtliche Erfassung des Datenhandels (Dissertationsschrift), Köln 2012
Konsequenzen der Ökonomisierung informationeller Selbstbestimmung, in: Scholz/Funk, DGRI-Jahrbuch 2012, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2013
Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz. Zur Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte, 2013, Dissertationsschrift, April 2013
Äußerungsrechtliche Ansprüche juristischer Personen des öffentlichen Rechts – Analyse der Rechtsprechung seit dem BKA-Urteil des BGH, ZUM 2013, 929
Share oder Like? – Zur Reichweite der Einwilligung bei der Einbindung von Facebook- Buttons, K&R 2014, 77
Videokunst als Big Data on YouTube, in: Taeger, Big Data & Co – Neue Herausforderungen für das Informationsrecht, Edewecht 2014
IP-Adressen: Personenbezogene Daten für den Webseitenbetreiber? Einfluss des Urteils des LG Berlin auf die Diskussion um den Personenbezug dynamischer IP-Adressen, ZD, 2014, 71
Zum Konflikt von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht im Internet, in: Welle/Kemle/Dreier, Tagungsband zum 8. Heidelberger Kunstrechtstag, Baden-Baden 2015
Kommentierung des Kunsturheberrechtsgesetzes in: Dreier/Schulze, Kommentar zum Urheberrecht, Verlag C.H. Beck, 5. Aufl., München 2015
Kommentierung der §§ 95a – 97a in: Dreier/Schulze, Kommentar zum Urheberrecht, Verlag C.H. Beck, 5. Aufl., München 2015
Der Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen, NJW 2015, 727
Zum Verhältnis der §§ 14 und 24 UrhG nach dem Deckmyn-Urteil des EuGH, ZUM 2016, S. 19 – 24
Beschränkung der Verkehrsfähigkeit digitaler Güter durch technische Schutzmaßnahmen, ZGE 2016, S. 289 – 303
Ausschließlichkeitsrechte an Daten – Notwendigkeit, Schutzbereich, Alternativen, CR 2016, S. 288 – 296
Zur Rolle des informationellen Selbstbestimmungsrechts bei der Ausgestaltung eines möglichen Ausschließlichkeitsrechts an Daten, PING 2016, S. 127 – 133
Ein reformiertes Haftungskonzept für rechtswidrige Äußerungen auf Bewertungsportalen? CR 2016, S. 740 – 746
Mit der Datenschutzgrundverordnung und dem Datenschutz-Ausführungs- und Anpassungsgesetz in ein Zeitalter technisch-infrastruktureller Privatheit? Editorial BB 2/2017
Urheberrechtliche Ansprüche, in: Bräutigam/Rücker, E-Commerce 2.0, München 2017
Die Haftung bei Teilnahme an Internettauschbörsen, GRUR 2017, S. 42 – 46
Der Verkauf technischer Gerätschaften zur Ermöglichung des Streamings – Eine Urheberrechtsverletzung? ZUM 2017, S. 582 – 586 Property rights concerning personal data, ZGE 2017
“Bezahlen mit Daten” – Mögliche Auswirkungen des Richtlinienvorschlags über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte auf das nationale Vertrags- und Datenschutzrecht, ODW 2/2017
Online-Erschöpfung in Europa und den USA, GRUR Int. 2017
Kommentierung der Art. 15, 85, 86 DSGVO, in: Sydow, Kommentar zur Datenschutzgrundverordnung, Baden-Baden, 2017
Festschrift für Gernot Schulze, München 2017
Medienrecht im Medienumbruch, Tagungsband zur Tagung Junge Wissenschaft (17./18.06.2016, Köln), Baden-Baden 2017 Ausgestaltung der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern zwischen Vollharmonisierung und nationalem Recht, ZUM 2017, S. 114 – 12
Anmerkung zu LG Frankfurt/M., Urt. v. 22.6.2017 – 2-03 O 355/16 – Keine Anwendung der Geständnisfiktion des § 138 Abs. 3 ZPO im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung, AfP (Archiv für Presserecht) 2017, S. 456-457.
Verkauf eines Medienspielers zum Streaming von illegal verbreiteten Inhalten als Urheberrechtsverletzung – Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 26.4.2017, Rs. C-527/15, EuR (Europarecht), S. 571-575.
Rechtliche Rahmenbedingungen der wissenschaftlichen Bildverwendung, in: Lobinger, Handbuch Visuelle Kommunikationsforschung, Springer Verlag, Berlin, Heidelberg 2017
Die UsedSoft-Rechtsprechung in der Praxis, in: Bräutigam/Rücker, E-Commerce 2.0, München 2017
Kommentierung der Kapitel 3.1 und 3.2 in: Heckmann, Juris Praxiskommentar Internetrecht, 5. Aufl. 2017
Manipulierte Kundenbewertungen auf Online-Vermittlungsportalen – Eine lauterkeitsrechtliche Betrachtung, in: Rott/Tonner, Schuldrecht Aktuell: Rechtliche Herausforderungen durch Online-Vermittlerplattformen
Auswirkungen zunehmender Technologieneutralität der Verwertungsrechte auf die Verwendung technischer Schutzmaßnahmen, Festschrift für Gernot Schulze, München 2017
Social Commerce, in: Bräutigam/Rücker, Handbuch E-Commerce 2.0, 2017
Das Verhältnis zwischen Datenrechten und Datenschutz, GRUR 2017, S. 1040 – 1047
Wertersatz nach Verbraucherwiderruf – Was kommt nach den Entscheidungen “Wasserbett” und “Katalysatorkauf”?, VuR 2017, S. 363 – 369
Reformbedarf des Kunsturheberrechts im digitalen Zeitalter, Editorial MMR 09/2017
Informationsvermittlung durch standardisierte Bildsymbole – Ein Weg aus dem Privacy Paradox? in: Handbuch Datenrecht in der Digitalisierung, erscheint vor. 2018
Datenverwertungsverträge zwischen Datenschutz und Vertragsfreiheit – Eckpfeiler eines neuen Datenschuldrechts, in: DGRI Jahrbuch 2017, erscheint vor. 2018
Considering the relationship between the civil law treatment of data and data protection law, JIPITEC 6/2018
Zum Restore-Anspruch von Äußerungen und Ansprüchen auf Entsperrung eines Nutzerprofils auf einer Plattform, MMR 2018
Kommentierung der Plattformnutzungsverträge in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, erscheint voraussichtlich 2018
Kommentierung des Kunsturheberrechtsgesetzes in: Dreier/Schulze, Kommentar zum Urheberrecht, Verlag C.H. Beck, 6. Aufl., München 2018
Kommentierung der Art. 15, 85, 86 DSGVO (Art. 85 und 86) in: Sydow, Kommentar zur Datenschutzgrundverordnung, Baden-Baden, 2018
Kommentierung der §§ 95a – 97a in: Dreier/Schulze, Kommentar zum Urheberrecht, Verlag C.H. Beck, 6. Aufl., München 2018
Anmerkung zu LG Frankfurt/M., Urt. v. 14.12.2017 – 2-03 O 270/17 – Persönlichkeitsrechtsverletzende Anprangerung durch private Fahndungsaufrufe in den Medien im Zusammenhang mit den „G-20“-Ausschreitungen (erscheint 2018).
Rezension von Gordian N. Hasselblatt: Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz, (NJW (im Erscheinen 2018)
Automatisiert und autonom agierende Systeme – Wer kontrahiert? MMR 2018, S. 40 – 44
Herausgeberschaft eines Lehrbuchs: „Internetrecht“ beim Springer Verlag: (Erscheint 2019)
Zur Anwendung des Herausforderungsgedankens im Presserecht – Anmerkung zu LG Berlin, Urteil vom 16.12.2021 – 27 O 195/21, ZUM-RD 2022, 220.
Zur Rolle des informationellen Selbstbestimmungsrechts bei der Ausgestaltung eines möglichen Ausschließlichkeitsrechts an Daten, PING 2016, S. 127 – 133
Ein reformiertes Haftungskonzept für rechtswidrige Äußerungen auf Bewertungsportalen? CR 2016, S. 740 – 746
Mit der Datenschutzgrundverordnung und dem Datenschutz-Ausführungs- und Anpassungsgesetz in ein Zeitalter technisch-infrastruktureller Privatheit? Editorial BB 2/2017
Urheberrechtliche Ansprüche, in: Bräutigam/Rücker, E-Commerce 2.0, München 2017
Die Haftung bei Teilnahme an Internettauschbörsen, GRUR 2017, S. 42 – 46
Der Verkauf technischer Gerätschaften zur Ermöglichung des Streamings – Eine Urheberrechtsverletzung? ZUM 2017, S. 582 – 586 Property rights concerning personal data, ZGE 2017
“Bezahlen mit Daten” – Mögliche Auswirkungen des Richtlinienvorschlags über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte auf das nationale Vertrags- und Datenschutzrecht, ODW 2/2017
Online-Erschöpfung in Europa und den USA, GRUR Int. 2017
Kommentierung der Art. 15, 85, 86 DSGVO, in: Sydow, Kommentar zur Datenschutzgrundverordnung, Baden-Baden, 2017
Festschrift für Gernot Schulze, München 2017
Medienrecht im Medienumbruch, Tagungsband zur Tagung Junge Wissenschaft (17./18.06.2016, Köln), Baden-Baden 2017 Ausgestaltung der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern zwischen Vollharmonisierung und nationalem Recht, ZUM 2017, S. 114 – 12
Anmerkung zu LG Frankfurt/M., Urt. v. 22.6.2017 – 2-03 O 355/16 – Keine Anwendung der Geständnisfiktion des § 138 Abs. 3 ZPO im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung, AfP (Archiv für Presserecht) 2017, S. 456-457.
Verkauf eines Medienspielers zum Streaming von illegal verbreiteten Inhalten als Urheberrechtsverletzung – Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 26.4.2017, Rs. C-527/15, EuR (Europarecht), S. 571-575.
Rechtliche Rahmenbedingungen der wissenschaftlichen Bildverwendung, in: Lobinger, Handbuch Visuelle Kommunikationsforschung, Springer Verlag, Berlin, Heidelberg 2017
Die UsedSoft-Rechtsprechung in der Praxis, in: Bräutigam/Rücker, E-Commerce 2.0, München 2017
Kommentierung der Kapitel 3.1 und 3.2 in: Heckmann, Juris Praxiskommentar Internetrecht, 5. Aufl. 2017
Manipulierte Kundenbewertungen auf Online-Vermittlungsportalen – Eine lauterkeitsrechtliche Betrachtung, in: Rott/Tonner, Schuldrecht Aktuell: Rechtliche Herausforderungen durch Online-Vermittlerplattformen
Auswirkungen zunehmender Technologieneutralität der Verwertungsrechte auf die Verwendung technischer Schutzmaßnahmen, Festschrift für Gernot Schulze, München 2017
Social Commerce, in: Bräutigam/Rücker, Handbuch E-Commerce 2.0, 2017
Das Verhältnis zwischen Datenrechten und Datenschutz, GRUR 2017, S. 1040 – 1047
Wertersatz nach Verbraucherwiderruf – Was kommt nach den Entscheidungen “Wasserbett” und “Katalysatorkauf”?, VuR 2017, S. 363 – 369
Reformbedarf des Kunsturheberrechts im digitalen Zeitalter, Editorial MMR 09/2017
Informationsvermittlung durch standardisierte Bildsymbole – Ein Weg aus dem Privacy Paradox? in: Handbuch Datenrecht in der Digitalisierung, erscheint vor. 2018
Datenverwertungsverträge zwischen Datenschutz und Vertragsfreiheit – Eckpfeiler eines neuen Datenschuldrechts, in: DGRI Jahrbuch 2017, erscheint vor. 2018
Considering the relationship between the civil law treatment of data and data protection law, JIPITEC 6/2018
Zum Restore-Anspruch von Äußerungen und Ansprüchen auf Entsperrung eines Nutzerprofils auf einer Plattform, MMR 2018
Kommentierung der Plattformnutzungsverträge in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, erscheint voraussichtlich 2018
Kommentierung des Kunsturheberrechtsgesetzes in: Dreier/Schulze, Kommentar zum Urheberrecht, Verlag C.H. Beck, 6. Aufl., München 2018
Kommentierung der Art. 15, 85, 86 DSGVO (Art. 85 und 86) in: Sydow, Kommentar zur Datenschutzgrundverordnung, Baden-Baden, 2018
Kommentierung der §§ 95a – 97a in: Dreier/Schulze, Kommentar zum Urheberrecht, Verlag C.H. Beck, 6. Aufl., München 2018
Anmerkung zu LG Frankfurt/M., Urt. v. 14.12.2017 – 2-03 O 270/17 – Persönlichkeitsrechtsverletzende Anprangerung durch private Fahndungsaufrufe in den Medien im Zusammenhang mit den „G-20“-Ausschreitungen (erscheint 2018).
Rezension von Gordian N. Hasselblatt: Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz, (NJW (im Erscheinen 2018)
Automatisiert und autonom agierende Systeme – Wer kontrahiert? MMR 2018, S. 40 – 44
Herausgeberschaft eines Lehrbuchs: „Internetrecht“ beim Springer Verlag: (Erscheint 2019)
Zur Anwendung des Herausforderungsgedankens im Presserecht – Anmerkung zu LG Berlin, Urteil vom 16.12.2021 – 27 O 195/21, ZUM-RD 2022, 220.
Zur Rolle des informationellen Selbstbestimmungsrechts bei der Ausgestaltung eines möglichen Ausschließlichkeitsrechts an Daten, PING 2016, S. 127 – 133
Ein reformiertes Haftungskonzept für rechtswidrige Äußerungen auf Bewertungsportalen? CR 2016, S. 740 – 746
Mit der Datenschutzgrundverordnung und dem Datenschutz-Ausführungs- und Anpassungsgesetz in ein Zeitalter technisch-infrastruktureller Privatheit? Editorial BB 2/2017
Urheberrechtliche Ansprüche, in: Bräutigam/Rücker, E-Commerce 2.0, München 2017
Die Haftung bei Teilnahme an Internettauschbörsen, GRUR 2017, S. 42 – 46
Der Verkauf technischer Gerätschaften zur Ermöglichung des Streamings – Eine Urheberrechtsverletzung? ZUM 2017, S. 582 – 586 Property rights concerning personal data, ZGE 2017
“Bezahlen mit Daten” – Mögliche Auswirkungen des Richtlinienvorschlags über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte auf das nationale Vertrags- und Datenschutzrecht, ODW 2/2017
Online-Erschöpfung in Europa und den USA, GRUR Int. 2017
Kommentierung der Art. 15, 85, 86 DSGVO, in: Sydow, Kommentar zur Datenschutzgrundverordnung, Baden-Baden, 2017
Festschrift für Gernot Schulze, München 2017
Medienrecht im Medienumbruch, Tagungsband zur Tagung Junge Wissenschaft (17./18.06.2016, Köln), Baden-Baden 2017 Ausgestaltung der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern zwischen Vollharmonisierung und nationalem Recht, ZUM 2017, S. 114 – 12
Anmerkung zu LG Frankfurt/M., Urt. v. 22.6.2017 – 2-03 O 355/16 – Keine Anwendung der Geständnisfiktion des § 138 Abs. 3 ZPO im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung, AfP (Archiv für Presserecht) 2017, S. 456-457
Verkauf eines Medienspielers zum Streaming von illegal verbreiteten Inhalten als Urheberrechtsverletzung – Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 26.4.2017, Rs. C-527/15, EuR (Europarecht), S. 571-575
Rechtliche Rahmenbedingungen der wissenschaftlichen Bildverwendung, in: Lobinger, Handbuch Visuelle Kommunikationsforschung, Springer Verlag, Berlin, Heidelberg 2017
Die UsedSoft-Rechtsprechung in der Praxis, in: Bräutigam/Rücker, E-Commerce 2.0, München 2017
Kommentierung der Kapitel 3.1 und 3.2 in: Heckmann, Juris Praxiskommentar Internetrecht, 5. Aufl. 2017
Manipulierte Kundenbewertungen auf Online-Vermittlungsportalen – Eine lauterkeitsrechtliche Betrachtung, in: Rott/Tonner, Schuldrecht Aktuell: Rechtliche Herausforderungen durch Online-Vermittlerplattformen
Auswirkungen zunehmender Technologieneutralität der Verwertungsrechte auf die Verwendung technischer Schutzmaßnahmen, Festschrift für Gernot Schulze, München 2017
Social Commerce, in: Bräutigam/Rücker, Handbuch E-Commerce 2.0, 2017
Das Verhältnis zwischen Datenrechten und Datenschutz, GRUR 2017, S. 1040 – 1047
Wertersatz nach Verbraucherwiderruf – Was kommt nach den Entscheidungen “Wasserbett” und “Katalysatorkauf”?, VuR 2017, S. 363 – 369
Reformbedarf des Kunsturheberrechts im digitalen Zeitalter, Editorial MMR 09/2017
Informationsvermittlung durch standardisierte Bildsymbole – Ein Weg aus dem Privacy Paradox? in: Handbuch Datenrecht in der Digitalisierung, erscheint vor. 2018
Datenverwertungsverträge zwischen Datenschutz und Vertragsfreiheit – Eckpfeiler eines neuen Datenschuldrechts, in: DGRI Jahrbuch 2017, erscheint vor. 2018
Considering the relationship between the civil law treatment of data and data protection law, JIPITEC 6/2018
Zum Restore-Anspruch von Äußerungen und Ansprüchen auf Entsperrung eines Nutzerprofils auf einer Plattform, MMR 2018
Kommentierung der Plattformnutzungsverträge in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, erscheint voraussichtlich 2018
Kommentierung des Kunsturheberrechtsgesetzes in: Dreier/Schulze, Kommentar zum Urheberrecht, Verlag C.H. Beck, 6. Aufl., München 2018
Kommentierung der Art. 15, 85, 86 DSGVO (Art. 85 und 86) in: Sydow, Kommentar zur Datenschutzgrundverordnung, Baden-Baden, 2018
Kommentierung der §§ 95a – 97a in: Dreier/Schulze, Kommentar zum Urheberrecht, Verlag C.H. Beck, 6. Aufl., München 2018
Anmerkung zu LG Frankfurt/M., Urt. v. 14.12.2017 – 2-03 O 270/17 – Persönlichkeitsrechtsverletzende Anprangerung durch private Fahndungsaufrufe in den Medien im Zusammenhang mit den „G-20“-Ausschreitungen (erscheint 2018).
Rezension von Gordian N. Hasselblatt: Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz, (NJW (im Erscheinen 2018)
Automatisiert und autonom agierende Systeme – Wer kontrahiert? MMR 2018, S. 40 – 44
Herausgeberschaft eines Lehrbuchs: „Internetrecht“ beim Springer Verlag:
Zur Anwendung des Herausforderungsgedankens im Presserecht – Anmerkung zu LG Berlin, Urteil vom 16.12.2021 – 27 O 195/21, ZUM-RD 2022, 220.
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Dr. Severin Riemenschneider
Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 für Medienrecht
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