TikTok zur Tragung der vollen Verfahrenskosten verurteilt

Erfolgsgeschichte

TikTok zur Tragung der vollen Verfahrenskosten verurteilt

Für ihre Mandantin, eine Influencerin auf der Plattform TikTok, ging die Media Kanzlei gegen TikTok vor. Ihren TikTok-Account verwendet die Nutzerin vor allem für Beauty-, Comedy- und Tanz-Content und unterhält dabei auch Verträge mit Kooperationspartnern. Der Nutzerin wurde im Juli 2022 durch den Plattformbetreiber ihr TikTok-Account gesperrt, sodass sie keinen Zugriff mehr hatte. Zur Begründung führte TikTok an, die Nutzerin sei unter 13 Jahre alt, obwohl sie bereits volljährig ist. TikTok wies sodann darauf hin, dass das Konto im November vollständig gelöscht werde, sofern kein Widerspruch bei ihnen eingehe

Erfolgloser Widerspruch

Die TikTok-Nutzerin versuchte selbstständig mit den Plattformbetreibern von TikTok in Verbindung zu treten und nutzte das dafür vorgesehene vorhandene Formular. Dabei machte sie mehrfach durch Übermittlung ihres Personalausweises glaubhaft, dass sie bereits volljährig ist.

TikTok lehnte den Widerspruch ohne nähere Begründung lediglich unter dem Hinweis ab, dass das Konto der Nutzerin gegen die Community-Richtlinien verstoße.

Entsperrung nach anwaltlicher Aufforderung

Die Media Kanzlei forderte für die Nutzerin im September 2022 die TikTok-Plattformbetreiber auf, den Account zu entsperren. Durch den verwehrten Zugriff ist es der Nutzerin nicht möglich, Verträge mit ihren Kooperationspartner einzuhalten und entsprechenden Content hochzuladen. Die grundlose Sperrung des Accounts der Nutzerin verstößt deshalb gegen den Nutzungsvertrag mit der Plattform. Der TikTok-Account wurde daraufhin umgehend wieder freigegeben.

Erneute Sperrung des Accounts

TikTok sperrte den Account der Nutzerin allerdings erneut im Januar 2023. Auch dieses Mal erfolgte die Sperrung ohne nähere Begründung. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme zum angeblichen Verstoß gegen die Community-Richtlinien wurde der Nutzerin nicht eingeräumt.

Die Media Kanzlei beantragte deshalb für die Influencerin den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Durch diese sollten die TikTok-Betreiber verpflichtet werden, den Account wieder freizugeben und die Kosten des Verfahrens zu tragen.

TikTok sperrte den Account der Nutzerin allerdings erneut im Januar 2023. Auch dieses Mal erfolgte die Sperrung ohne nähere Begründung. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme zum angeblichen Verstoß gegen die Community-Richtlinien wurde der Nutzerin nicht eingeräumt.

Die Media Kanzlei beantragte deshalb für die Influencerin den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Durch diese sollten die TikTok-Betreiber verpflichtet werden, den Account wieder freizugeben und die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Einstweilige Verfügung - TikTok muss Verfahrenskosten tragen

Bereits nach Erhalt des anwaltlichen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erfolgte die Freigabe des TikTok-Accounts durch die Betreiber. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte sodann im einstweiligen Verfügungsverfahren nur noch über die Kostenauferlegung des Verfahrens zu entscheiden. Durch Beschluss vom 19.05.2023 entschied das Landgericht Frankfurt am Main den TikTok-Betreibern die volle Höhe der Verfahrenskosten aufzuerlegen. Zur Begründung führte das Gericht an, die TikTok-Betreiber hätten das Verfahren selbst verschuldet, indem sie auf die vorigen Entsperrungs-Aufforderungen der TikTok-Nutzerin nicht reagierten und dadurch den Prozess provozierten. Es entspreche „daher der Billigkeit, sie auch mit den dadurch veranlassten Kosten zu belasten“.

Top Kanzlei bei Konto-Entsperrungen

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