Was kann man gegen Fake News tun?

Fake News, also absichtlich verbreitete Falschinformationen, haben in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Besonders in Zeiten von Krisen und politischen Wahlen tauchen sie vermehrt auf und beeinflussen die öffentliche Meinung. Ihre Verbreitung erfolgt vor allem über soziale Medien, wo sie oft schneller und weiter geteilt werden als die tatsächlichen Fakten. Das Phänomen Fake News stellt nicht nur eine Herausforderung für die Medienlandschaft dar, sondern auch für den Schutz der persönlichen und öffentlichen Wahrnehmung. 

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Inhaltsverzeichnis

Fake News Definition - Was sind Fake News?

Fake News bezeichnen absichtlich erstellte und verbreitete falsche oder irreführende Informationen, die als Nachrichten oder Berichterstattungen aufgemacht sind. Diese Informationen werden meist über soziale Medien, Webseiten oder andere digitale Plattformen verbreitet und zielen darauf ab, bestimmte Personengruppen, politische Meinungen oder gesellschaftliche Diskurse zu beeinflussen. Dabei wird häufig versucht, diese Inhalte so zu gestalten, dass sie seriöse Quellen oder journalistische Berichterstattung imitieren, um Glaubwürdigkeit zu erlangen.

Fake News können unterschiedliche Formen annehmen, darunter:

  • Komplett erfundene Nachrichten: Inhalte, die keine Basis in der Realität haben und vollständig erfunden sind.
  • Verzerrte oder aus dem Kontext gerissene Informationen: Informationen, die auf realen Ereignissen basieren, jedoch manipuliert oder aus dem Kontext gerissen werden, um eine falsche Darstellung zu erzeugen.
  • Falsche Attributionen: Informationen, die fälschlicherweise einer Quelle zugeschrieben werden, um deren Glaubwürdigkeit auszunutzen.
  • Satirische oder humorvolle Inhalte: Inhalte, die als Satire oder Humor erstellt wurden, jedoch von manchen Lesern oder Zuschauern als wahre Nachrichten verstanden werden.

Die Verbreitung von Fake News hat durch die zunehmende Nutzung von sozialen Medien und anderen digitalen Plattformen stark zugenommen, da diese Plattformen es ermöglichen, Inhalte schnell und weitreichend zu teilen, oft ohne eine adäquate Überprüfung der Fakten.

Fake News strafbar?

Fake News können unter bestimmten Umständen strafrechtlich relevant sein, wenn sie bestimmte Tatbestände erfüllen, die im Strafrecht verankert sind:

  1. Verleumdung (§ 187 StGB) und üble Nachrede (§ 186 StGB):

    • Wenn Fake News ehrverletzende Behauptungen über eine Person enthalten, die unwahr sind und die Ehre dieser Person beschädigen sollen, kann dies als üble Nachrede oder Verleumdung strafbar sein. Verleumdung setzt dabei voraus, dass der Verbreiter der Fake News weiß, dass die Behauptung falsch ist.
  2. Volksverhetzung (§ 130 StGB):

    • Wenn Fake News darauf abzielen, gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu hetzen, Hass zu schüren oder zu Gewalt gegen diese Gruppe aufzurufen, kann dies den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.
  3. Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB):

    • Wenn durch Fake News eine Person beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, die sie nicht begangen hat, und dies bei einer Behörde oder gegenüber einer anderen zuständigen Stelle geschieht, kann dies als falsche Verdächtigung strafbar sein.
  4. Betrug (§ 263 StGB):

    • Wenn Fake News verwendet werden, um bei anderen Personen einen Irrtum hervorzurufen, der zu einem finanziellen Schaden führt, kann dies als Betrug strafbar sein.
  5. Gefährdung des öffentlichen Friedens (§ 126 StGB):

    • Das Verbreiten von Fake News, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören, z. B. durch die Verbreitung von Gerüchten über eine angebliche Katastrophe oder einen Terroranschlag, kann strafrechtlich relevant sein.

Welche Fake News sind nicht strafbar?

Fake News sind nicht immer strafbar. Insbesondere in den folgenden Fällen liegt keine Strafbarkeit vor:

  1. Meinungsäußerung:

    • Wenn die Fake News als Ausdruck einer Meinung und nicht als Tatsachenbehauptung verstanden werden können, fällt dies unter die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG und ist in der Regel straflos. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Grenze zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung klar gezogen werden muss.
  2. Satire und Humor:

    • Satirische oder humorvolle Inhalte, die als solche erkennbar sind und keine realen Tatsachenbehauptungen aufstellen, fallen in der Regel unter die Kunstfreiheit und sind strafrechtlich nicht relevant, solange sie keine strafrechtlichen Tatbestände wie Volksverhetzung oder Beleidigung erfüllen.
  3. Fehlende konkrete Rechtsgüterverletzung:

    • Wenn Fake News keine konkreten Rechtsgüter verletzen (z. B. keine Person diffamieren oder keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen), können sie straflos bleiben, auch wenn sie moralisch fragwürdig sind.
  4. Falsche Information ohne Schädigung:

    • Wenn eine Person eine falsche Information verbreitet, die niemanden schadet und keinen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt, kann dies als bloße Fehlinformation betrachtet werden und ist straflos.

Strategien gegen Fake News - Was tun?

1. Ruhig bleiben und Situation analysieren

  • Fakten sammeln: Bevor Sie reagieren, sammeln Sie alle relevanten Informationen, um genau zu verstehen, welche Fake News über Sie verbreitet werden und in welchem Kontext.
  • Beweise sichern: Machen Sie Screenshots oder speichern Sie Links, um Beweise für die falschen Behauptungen zu haben. Diese können später hilfreich sein, falls rechtliche Schritte notwendig werden.

2. Richtigstellen und Gegeninformation verbreiten

  • Öffentliche Richtigstellung: Unter Umständen kann eine Klarstellung in Ihren eigenen Kanälen (z. B. auf Social Media, Ihrer Webseite oder über Pressemitteilungen) sinnvoll sein. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab, da man der Behauptung nicht immer mehr Aufmerksamkeit schenken möchte. Stellen Sie die Fakten richtig und erklären Sie die Situation.
  • Gezielte Kommunikation: Kontaktieren Sie die Plattformen oder Medien, die die Fake News verbreiten, und fordern Sie eine Korrektur oder Löschung der falschen Informationen.
  • Unterstützer mobilisieren: Bitten Sie Freunde, Familie oder Kollegen, Ihre Richtigstellung zu teilen, um die Reichweite der Korrektur zu erhöhen.

3. Rechtliche Schritte erwägen

  • Anwalt konsultieren: Ziehen Sie einen spezialisierten Anwalt hinzu, der sich auf Medienrecht oder Persönlichkeitsrecht spezialisiert hat, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Dies könnte Unterlassungsklagen, Schadensersatzforderungen oder Strafanzeigen umfassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unserer jahrelangen Erfahrung.
  • Unterlassungsanspruch geltend machen: Wenn die Fake News ehrverletzend oder geschäftsschädigend sind, können Sie eine Unterlassungserklärung verlangen, die den Verbreiter verpflichtet, die falschen Informationen nicht weiter zu verbreiten.

4. Plattformen und Behörden informieren

  • Melden bei Plattformen: Nutzen Sie die Meldefunktion der Social-Media-Plattformen oder Webseiten, auf denen die Fake News verbreitet wurden, um diese Inhalte zu melden und deren Entfernung zu fordern.
  • Strafanzeige erstatten: Wenn die Fake News strafrechtlich relevant sind (z. B. Verleumdung, üble Nachrede, Volksverhetzung), können Sie bei der Polizei Strafanzeige erstatten.

Rechtliche Möglichkeiten gegen Fake News vorzugehen

Unterlassungsanspruch

  • Abmahnung: Zunächst kann mithilfe einer Abmahnung versucht werden, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Dabei kann sowohl gegen den Verfasser als auch gegen die Plattformen vorgegangen werden. Dadurch kann eine schnelle Löschung der Inhalte erreicht werden.
  • Unterlassungsklage: Wenn Fake News Ihre Persönlichkeitsrechte, wie beispielsweise Ihr Recht auf Ehre, verletzen, können Sie eine Unterlassungsklage einreichen. Damit kann der Verbreiter gerichtlich verpflichtet werden, die falschen Behauptungen nicht weiter zu verbreiten.
  • Einstweilige Verfügung: In dringenden Fällen können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, um eine schnelle vorläufige Unterlassung der weiteren Verbreitung der Fake News zu erreichen.

2. Schadensersatzanspruch

  • Schadensersatzklage: Wenn Ihnen durch die Fake News ein konkreter finanzieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können Sie auf Schadensersatz klagen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Ruf geschädigt wurde und Sie dadurch berufliche Einbußen erlitten haben.
  • Schmerzensgeld: In besonders schweren Fällen, insbesondere wenn die Fake News zu psychischem Stress oder zu einer erheblichen Beeinträchtigung Ihres Ansehens geführt haben, können Sie auch Schmerzensgeld verlangen.

3. Strafrechtliche Maßnahmen

  • Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede: Wenn die Fake News ehrverletzende Inhalte enthalten, können Sie Strafanzeige wegen Verleumdung (§ 187 StGB) oder übler Nachrede (§ 186 StGB) erstatten. Diese Straftaten setzen voraus, dass der Verbreiter der Fake News bewusst falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet hat.
  • Volksverhetzung (§ 130 StGB): Wenn die Fake News gegen bestimmte Gruppen hetzen oder Hass verbreiten, könnte eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung in Betracht kommen.
  • Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB): Wenn durch die Fake News der Anschein erweckt wird, dass Sie eine Straftat begangen haben, können Sie Anzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten.

4. Rechte auf Gegendarstellung und Widerruf

  • Gegendarstellung: Nach den Presserechtlichen Bestimmungen haben Sie das Recht, von dem Medium, das die Fake News verbreitet hat, eine Gegendarstellung zu verlangen. Diese muss in der gleichen Weise veröffentlicht werden wie die ursprüngliche Nachricht.
  • Widerruf: Sie können auch einen Widerruf der falschen Behauptungen verlangen, insbesondere wenn diese in seriösen Medien erschienen sind. Der Widerruf ist in der Regel dort zu veröffentlichen, wo die falsche Information ursprünglich verbreitet wurde.

5. Verantwortlichkeit der Plattformen

  • Melden bei sozialen Netzwerken: Soziale Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte nach Kenntnisnahme zu entfernen. Sie können die Fake News dort melden und die Löschung der Inhalte verlangen.
  • Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG): Nach dem NetzDG müssen Plattformen strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Meldung löschen. Wenn die Plattform nicht reagiert, können Sie dies bei den zuständigen Behörden melden.

6. Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • Klage auf Grundlage des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Würde und Integrität einer Person. Eine Verletzung dieses Rechts durch Fake News kann gerichtlich verfolgt werden, wobei Gerichte oft einen weiten Spielraum haben, wie sie diese Rechte interpretieren und schützen.

7. Veröffentlichung von Gegendarstellungen

  • Korrekturen erzwingen: Sie können die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verlangen, wenn die Fake News in einer traditionellen oder digitalen Publikation verbreitet wurden. Diese Gegendarstellung muss die falschen Informationen richtigstellen und den ursprünglichen Leserkreis erreichen.

8. Online-Reputation-Management

  • Reputation schützen: In Zusammenarbeit mit spezialisierten Agenturen können Sie durch Suchmaschinenoptimierung und gezielte Kommunikation dafür sorgen, dass die richtige Darstellung Ihrer Person oder Ihres Unternehmens im Internet dominiert. 

Fake News BILD

Die Bild steht oft in der Kritik, wenn es um die Verbreitung von Fake News und fragwürdige journalistische Praktiken geht. Als eines der auflagenstärksten Boulevardmedien Deutschlands hat die Bild Zeitung eine immense Reichweite, die dazu genutzt wird, Nachrichten in oft reißerischer und stark vereinfachter Form zu verbreiten. Diese Berichterstattung zieht regelmäßig den Vorwurf auf sich, dass die Bild-Zeitung nicht immer die notwendige journalistische Sorgfalt walten lässt und dabei auch nicht davor zurückschreckt, Tatsachen verzerrt darzustellen, um die Aufmerksamkeit der Leser zu maximieren. Solche Praktiken können schwerwiegende Konsequenzen haben, insbesondere wenn es um die Rufschädigung von Einzelpersonen oder Unternehmen geht.

Als auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei haben wir bereits viele Male erfolgreich gegen die Bild vorgehen können, wenn diese falsche oder irreführende Informationen veröffentlicht hat. Unser Team kennt die Strategien, um gegen solche Verstöße vorzugehen und Ihre Rechte zu schützen. Ob es um die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, Gegendarstellungen oder Schadensersatzforderungen geht – wir setzen uns dafür ein, dass die Verbreitung von Fake News gestoppt wird und Ihre Reputation gewahrt bleibt. Wenn Sie betroffen sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir haben die Erfahrung und das Know-how, um gegen eine mächtige Boulevardpresse wie die Bild erfolgreich vorzugehen.

Fake News auf Social-Media

Fake News verbreiten sich auf Social Media besonders schnell, weil diese Plattformen darauf ausgelegt sind, Inhalte viral zu machen. Algorithmen fördern oft sensationelle oder emotionale Beiträge, die viele Interaktionen erzeugen, unabhängig von deren Wahrheitsgehalt. Zudem kann jeder Nutzer Inhalte ohne redaktionelle Kontrolle teilen, wodurch falsche Informationen leicht große Reichweiten erzielen und sich unkontrolliert verbreiten. Die Anonymität und die hohe Geschwindigkeit der Verbreitung auf Social Media machen es für Fake News besonders einfach, sich durchzusetzen.

Welche Strafen drohen bei der Verbreitung von Fake News?

Die Verbreitung von Fake News kann für den Verfasser, je nach Schwere des Vergehens und den rechtlichen Tatbeständen, verschiedene strafrechtliche Konsequenzen haben:

1. Geldstrafen

  • Üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB): Bei Verurteilung kann eine Geldstrafe verhängt werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen des Täters richtet. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen, wobei die Anzahl der Tagessätze die Schwere der Tat reflektiert, und die Höhe eines Tagessatzes auf dem Tageseinkommen des Täters basiert.

2. Freiheitsstrafen

  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): In schweren Fällen kann die Verbreitung von Fake News, die als üble Nachrede gelten, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
  • Verleumdung (§ 187 StGB): Bei Verleumdung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, wie beispielsweise bei Verleumdung in der Öffentlichkeit oder durch Verbreitung über Medien, kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen.
  • Volksverhetzung (§ 130 StGB): Die Verbreitung von Fake News, die als Volksverhetzung eingestuft werden, kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden.

3. Strafen bei besonderer Schwere

  • Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB): Wer Fake News verbreitet, die den Anschein erwecken, dass eine Straftat begangen wurde, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
  • Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB): Bei einer falschen Verdächtigung, die durch Fake News verbreitet wird, kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen oder es wird eine Geldstrafe verhängt.

4. Schadensersatzforderungen

  • Neben strafrechtlichen Sanktionen kann der Verfasser von Fake News auch zivilrechtlich zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden, wenn durch die Fake News ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes kann erheblich sein und hängt vom entstandenen Schaden ab.

5. Vertraglich festgelegte Strafen

  • Falls der Verfasser bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und diese durch erneute Verbreitung von Fake News bricht, kann die vereinbarte Vertragsstrafe fällig werden. Diese Strafe kann je nach Vereinbarung mehrere Tausend Euro betragen.

Fake News Beispiele

  • Gefälschte Gesundheitswarnung: Eine Nachricht behauptet, dass eine bestimmte Marke von Mineralwasser mit gefährlichen Chemikalien kontaminiert ist, die Krebs verursachen.

  • Politische Desinformation: Ein Online-Artikel behauptet, ein prominenter Oppositionspolitiker habe heimlich Gelder von einem ausländischen Unternehmen erhalten, um gegen die Regierung zu arbeiten.

  • Wirtschaftliche Fehlinformation: Eine Nachricht verbreitet, dass eine bekannte Bank kurz vor dem Bankrott steht, und fordert die Kunden auf, ihr Geld sofort abzuheben.

  • Falsche Technologie-Warnung: Ein Bericht behauptet, dass das neueste Smartphone-Modell einer großen Marke beim Aufladen explodieren kann, und verbreitet manipulierte Bilder von angeblichen Schäden.

  • Fehlinformation über Personen: Ein Online-Artikel verbreitet die falsche Behauptung, dass eine bekannte Schauspielerin sich heimlich von ihrem Ehepartner getrennt hat und in einer Therapieeinrichtung für Alkoholabhängige behandelt wird, obwohl es keinerlei Grundlage für diese Gerüchte gibt.

Betroffen von Fake News? Wir unterstützen Sie!

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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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Biene Bunt
Biene Bunt
15 November 2023
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Katja Blondin
Katja Blondin
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Rita Röscher
Rita Röscher
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Wien mal anders
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26 September 2023
Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)
Steffiii Blackmamba
Steffiii Blackmamba
26 September 2023
Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlen

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Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
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