BILD-Zeitung muss 5-stelligen Betrag an Media Kanzlei Mandanten zahlen

Erfolgsgeschichte

BILD-Zeitung muss 5-stelligen Betrag an Media Kanzlei Mandanten zahlen

Die BILD-Zeitung veröffentlichte am 24.04.2020 einen Videobeitrag auf bild.de mit der Überschrift „Chronische Fehleinschätzung – Die kranke Welt der Impfgegner“. In dem Video wurde ein nicht verpixeltes Foto unserer Mandantin sowie deren minderjährigen Tochter gezeigt. Einen Beitrag desselben Inhalts aber mit dem Titel „Impfpass-Fälschung und Masern-Partys | Das ist die kranke Welt der Impfgegner | BILDPlus Doku“ veröffentlichte die BILD-Zeitung auf ihrem YouTube-Kanal.

BILD-Zeitung verletzt Recht am eigenen Bild

Unseren Mandanten steht ein Recht am eigenen Bild zu, das sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ergibt. Daraus ergab sich ein Unterlassungsanspruch gegen die BILD-Zeitung. Für unsere Mandanten mahnten wir die BILD-Zeitung daraufhin ab und ließen sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Zudem forderten wir die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten.

Vertragsverletzung nach strafbewehrter Unterlassungserklärung

Zwar gab die BILD-Zeitung die Unterlassungserklärung am 04.05.2020 ab und verpflichtete sich damit, eine Veröffentlichung der Bilder unserer Mandanten zu unterlassen. Am 16.04.2021 veröffentlichte sie jedoch einen Beitrag auf ihrer Facebook-Seite, in welchen sie erneut unsere Mandantin und ihre Tochter abbildete.

Die Media Kanzlei forderte daraufhin die Zahlung einer Vertragsstrafe. Dem stimmte die BILD-Zeitung nicht zu. Eine erneute Unterlassungserklärung unterschrieb sie nicht. Dies veranlasste die Media Kanzlei zur Erhebung einer Klage.

BILD-Zeitung muss fünfstelligen Betrag nach Urteil des Landgerichts Frankfurt zahlen

Am 01.12.2022 verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main dann die BILD-Zeitung zur Unterlassung der Veröffentlichung der Bilder, zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von je 4.500 Euro an Mutter und Tochter sowie zur Zahlung der vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von insgesamt ca. 2.300 Euro. Darüber hinaus erklärte das Gericht die Ansprüche hinsichtlich der Unterlassung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000 Euro und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags als vorläufig vollstreckbar.

Die Media Kanzlei ist spezialisiert im Presserecht und hat bereits zahlreiche Fälle gegen die BILD-Zeitung gewonnen.

Werden über Sie ebenfalls unerlaubt Bildnisse in der Presse veröffentlicht, dann kontaktieren sie uns unverzüglich! Wir helfen gerne dagegen vorzugehen.

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