Versäumnisurteil zugunsten von Bundestagsabgeordneten Renate Künast
Anfang Mai fällte das Landgericht Frankfurt am Main ein Versäumnisurteil zugunsten unserer Mandantin Renate Künast MdB (Bündnis 90/Die Grünen), welche öffentlichen Beleidigungen von einem Facebook-Nutzer ausgesetzt war.
Rechtliche Schritte wegen Hass-Kommentar gegen Facebook-Nutzer
Ein Facebook-Nutzer hatte unter einen Post von dem offiziellen Facebook-Account der AfD-Partei, in welchem ein Videomitschnitt einer Rede von Frau Künast zu sehen war, einen Kommentar gepostet, in welchem er sie als „hässliche geistig unterentwickelte Quasi Modo“ und „linksgrünroten Einzeller“ bezeichnete, die „nur geistige Gülle labert“.
Bei derartigen Äußerungen handelt es sich nicht nur um eine nach § 185 StGB strafbare Formalbeleidigung, sondern auch um eine besonders schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da diese weltweit im Internet zu sehen war.
Die Media Kanzlei machte Unterlassungs- und Entschädigungsansprüche geltend, gestützt auf § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 185 ff. StGB; Art. 8 EMRK, welche mit dem Versäumnisurteil des Gerichts Erfolg hatten. Der Facebook-Nutzer wurde verpflichtet, derartige Äußerungen zu unterlassen. Bei einer Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe oder Ordnungshaft– nur so kann das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen auch für die Zukunft geschützt werden.
Persönlichkeitsschutz und Entschädigungsansprüche
Die Entfernung bzw. Löschung des öffentlich geposteten Hasskommentares kann den Schaden, den dieser bei der betroffenen Person angerichtet hat, nur schwer wieder gut machen. Die Rufbeeinträchtigung und Persönlichkeitsverletzung, die hierbei entstanden sind, können schon aus rechtsstaatlicher Sicht nicht einfach hingenommen werden. Bei derartigen öffentlichen Kommentaren, welche einzig und allein dazu dienen, die betroffene Person herabzusetzen und zu diffamieren, besteht nach ständiger Rechtsprechung des BGH ein Anspruch auf Geldentschädigung, welcher der betroffenen Person (anders als bei Schmerzensgeldansprüchen) Genugtuung verleihen soll.
Betroffen vom Hass im Netz?
- Öffentlichen Ruf schützen
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Hasskommentare im Netz können jeden treffen, und die Schwere der Persönlichkeitsverletzung sowie die Folgen der Weiterverbreitung lassen sich niemals genau voraussagen. Die Media Kanzlei bietet kompetente Beratung und zuverlässige Unterstützung. Sie wurden auf einem öffentlichen Netzwerk angegriffen? Kontaktieren Sie uns gerne!
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