United Media nimmt Klage vor Amtsgericht Reinbek zurück

Das Medienunternehmen United Media hat eine Klage gegen unseren Mandanten vor dem Amtsgericht Reinbek zurückgenommen. Die Parteien stritten um die Beendigung eines Internetsystemvertrags sowie einen Anspruch auf Herausgabe der Seiteninhalte unseres Mandanten.

United Media will Seiteninhalte nicht herausgeben

Unser Mandant hatte einen Internetsystemvertrag mit United Media geschlossen. Diesen Vertrag hatte unser Mandant fristgerecht gekündigt, was ihm auch durch das Medienunternehmen bestätigt wurde. Weil es sich bei einem Internetsystemvertrag nach der Rechtsprechung des BGH um einen Werkvertrag handelt, hat der Mandant nach Kündigung einen Anspruch auf Herausgabe seiner Seiteninhalte. Nachdem der Vertrag im vergangenen Jahr ausgelaufen war, forderte der Mandant diese Herausgabe, die aber von United Media verweigert wurde.

Zahlungsaufforderung und Mahnung nach Vertragsbeendigung

Obwohl der Vertrag gekündigt und beendet war, erhielt der Mandant außerdem weitere Zahlungsaufforderungen und Mahnungen durch United Media. Zwar ging er auf diese Zahlungen nie ein, doch das Medienunternehmen verschickte immer weitere Mahnungen.

United Media Vertreter will Kunden zu neuem Abschluss drängen

Etwa ein halbes Jahr vor der Beendigung des Internetsystemvertrags erschien ein Vertreter der United Media bei unserem Mandanten und überzeugte ihn, dass zwei Teildienstleistungen für unseren Mandanten nicht mehr sinnvoll seien. Er empfahl daher, diese einzustellen, wofür er ein bestimmtes Standardformular nutzen müsse. Unser Mandant wies nachdrücklich darauf hin, dass er keine Vertragsverlängerung und keinen Neuvertrag wolle. Der Vertreter versicherte ihm, dass mit der Vertragsänderung keine Verlängerung verknüpft sei, und machte entsprechende Vermerke in einem Gesprächsprotokoll. Unser Mandant hat sich von dem Vertreter auch mehrfach bestätigen lassen, dass seine Kündigung Bestand hat und der Vertrag sich nicht verlängert.

Nach unserer Erfahrung scheinen die Geschehnisse unseres Mandanten keine Seltenheit zu sein. Immer wieder kommen Mandanten auf uns zu, weil sie in eine sogenannte Abofalle getreten sind: Ein Vertreter von United Media verkauft den Betroffenen einen Vertrag und verspricht hierbei Konditionen, die so nicht gewahrt werden. Lesen Sie hierzu gerne mehr unter diesem Link.

Probleme mit United Media? Anwalt hilft

Für unseren Mandanten haben wir umgehend die Kommunikation mit United Media übernommen. Wir haben das Unternehmen mittels eines anwaltlichen Schreibens, in dem wir auch die Vorkommnisse in den Geschäftsräumen unseres Mandanten geschildert haben, dazu aufgefordert, den entsprechenden Link bereitzustellen. United Media wies das Verhalten ausdrücklich zurück und behauptete, sie hätten sich stets vertragskonform verhalten.

Mehrfach mussten wir auch klarstellen, dass unser Mandant die angeblich offenen Zahlungen nicht begleichen werde, auch wenn United Media ihm immer weitere Mahnungen schickte. Schließlich war der Vertrag längst beendet, sodass keine Zahlungsansprüche mehr bestanden. United Media hatte in dieser Sache Klage bei dem Amtsgericht Reinbek eingereicht. Nach fortdauernder anwaltlicher Korrespondenz mit der zuständigen Anwältin der Media Kanzlei hat das Medienunternehmen eingesehen, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen und die Klage schließlich zurückgenommen.

Für unseren Mandanten konnten wir die Sache erfolgreich abschließen. Haben auch Sie Schwierigkeiten mit United Media oder ähnlichen Anbietern? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns noch heute!

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