OLG: D&O – Versicherung trägt die vorläufigen PR-Kosten für früheren Wirecard-Chef Braun

Seit Sommer 2020 läuft gegen den ehe­ma­li­gen Vor­stands­vor­sit­zen­den der Wire­card AG Mar­kus Braun ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts des bandenmäßigen Betrugs, der Bilanzfälschung, wegen Marktmanipulation und Verstößen gegen das WpHG. Aufgrund der anhaltenden Medienaussagen über ihn und sein angebliches pflichtwidriges Verhalten wendete sich Braun an Presseanwälte sowie an eine Presseagentur. Die daraus resultierenden Kosten verlangt Braun von der beklagten Versicherung ersetzt. Allerdings lehnte die D&O- Versicherung die Erstattung des Versicherungsschutzes mit der Begründung ab, dass PR-Kosten nicht in Bezug auf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu ersetzen seien. Das LG wies den Eilantrag auf vorläufigen Deckungsschutz zurück. Daraufhin legte Braun Berufung ein.

Berufung erfolgreich: Versicherung muss Kosten übernehmen

Die Berufung hatte überwiegend Erfolg. Die D&O Ver­si­che­rung müsse auch vor­läu­fi­gen De­ckungs­schutz für PR-Kos­ten gewähren. Dies hat das OLG Frank­furt am Main in einem Eil­ver­fah­ren ent­schie­den. Um­fasst seien die Kos­ten der Be­auf­tra­gung einer PR-Agen­tur sowie pres­se­recht­lich spe­zia­li­sier­ter Rechts­an­wäl­te. Laut Versicherungsbedingungen seien PR-Kosten gedeckt, wenn einer versicherten Person “durch kritische Medienberichterstattung über einen versicherten Haftpflicht-Versicherungsfall ein karrierebeeinträchtigender Reputationsschaden” drohe. Dies sei vorliegend gegeben. Ziel sei gerade der Schutz vor existenzieller Beschädigung des Ansehens im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen.

Braun könne damit Erstattung der erforderlichen und angemessenen Kosten einer beauftragten Rechtsanwaltskanzlei sowie der PR-Agentur verlangen. Aufgrund der Rechtsverletzungen sei der Ausgang des Hauptsacheverfahrens nicht mehr abzuwarten.

Online Reputationsschutz und Krisenmanagement – Angriffe auf Ihre Reputation effektiv abwehren

Kritische Medienberichte können der Reputation eines Einzelnen oder eines ganzen Unternehmens massiven Schaden zufügen. Insbesondere negative Online-Berichte erreichen in kürzester Zeit eine Vielzahl an Usern, wodurch der Schaden sich sehr schnell vervielfacht. Auch bei Ex-Wirecard-Chef Braun drohte nach Ansicht des OLG ein „karrierebeeinträchtigender Reputationsschaden“. In Krisenzeiten ist daher ein gutes und schnelles Reputationsmanagement unerlässlich. Lassen Sie sich hierbei von unseren Experten unterstützen!

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf reputationsschädigende Entwicklungen zu reagieren. Wogegen Sie sich genau wenden können, hängt jedoch von dem jeweiligen Einzelfall ab. Wir haben Ihnen in der nachfolgenden Übersicht einige wichtige Punkte zusammengefasst:

Das Wichtigste in Kürze

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen sind rechtswidrig und zu löschen
  • Schmähkritik und Rufschädigung müssen nicht hingenommen werden
  • Ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit muss die Verfasserin / der Verfasser handeln

 

Die Presserechtsanwältinnen und Presserechtsanwälte der Media Kanzlei setzen sich auch für Ihre Interessen gerne außergerichtlich und gerichtlich ein. Kontaktieren Sie uns!

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