Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider ist Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss
Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider ist Mitglied des NetzDG-Prüfungsausschusses der FSM.
„Die Selbstregulierung nach dem NetzDG sieht vor, dass die Plattformen Fälle, die nicht offensichtlich rechtswidrig und damit schwer juristisch zu bewerten sind, an die FSM weitergeben. Die Inhalte werden dann von einem externen, unabhängigen Expertengremium geprüft.” (Quelle)
An dieser Prüfung ist ab sofort auch Rechtanwalt Dr. Severin Riemenschneider aus der Media Kanzlei beteiligt.
“Die FSM als Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach NetzDG trifft Entscheidungen durch ein externes sachverständiges Expertengremium, den NetzDG-Prüfausschuss (§ 13a). Das Prüfgremium besteht derzeit aus 46 Juristinnen und Juristen. Eine Geschäftsverteilungsordnung gibt vor, wann die Prüferinnen und Prüfer jeweils zur Entscheidung berufen sind. Entscheidungen werden nach schriftlicher oder fernmündlicher Konsultation in der Regel im Umlaufverfahren getroffen. Jeder dreiköpfige Ausschuss bestimmt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende, der bzw. die die Entscheidung nebst Begründung abfasst. Die Entscheidungen werden in anonymisierter Form auf der Website der FSM veröffentlicht.” (Quelle)