Keine Zahlungsansprüche für United Media nach unzulässiger Vertragsverlängerung

Die Rechtsanwält:innen der Media Kanzlei konnten eine Mandantin vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgreich gegen United Media vertreten (n.rk). Die betroffene Mandantin hatte sich an die Media Kanzlei gewandt, weil sie zahlreiche Rechnungen von United Media erhalten hatte, obwohl der Vertrag nach ihrem Kenntnisstand bereits beendet war.

United Media AG: Täuschung durch Außendienstmitarbeiter

Zwischen der United Media AG und der Mandantin bestand über mehrere Jahre ein Internetsystemvertrag. Die betroffene Mandantin wurde von einem Außendienstmitarbeiter der United Media AG bei der Unterzeichnung einer weiteren Vereinbarung getäuscht.

In dem Formular, das unsere Mandantin von dem Außendienstmitarbeiter der United Media AG ausgehändigt bekam, hieß es, dass der Leistungs- und Systemumfang denen des „Altvertrages“ entspräche, mit den vereinbarten inhaltlichen Erweiterungen. Die dem „Altvertrag“ zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der United Media AG sollten weiter gelten.

United Media Rechnung nach Laufzeitende

Nach dem Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit von vier Jahren erhielt die Mandantin weiterhin Rechnungen von der United Media AG. Obwohl keine Laufzeitverlängerung vereinbart wurde, rechnete die United Media AG auch über das in dem ursprünglichen Vertrag vereinbarte Laufzeitende hinaus monatlich ein erhöhtes Entgelt bei unserer Mandantin ab. Das Landgericht Düsseldorf hat nun aber entschieden: Der Beklagten stehen aus dem vormals mit unserer Mandantin abgeschlossenen Internet-Systemvertrag keine weiteren Zahlungsansprüche zu.

Rechtsanwalt für Vertragsrecht

Wir hatten die schriftliche Korrespondenz mit der United Media AG übernommen und versucht, eine außergerichtliche Einigung für unsere Mandantin zu erzielen. Hilfsweise hatten wir die Anfechtung und die Kündigung erklärt. Wie üblich ignorierte United Media die Anfechtung und bot eine einvernehmliche Beendigung des Vertrages gegen Zahlung eines vierstelligen Betrages an. Eine außergerichtliche Einigung war auch im weiteren Schriftverkehr nicht möglich, weshalb unsere Rechtsanwält:innen Klage beim Landgericht Düsseldorf erhoben haben – mit Erfolg.

Gerne helfen wir auch Ihnen bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mit United Media oder sonstigen Fällen des Vertragsrechts. Kontaktieren Sie uns.

Entscheidungsgründe der Richter:innen

„Der Beklagten stehen aus dem vormals mit der Klägerin abgeschlossenen Internet-Systemvertrag keine weiteren Zahlungsansprüche zu.

In dieser Hinsicht kann es dahin gestellt bleiben, ob die in der weiteren Vereinbarung (…) zur Vertragslaufzeit formularmäßig enthaltenen Regelungen einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhalten oder schon aus diesem Grund unwirksam sind.

Selbst wenn die genannte Übereinkunft Bestand gehabt haben sollte, hat dies durch das Schreiben der Klägerin (…) sein Ende gefunden. In einem solchen Fall hätte die Klägerin die Vereinbarung (…) wirksam gekündigt.

Nach § 648a Abs. 1 BGB können beide Vertragsparteien einen Werkvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein solcher Kündigungsgrund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umständen des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden kann.

So liegt der Fall hier, in dem die Klägerin zu einem ihr zustehenden außerordentlichen Kündigungsrecht schlüssig vorgetragen hat, sie sei bei der Unterzeichnung der weiteren Vereinbarung (…) von dem Außendienstmitarbeiter der Beklagten dadurch getäuscht worden, dass dieser ihr zugesagt habe, die Vereinbarung führe keine Verlängerung der ursprünglich vorgesehenen Vertragslaufzeit mit sich.“ (LG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2021, 6 O 160/20).

  • Datum
  • Katagorie
To Top
Call Now Button
Media Kanzlei logo
Datenschutz Übersicht

1. Einführung

Unsere Website https://media-kanzlei.com (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden alle diese unter dem Begriff „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir Sie über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.

2. Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine kleine einfache Datei, die zusammen mit Seiten dieser Website gesendet und von Ihrem Browser auf der Festplatte Ihres Computers oder eines anderen Geräts gespeichert wird. Die darin gespeicherten Informationen können bei einem späteren Besuch an unsere Server oder an die Server der betreffenden Dritten zurückgegeben werden.

3. Was sind Skripte?

Ein Skript ist ein Programmcode, mit dem unsere Website ordnungsgemäß und interaktiv funktioniert. Dieser Code wird auf unserem Server oder auf Ihrem Gerät ausgeführt.

4. Was ist ein Web-Beacon?

Ein Web-Beacon (oder ein Pixel-Tag) ist ein kleines, unsichtbares Text- oder Bildstück auf einer Website, das zum Überwachen des Datenverkehrs auf einer Website verwendet wird. Um dies zu tun, werden verschiedene Daten über Sie mit Web-Beacons gespeichert.

5. Cookies

5.1 Technische oder funktionale Cookies

Einige Cookies stellen sicher, dass bestimmte Teile der Website ordnungsgemäß funktionieren und Ihre Benutzereinstellungen weiterhin in Erinnerung bleiben. Durch das Setzen funktionaler Cookies erleichtern wir Ihnen den Besuch unserer Website. Auf diese Weise müssen Sie beim Besuch unserer Website nicht wiederholt dieselben Informationen eingeben, so bleiben Artikel beispielsweise in Ihrem Warenkorb, bis Sie bezahlt haben. Wir können diese Cookies ohne Ihre Einwilligung platzieren.

5.2 Statistik-Cookies

Wir verwenden Statistik-Cookies, um die Website-Erfahrung für unsere Benutzer zu optimieren. Mit diesen Statistik-Cookies erhalten wir Einblicke in die Nutzung unserer Website. Wir bitten Sie um Ihre Erlaubnis, Cookies für statistische Zwecke zu setzen.

5.3 Werbe-Cookies

Auf dieser Website verwenden wir Werbe-Cookies, die es uns ermöglichen, Einblicke in die Ergebnisse der Kampagne zu gewinnen. Dies geschieht auf Basis eines Profils, das wir auf der Grundlage Ihres Verhaltens auf https://media-kanzlei.com erstellen. Mit diesen Cookies werden Sie als Website-Besucher mit einer eindeutigen ID verknüpft, wobei diese Cookies jedoch kein Profil Ihres Verhaltens und Ihrer Interessen erstellen, um personalisierte Anzeigen zu schalten.

5.4 Marketing- / Tracking-Cookies

Marketing- / Tracking-Cookies sind Cookies oder eine andere Form der lokalen Speicherung, die zur Erstellung von Benutzerprofilen verwendet werden, um Werbung anzuzeigen oder den Benutzer auf dieser Website oder über mehrere Websites hinweg für ähnliche Marketingzwecke zu verfolgen.

Da diese Cookies als Tracking-Cookies markiert sind, bitten wir Sie um Ihre Erlaubnis, diese setzen zu dürfen.

5.5 Soziale Medien

Auf unserer Website haben wir Inhalte von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp eingebunden, um Webseiten zu bewerben (z. B. „Gefällt mir„, „Anheften“) oder zu teilen (z. B. „Tweeten“) in sozialen Netzwerken wie LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp. Dieser Inhalt ist mit Code eingebettet, der von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp stammt und Cookies platziert. Diese Inhalte können bestimmte Informationen für personalisierte Werbung speichern und verarbeiten.

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung dieser sozialen Netzwerke (die sich regelmäßig ändern können), um zu lesen, was sie mit Ihren (persönlichen) Daten tun, die sie mit diesen Cookies verarbeiten. Die abgerufenen Daten werden so weit wie möglich anonymisiert. LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp befinden sich in den Vereinigten Staaten.

6. Einwilligung

Wenn Sie unsere Website zum ersten Mal besuchen, zeigen wir Ihnen ein Popup mit einer Erklärung zu Cookies an. Sobald Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, willigen Sie ein, dass wir die Kategorien von Cookies und Plug-Ins verwenden, die Sie im Pop-up ausgewählt haben, wie in dieser Cookie-Erklärung beschrieben. Sie können die Verwendung von Cookies über Ihren Browser deaktivieren, aber bitte beachten Sie, dass dann unsere Website möglicherweise nicht mehr richtig funktioniert.

7. Aktivieren / Deaktivieren und Löschen von Cookies

Sie können Ihren Internetbrowser verwenden, um Cookies automatisch oder manuell zu löschen. Sie können auch festlegen, dass bestimmte Cookies möglicherweise nicht platziert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einstellungen Ihres Internetbrowsers so zu ändern, dass Sie bei jedem Absetzen eines Cookies eine Nachricht erhalten. Weitere Informationen zu diesen Optionen finden Sie in den Anweisungen im Hilfebereich Ihres Browsers.

Bitte beachten Sie, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert, wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, werden sie nach Ihrer Einwilligung erneut gesetzt, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

8. Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Sie haben das Recht zu erfahren, warum Ihre personenbezogenen Daten benötigt werden, was damit passiert und wie lange sie aufbewahrt werden.
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, auf Ihre uns bekannten personenbezogenen Daten zuzugreifen.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten jederzeit zu ergänzen, zu korrigieren, zu löschen oder zu sperren.
  • Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilen, haben Sie das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen und Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, alle Ihre personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen anzufordern und vollständig an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln.
  • Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Wir halten uns daran, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe für die Bearbeitung vor.

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie wir mit Ihren Daten umgehen, würden wir gerne von Ihnen hören, aber Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzureichen.

9. Kontaktdetails

Für Fragen und / oder Kommentare zu unserer Cookie-Richtlinie und dieser Erklärung kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten:

Media Kanzlei Riemenschneider
Hanauer Landstraße 155-157
60314 Frankfurt am Main

Deutschland
Website: https://media-kanzlei.com
E-Mail: anwalt@media-kanzlei.com
Telefonnummer 069 34875770