Ex-Freundin von de Cicco verbreitet unwahre Vorwürfe
Domenico de Cicco sah sich Mitte Juni 2024 mit unwahren Vorwürfen seiner Ex-Freundin konfrontiert. Diese verbreitete Videos, die zeigen sollten, dass Herr de Cicco ihr gegenüber gewalttätig geworden sein soll. Darüber hinaus verbreitete sie öffentlich, dass Herr de Cicco sie blutig geschlagen habe.
Vorwurf von Gewalt - Verbot der unwahren Äußerungen und Videos
Die Verbreitung der Videos sowie der Behauptungen, Herr de Cicco habe auf sie eingeschlagen bzw. sie blutig geschlagen, wurden ihr nun gerichtlich untersagt. In bislang fünf weiteren Verfahren konnte Herr de Cicco zudem erfolgreich gegen Influencer und Verlage vorgehen, welche die unwahren Vorwürfe ebenfalls verbreitet haben.
Kammer untersagt Vorwurf, Domenico de Cicco hätte Ex-Freundin blutig geschlagen
Für unseren Mandanten Domenico de Cicco gibt Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider folgendes Pressestatement ab:
„Nach Abgleich der Versicherungen und der mündlichen Verhandlungen sind wir davon überzeugt, dass unser Mandant sie nicht geschlagen hat. Das hat er ab Beginn der öffentlichen Vorwürfe betont. Scheinbar hatten auch die Richter erhebliche Zweifel an der Story von der Ex-Freundin. Nach mündlicher Verhandlung hat das Landgericht Frankfurt a.M. (Az. 2-03 O 267/24) unserem Mandanten nun Recht gegeben. Die Kammer untersagte der Ex-Freundin unter Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft, die Videos sowie den Vorwurf zu verbreiten, unser Mandant habe sie blutig geschlagen bzw. auf sie eingeschlagen. Für unseren Mandanten ist das ein erster, wichtiger Erfolg.
Weitere Verfahren gegen Verbreiter der unwahren Vorwürfe
Er wird sich auch weiter gegen die unberechtigten Vorwürfe und Stigmatisierung wehren. Herr de Cicco wird gegen alle Verlage gerichtlich vorgehen, die weiterhin an den unwahren Vorwürfen festhalten und diese verbreiten.
Bislang wurden in allen fünf weiteren Eilverfahren Entscheidungen zugunsten von Herrn de Cicco getroffen. Die Verbreitung der Videos und insgesamt neun Äußerungen untersagte das Landgericht Frankfurt a.M. der angeblichen Ex-Managerin von Herrn de Cicco, den Großteil der beantragten Untersagung erkannte sie im Vorfeld an. Einer weiteren Influencerin wurde es durch das Landgericht Frankfurt a.M. untersagt, neben den Videos auch den Vorwurf der häuslichen Gewalt zu verbreiten. Dem Magazin Promiwood untersagte das Landgericht Frankfurt a.M. zudem insgesamt sieben Äußerungen sowie die Verbreitung des Bildnisses von Herrn de Cicco. Das Landgericht München I untersagte der Axel Springer Deutschland GmbH die Verbreitung aller neun beantragten Äußerungen in der BILD-Zeitung. In der BILD-Zeitung konnte Herr de Cicco zudem einen Gegendarstellungsanspruch vor dem Landgericht Berlin durchsetzen.“
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