Identische Markenrechtsverletzung: „Das kommt mir doch bekannt vor?!“

Erfolgsgeschichte

Media Kanzlei vertritt Modedesignerin gegen Spreadshirt

Unsere Mandantin ist seit 2018 Inhaberin der eingetragenen Wortmarke „HUDDY“ und verkauft seither online unter myhuddy.de sowie in ihrem stationären Geschäft insbesondere Pullover, Shirts und Accessoires. Unsere Mandantin musste feststellen, dass über eine Webseite, die unter www.huddy.de abrufbar war, unter anderem Pullover und T-Shirts verkauft wurden.

Was ist ein Domainname und um was handelt es sich bei einem Spreadshop?

Bei einem Domainnamen handelt es sich um einen einmaligen Namen, welcher mit einem logisch abgegrenzten Teilbereich des Internets, wie beispielsweise einer Website, verknüpft ist.

Die sprd.net AG betreibt eine E-Commerce-Plattform namens „Spreadshirt“ für den On-Demand-Druck, wobei ihre Kunden unter anderem die Möglichkeit erhalten, einen eigenen Shop – einen sogenannten „Spread-Shop“ – zu erstellen und über diesen Shop dann eigene Designs z.B. für Pullover oder T-Shirts zu vertreiben. Hersteller und Verkäufer der über die Spread-Shops verkauften Produkte ist jeweils die sprd.net AG. Der Spread-Shop-Betreiber erhält jeweils nur einen Anteil des Verkaufserlöses. Die Spread-Shops verfügen zwar über eigene Subdomains, die Bestellabwicklung erfolgt aber über die Webseite der sprd.net AG, auf die die Käuferinnen und Käufer von den Spread-Shops weitergeleitet werden.

Vorgehen gegen den Spreadshop „huddy.de“

Vorliegend ist die Media Kanzlei für unsere Mandantin gegen den Spreadshop „huddy.de“ vorgegangen. Unsere Mandantin wurde aufgrund der kaum übersehbaren potenziellen Verwechslungsgefahr mit ihrer Eigenmarke „HUDDY“ in ihrem Markenrecht deutlich verletzt. Im Fokus steht hierbei der Domainname (huddy.de), die dortige Bezeichnung „Huddy“ sowie die Produktbezeichnung „Huddy’s Hoodie“, welche alle ohne Zustimmung unserer Mandantin verwendet wurden.

Media Kanzlei feiert Erfolg

Für unsere Mandantin sind wir daher nicht nur gegen den Spread-Shop-Betreiber, sondern auch gegen die sprd.net AG vorgegangen.

Der Spread-Shop-Betreiber hat sich bereits außergerichtlich zur Unterlassung verpflichtet. Die sprd.net AG dagegen beharrte auf der Rechtsauffassung, dass sie nicht für etwaige Verletzungshandlungen der Spread-Shop-Betreiber hafte. Wir haben daher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt gestellt und Unterlassungsansprüche gegen die sprd.net AG geltend gemacht.

Das Landgericht hat uns in erster Instanz vollumfänglich Recht gegeben und insbesondere ausdrücklich festgestellt, dass die sprd.net AG sehr wohl auch für Rechtsverletzungen haftet, die originär von Spread-Shop-Betreibern begangen werden.

Etwas ähnliches erlebt? Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei sind für Sie da!

Die Media Kanzlei ist spezialisiert auf Markenrecht und vertritt sehr gerne auch Ihre Rechte. Benötigen Sie Unterstützung bei der Anmeldung oder Überwachung einer Marke oder sind Sie ebenfalls von einer Markenrechtsverletzung betroffen, dann kontaktieren Sie uns gerne! Wir helfen Ihnen zuverlässig weiter. 

  • Datum
  • Katagorie
To Top
Call Now Button