Louisa Specht-Riemenschneider beleuchtet EuGH-Urteil zu automatisierten Entscheidungen bei Kreditvergabe in der FAZ

Erfolgsgeschichte

Louisa Specht-Riemenschneider beleuchtet EuGH-Urteil zu automatisierten Entscheidungen bei Kreditvergabe in der FAZ

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klare Richtlinien für automatisierte Entscheidungen bei der Kreditvergabe gesetzt. In einem kürzlich in der FAZ veröffentlichten Beitrag analysiert und kommentiert unsere Kooperationspartnerin Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider die Auswirkungen dieses Urteils.

Maßgebliche Einschränkungen für automatisierte Score-Wert-Bildung

Louisa Specht-Riemenschneider hebt hervor, dass der EuGH die Bildung von Score-Werten bei Kreditentscheidungen nur dann untersagt, wenn diese maßgeblich die Kreditentscheidung beeinflussen. Dabei sind nur solche Scores verboten, die maßgeblich zur Ablehnung eines Kredits führen. Positive Scores oder solche, die nicht maßgeblich sind, bleiben weiterhin zulässig.

Auswirkungen auf Gesetzgebung und Praxis

Das Urteil beeinflusst damit nicht nur die Praxis der Kreditauskunfteien, sondern auch der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird erweitert. Es öffnet die Tür für nationale Regelungen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung und erlaubt damit dem Gesetzgeber, klare Richtlinien für das Scoring festzulegen.

Reformbedarf und Anpassungen im BDSG

Daneben bestehen jedoch, nach Louisa Specht-Riemenschneider, Bedenken des EuGH bezüglich der Vereinbarkeit des § 31 BDSG mit den Vorgaben der DSGVO und dem EuGH-Urteil. Deshalb bedarf es einer Überarbeitung dieses Gesetzes, um aktuellen Standards gerecht zu werden und ein klares, faires Regelwerk für das Scoring zu schaffen.

Für weitere Infos kontaktieren Sie uns gerne!

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