Gegendarstellung gegen RTL wegen Presserecht in Köln

Die Media Kanzlei konnte vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen RTL erstreiten, wonach RTL in ihrem Internetangebot eine presserechtliche Gegendarstellung unseres Mandanten aufnehmen muss.

Anspruch auf Gegendarstellung

Gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 Medienstaatsvertrag (MStV) sind Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten dazu verpflichtet, unverzüglich eine Gegendarstellung der Person oder der Stelle die durch eine aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist, in ihr Angebot mit aufzunehmen.

Dabei muss die Gegendarstellung in gleicher Aufmachung wie die Ausgangsmitteilung in das Angebot aufgenommen werden. Außerdem muss das Wort „Gegendarstellung“ in der Schriftgröße und im Schrifttyp wie die Überschrift der Ausgangsdarstellung dargestellt werden.

Falsche Berichterstattung

Unser Mandant war durch die in der Berichterstattung aufgeworfenen Tatsachenbehauptungen eindeutig betroffen. Derartige Aussagen müssen weder Unternehmen noch Privatpersonen dulden. Folgerichtig war es ihm wichtig, dass die geschilderten Tatsachen aus seinem Blickwinkel geschildert werden, damit sich die Öffentlichkeit ein umfassenderes Bild zu dieser Diskussion bilden kann.

Experten im Presse- und Medienrecht

Die Media Kanzlei ist rechtlichen Fragen rund um das Medien- und Presserecht ausgesprochen erfahren und kann Sie daher bestmöglich unterstützen. Kontaktieren Sie uns noch heute!

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