Media Kanzlei erwirkt Markenlöschung auf europäischer Ebene

Die Media Kanzlei konnte beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eine Markenlöschung durchsetzen. Der Entscheidung lag eine rechtsmissbräuchliche Markenanmeldung der Gegenseite zugrunde.

Bösgläubige Markenanmeldung

Unsere Mandantschaft ist Vertreiberin von Medizinprodukten. Mit der Gegenseite schloss sie einen Vertriebsvertrag über ein Produkt, welches unsere Mandantin selbst unter einem bestimmten Markennamen vertreibt. Der Vertriebsvertrag berechtigte die Gegenseite dazu, das Produkt unter einem anderen Markennamen in Deutschland zu vertreiben. Der Vertrag der beiden Parteien wurde von unserer Mandantin gekündigt und es wurde ein neuer Vertriebspartner für Deutschland, Österreich und die Schweiz gefunden, welcher die Produkte ab dem Zeitpunkt auch nur unter dem ursprünglichen Markennamen unserer Mandantin vertreiben durfte.

Um unserer Mandantin zu schaden, ließ die Gegenseite nach Kündigung des Vertrages die Marke unserer Mandantin in Zusammenhang mit den von ihr vorher bezogenen Produkten als Unionsmarke eintragen.

EUIPO entscheidet zugunsten unserer Mandantin

Im Löschungsverfahren konnte die Media Kanzlei zusammen mit unserer Mandantin nunmehr darlegen, dass die Markenanmeldung der Gegenseite bösgläubig geschah und mit der Absicht unserer Mandantin die Nutzung der Marke in Europa unmöglich zu machen. Dies ergab sich unter anderem daraus, dass die Gegenseite aufgrund der vorherigen Geschäftsbeziehungen bereits positive Kenntnis davon hatte, dass unsere Mandantin die Produkte bereits weltweit unter der eingetragenen Marke verkauft hatte.

Auch weil die Gegenseite keine lautere Nutzung der Marke vorgenommen oder geplant hatte, war für das EUIPO hinreichend dargelegt, dass die Markeneintragung einzig und allein deshalb erfolgte, um sich an unserer Mandantin zu rächen.

Damit lag eine rechtsmissbräuchliche und bösgläubige Markeneintragung vor mit der Folge, dass die Marke gelöscht wurde.

Top-Kanzlei im Markenrecht

Ein toller Erfolg, da Markenlöschungen wegen missbräuchlicher Markenanmeldung durch die EUIPO äußerst selten vorgenommen werden. Sollten auch Sie rechtliche Beratung im Bereich des Markenrechts benötigen, scheuen Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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