Urteil des Hanseatischen OLG im Fall Julian Reichelt – Anmerkung unserer Anwälte

Der Fall des ehemaligen BILD-Chefredakteurs Julian Reichelt beschäftigte letztes Jahr rege die deutsche Medienlandschaft. In diesem Zusammenhang mussten sich auch die deutschen Gerichte mit den presserechtlichen Fragestellungen beschäftigen, welche im Rahmen der Berichterstattung auftraten. So hat etwa das Hanseatische Oberlandesgericht einen gegen den SPIEGEL gerichteten Ordnungsmittelbeschluss des Landgerichts Hamburg aufgehoben. Dabei stellte sich dem Gericht insbesondere die Frage, ob eine nachträglich eingefügte Stellungnahme eine zulässige Verdachtsberichterstattung zur Folge haben kann.

Zur Entscheidung des Oberlandesgerichtes haben unsere beiden Anwälte Dr. Severin Riemenschneider und Dr. Tobias Hermann eine Anmerkung in der LRZ (E-Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Digitalisierung) verfasst. Diese können Sie hier nachlesen. 

Experten im Presserecht

Die Kolleginnen und Kollegen sind mit rechtlichen Fragestellungen des Medien- und Presserechts vertraut. Kontaktieren Sie uns gerne und profitieren Sie von unserer Expertise!

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