Einstweilige Verfügung zugunsten einer Fachmesse wegen Markenrechtsverletzung

Erfolgsgeschichte

Landgericht Frankfurt am Main entscheidet zugunsten einer Fachmesse: Einstweilige Verfügung wegen Markenrechtsverletzung

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einer wegweisenden Entscheidung eine einstweilige Verfügung zugunsten der Veranstalter einer Fachmesse erlassen. Der Beschluss untersagt der Antragsgegnerin, im geschäftlichen Verkehr in Deutschland eine spezifische Domain, die namentlich der Fachmesse der Antragstellerin entspricht, zur Weiterleitung auf ihre eigene Webseite zu verwenden. Diese Maßnahme erfolgte aufgrund einer Markenrechtsverletzung, wie sie das Gericht feststellte.

Hintergrund der Entscheidung

Die Antragstellerin, Veranstalterin einer Fachmesse, organisierte erstmals eine Leistungsschau im Bereich Krisenmanagement und Katastrophenschutz. Die Veranstaltung wurde von der Antragstellerin seit langem geplant und beworben und wird von vielen Partnern unterstützt.

Die Messe präsentierte eine Vielfalt an Fahrzeugen, darunter Flugzeuge, Hubschrauber, Drohnen und Wasserfahrzeuge, sowie Ausstattungen für Feuerwehr- und Rettungswesen. Zielgruppe waren Fachbesucher und Entscheidungsträger aus Deutschland und dem Ausland.

Markenanmeldung und Nutzungsrechte

Der Name der Fachmesse wurde als Marke im Vorfeld über das Markenamt geschützt und eingetragen. Die Antragstellerin besitzt die Berechtigung zur Nutzung dieser Marke und ist befugt, daraus resultierende Rechte im eigenen Namen durchzusetzen. Eine Lizenzierung an die Antragsgegnerin erfolgte nicht.

Markenverletzung

Die Antragsgegnerin veranstaltet ebenfalls Fachmessen im gleichen Bereich und sicherte sich eine Domain, die der Marke der Antragstellerin entsprach. Durch den Erwerb und die Weiterleitung dieser Domain auf ihre eigene Webseite verletzte sie die Rechte der Markeninhaberin. Das Gericht sah darin eine Verletzung gemäß §§ 14 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2 des Markenrechts.

Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main

Das Gericht entschied zugunsten der Antragstellerin und erließ eine einstweilige Verfügung, welche der Antragsgegnerin untersagt, die streitgegenständliche Domain zur Weiterleitung auf ihre Webseite zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Verstoß. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragsgegnerin auferlegt, und der Streitwert wurde auf 66.666,00 € festgesetzt.

Diese Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main stellt einen bedeutenden Schutz für eingetragene Markenrechte dar und bestätigt die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Veranstalterin der Fachmesse.

Top-Kanzlei im Markenrecht

Die Media Kanzlei ist spezialisiert im Markenrecht und vertritt auch gerne Ihre Rechte. Benötigen Sie Unterstützung bei der Anmeldung oder Überwachung einer Marke oder sind Sie ebenfalls von einer Markenrechtsverletzung betroffen, dann kontaktieren Sie uns gerne! Wir helfen Ihnen zuverlässig weiter.

  • Datum
  • Katagorie
  • Teilen
To Top
Call Now Button