Unerlaubte Nutzung von Bildern einer minderjährigen Mandantin

Erfolgsgeschichte

Media Kanzlei erwirkt Unterlassungserklärung gegen unerlaubte Nutzung von Bildern einer minderjährigen Mandantin

Die renommierte Media Kanzlei Frankfurt am Main hat erfolgreich eine Unterlassungserklärung gegen die unerlaubte Nutzung von Bildern einer minderjährigen Mandantin erwirkt. Die Unterlassungsschuldnerinnen haben sich verpflichtet, die in der Abmahnung der Media Kanzlei aufgeführten Fotografien oder Teile davon ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen.

Hintergrund: Schutz der Privatsphäre minderjähriger Personen

In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der der Austausch von Informationen und Bildern nahezu grenzenlos ist, wird der Schutz der Privatsphäre, insbesondere von Minderjährigen, zu einer immer wichtigeren Aufgabe. Die Media Kanzlei Frankfurt am Main setzt sich konsequent für die Rechte ihrer Mandanten ein, insbesondere wenn es um die unerlaubte Veröffentlichung von Bildern geht, die die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz minderjähriger Personen verletzen.

Inhalt der Unterlassungserklärung

Die Unterlassungserklärung, die von den Unterlassungsschuldnerinnen unterzeichnet wurde, verpflichtet sie dazu, ab sofort die genannten Fotografien oder Teile davon nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. Dies gilt ohne die erforderliche Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin.

 

Zusätzlich haben die Unterlassungsschuldnerinnen zugestimmt, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe dieser Strafe wird von der Unterlassungsgläubigerin festgesetzt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden.

Bedingungen der Unterlassungserklärung

Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein oder persönlich verbindlichen, auf Gesetz oder richterlicher Entscheidung beruhenden ausdrücklichen Klarstellung abgegeben. Diese besagt, dass das zu unterlassende Verhalten keine Rechtsverletzung beinhaltet. Damit wird klargestellt, dass die Unterlassung keine Präjudizien hinsichtlich einer Rechtsmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des zu unterlassenden Verhaltens schaffen soll.

Top-Kanzlei im Persönlichkeits- und Medienrecht

Die Media Kanzlei Frankfurt am Main steht weiterhin als kompetenter Ansprechpartner für medienrechtliche Belange zur Verfügung und setzt sich für den Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte ihrer Mandanten ein. Sie von Ihnen ebenfalls ungewollt Bilder veröffentlicht worden, dann kontaktieren Sie uns gerne!

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