Coaching-Abzocke. Das Landgerichts Hamburg folg der Auffassung der Media Kanzlei. Zahlungsanspruch wäre unbegründet.

Erfolgsgeschichte

Coaching-Abzocke. Das Landgerichts Hamburg folg der Auffassung der Media Kanzlei. Zahlungsanspruch wäre unbegründet.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde unsere Mandantschaft in ein Angebot eines Coaching-Anbieters gelockt. Der Vertragsschluss erfolgte, nach Weiterleitung durch den Coaching-Anbieter, mit CopeCart. Das Coaching sollte über sechs Monate laufen und bestand aus Videomaterial, zahlreichen Vorlagen sowie angeblich mehrwöchigen „individuellen“ Coaching-Calls, wofür insgesamt über 6.000 € verlangt wurden. Unsere Mandantschaft stellte schnell fest, dass das Angebot nicht dem entsprach, was ihm versprochen wurde. Daraufhin erklärte er gegenüber CopeCart GmbH den Widerruf des Vertrags und zahlte keine weiteren Raten. Die Zahlungsansprüche wurden von CopeCart wieder an den Coaching-Anbieter abgetreten, welcher die Ansprüche nunmehr vor dem Landgericht einklagte.

Das Landgericht Hamburg hat in der heutigen mündlichen Verhandlung nun seine vorläufige rechtliche Einschätzung dahingehend mitgeteilt, dass es unserer Auffassung und die des OLG Celle (Urt. v. 01.03.2023 Az.: 3 U 85/22) teilt und das streitgegenständliche Coaching-Angebot grundsätzlich als Fernunterricht i. S. d. FernUSG einzuordnen sein dürfte. Damit wäre der Vertrag bereits gemäß § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig, da der Coaching-Anbieter und Kläger nicht über die erforderliche Zulassung gemäß § 12 FernUSG verfügt.

Auch wenn es zu sehen ist, dass das jeweilige Coaching im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Fernunterrichtsgesetzes stets individuell zu betrachten ist, wäre eine Bestätigung der vorläufigen Einschätzung des Gerichts ein wichtiges Signal für Betroffene von unseriösen Coaching-Angeboten.

Ein nichtiger Vertrag hätte zur Folge, dass erhaltene Leistungen zurückzugewähren wären und Zahlungsansprüche der Coaches oder von Copecart nicht bestünden. Tausende von Betroffenen könnten ihr Geld zurückerhalten.

Haben auch Sie Probleme mit einem Coaching-Anbieter? Wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei – wir helfen Ihnen bei Abmahnungen, Klagen oder Zahlungsaufforderungen von Inkassodienstleistern gerne weiter.

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