Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung – Media Kanzlei schützt Interessen der Mandantschaft
Teilerfolg für unsere Mandantschaft! Die Media Kanzlei erwirkt die Aussetzung der Vollstreckung vor dem Landgericht Frankfurt.
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte gegen unsere Mandantin eine einstweilige Verfügung erlassen, welche ihr untersagt hat, dass von der Gegenseite gerügte Verhalten fortzuführen.
Im Einzelnen ging es um den Handel mit Geschirren für Hunde. Im Verfahren wurde darüber gestritten, ob unsere Mandantin die streitgegenständlichen Hundegeschirre weiter vertreiben darf. Dies wurde ihr vom Landgericht Frankfurt am Main zunächst im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt.
Media Kanzlei legt Widerspruch und Antrag zur Aussetzung der Vollstreckung ein
Daraufhin erhoben die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung. Allerdings hemmt ein erhobener Widerspruch nicht die Vollstreckung der einstweiligen Verfügung, sodass unsere Mandantin dennoch weiter an sie gebunden gewesen wäre.
Deshalb stellten wir einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung, da unsere Mandantin unter anderem auch ein wirtschaftliches Interesse an der Fortführung der streitgegenständlichen Handlung hat.
Landgericht Frankfurt am Main gibt Antrag statt
Das Landgericht Frankfurt am Main folgte der Antragsbegründung und setze die Vollstreckung der einstweiligen Verfügung vorerst aus. Dies hat nun zur Folge, dass unsere Mandantin die eigentlich untersagte Handlung bis zur Entscheidung über den Widerspruch fortsetzen darf.
Somit konnten wir die Interessen unserer Mandantin bestmöglich waren!
Wir stehen auch Ihnen mit unserer rechtlichen Expertise gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns!