Urteil des Landgerichts Hamburg – Bewertung bei Google Maps ist zulässige Meinungsäußerung

Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei vertraten unseren Mandanten erfolgreich vor dem Landgericht Hamburg.

Sachverhalt

Inhaltlich ging es dabei um eine Bewertung auf Google Maps.

Unser Mandant schloss mit einer Onlinemarketingagentur einen Vertrag, um sein Auftreten im Internet zu verbessern. Dabei wurde er jedoch enttäuscht und erhielt nicht die gewünschte Leistung.

Daraufhin veröffentlichte unsere Mandantschaft eine Bewertung über die Gegenseite auf Google Maps, wo sie ihre negative Erfahrung mit der Öffentlichkeit teilte.

Aufgrund dessen mahnte die Gegenseite unsere Mandantschaft ab und forderte Unterlassen der getätigten Äußerungen. Da die getätigten Äußerungen auf wahren Begebenheiten beruhten und außerdem keine persönlichkeitsrechtsverletzende Wirkung hatten, lehnte unsere Mandantschaft die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.

Infolgedessen erhob die Gegenseite Klage vor dem Landgericht Hamburg auf Unterlassen der Äußerung.

Rechtliche Wertung des Landgerichts

Das Landgericht Hamburg urteilte nun zu Gunsten unseres Mandanten und wies die Klage als unbegründet ab.

Die Äußerungen unserer Mandantschaft waren insbesondere deshalb von der Meinungsfreiheit gedeckt, da ein verständiger Durchschnittleser die Bewertung nur in der von der Media Kanzlei vorgetragenen Deutungsvariante verstehen konnte.

Eine negative Bewertung kann einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstellen. Auch ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist dadurch möglich. Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn die getätigten Äußerungen – wie im geschilderten Fall – unter die Meinungsfreiheit fallen.

Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei beraten Sie mit ihrer Erfahrung kompetent, wenn es um den Umgang mit Bewertungen geht. Kontaktieren Sie uns!

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