Markenanmeldung & Markenverletzung – Rechtsanwalt hilft!

Markenanmeldung oder Markenverletzung. Ein Anwalt für Markenrecht hilft!

Sie wollen eine Marke anmelden und suchen eine erfahrene Kanzlei, die Sie bei diesem Prozess begleitet? Sie suchen Unterstützung, da ein unberechtigter Dritter Ihre Marke verletzt? Sie sind selbst Adressat einer Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung geworden und sollen nun Schadensersatz leisten?
Kontaktieren Sie die spezialisierten Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei und vereinbaren Sie ein Gespräch mit unseren Experten im Markenrecht!

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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

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Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
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FAQ: Erfahren Sie hier, was Sie zum Thema Markenanmeldung erwarten können

Markenanmeldung

Was tun, wenn ich meine Marke schützen lassen möchte?

Marken haben sich als Identifikationsmittel zu einem bedeutenden Instrument der Unternehmenspolitik entwickelt. Wir beraten Sie kompetent von der Markenentwicklung bis zur Markenverteidigung.

Auf Wunsch stehen wir Ihnen bereits bei der Wahl Ihres Markennamens zur Seite. Die Beratung im Entstehungsprozess hilft Ihnen, Zeit, Geld und Mühe bei der Suche nach dem richtigen Namen zu sparen. Beauftragen Sie uns mit der Markenrecherche. Wir prüfen national und international die rechtliche Realisierbarkeit – sei es für Waren-, Dienstleistungs- oder Unternehmensmarken. Ist die Marke überhaupt eintragungsfähig oder gibt es Kollisionszeichen, also ältere Markenrechte, die Ihre Marke verletzen könnte, sodass Abmahnungen drohen? Die Anwälte unserer Markenrechtskanzlei erstellen für Sie außerdem das für die Eintragung erforderliche Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, stellen den formellen Eintragungsantrag und führen die Korrespondenz mit den Markenämtern.

Markenverletzung

Was tun, wenn meine Marke von einem anderen genutzt wird?

Ihre Marke wird verletzt oder es droht eine Verletzung? Bei der Verfolgung von Produktpiraterie unterstützen unsere Rechtsanwälte Sie gerne. Die widerrechtliche Verwendung Ihrer Marke oder eines zumindest ähnlichen Kennzeichens für gleichartige oder ähnliche Waren und Dienstleistungen, müssen Sie nicht dulden. Wird Ihre Marke verletzt, stehen Ihnen unterschiedliche Ansprüche zur Seite, mit denen Sie sich gegen die rechtswidrige Markenverletzung zur Wehr setzen können, insbesondere Unterlassungs-, Auskunfts- und/oder Schadenersatzansprüche. Hat ein Dritter selbst eine Marke angemeldet, die Ihre verletzt, können Sie u.a. noch vor Eintragung der Marke einen Anspruch auf Rücknahme der Anmeldung durch einen Rechtsanwalt geltend machen. Auch besteht die Möglichkeit, die Eintragung durch Einlegung eines Widerspruchs gegen die Anmeldung zu verhindern oder eine eingetragene Marke löschen zu lassen.

Markenrechtliche Ansprüche werden zunächst grundsätzlich außergerichtlich im Wege der Abmahnung durch einen Anwalt geltend gemacht. Die Kosten einer berechtigten Abmahnung hat der Verletzer zu erstatten. Ist der Markenverletzer uneinsichtig, setzen die Anwälte unserer Markenrechtskanzlei Ihr Recht im einstweiligen Rechtsschutz und/oder im Hauptsacheverfahren für Sie durch. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne kostenlos.

Abmahnung erhalten, weil Marke verletzt wurde?

Ganz gleich, ob man sich gezielt die Marke eines anderen zunutze machen möchte oder, ob man unbewusst eine Markenverletzung begeht: markenrechtliche Abmahnungen durch einen Anwalt sollten stets ernst genommen werden, hat eine Markenrechtsverletzung doch stets schwerwiegende rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen. Aufgrund der regelmäßig sehr hohen Streitwerte im Markenrecht können für Rechtsanwalts- und Gerichtskosten hohe Summen entstehen, die derjenige, der eine fremde Marke verletzt ha, tragen muss. Diese hohen Kosten nutzen Markeninhaber und deren Anwälte jedoch auch häufig als Druckmittel, um einen vermeintlichen Verletzer zur Unterlassung zu drängen, obwohl sein Handeln tatsächlich nicht markenrechtsverletzend ist. Ob eine Markenverletzung vorliegt, ist stets anhand des Einzelfalls zu prüfen und unterliegt einer mitunter diffizilen rechtlichen Abwägung. Eine markenrechtliche Abmahnung sollte daher stets von einem spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin daraufhin geprüft werden, ob sie berechtigt ist oder nicht. Im Falle einer berechtigten Abmahnung können die Anwälte unserer Markenrechtskanzlei für Schadensbegrenzung sorgen, sollte eine Abmahnung unberechtigt sein, können wir Ihnen entsprechende Gegenmaßnahmen empfehlen und diese für Sie durchsetzen.

Unternehmenskennzeichen – Markenschutz ohne Eintragung

Eine bedeutsame Ergänzung zum Markenschutz bietet Ihnen das Unternehmenskennzeichenrecht. Es bietet eine weitere Verteidigung gegen die unlautere Ausbeutung Ihrer Leistungen durch die Konkurrenz. Das Unternehmenskennzeichenrecht schützt Ihr größtes Kapital, den guten Ruf Ihres Unternehmens, der in einem Zeichen, Bild oder Wort zum Ausdruck kommt. Kennzeichenschutz können u.a. Firmennamen, Unternehmenskürzel, Bilder, Logos, Werktitel und Domain-Namen genießen. Dies selbst dann, wenn Sie nicht als Marke registriert sind. Möchten Sie wissen, ob Ihnen Kennzeichenschutz zukommt? Kontaktieren Sie die Anwälte unserer Markenrechtskanzlei kostenlos und unverbindlich.

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