Sprachnachrichten von Exfreund veröffentlichen zulässig?

Auf der weltweit bekannten Plattform Tiktok hat sich in letzter Zeit ein neuer Trend abgebildet. Creator – überwiegend Frauen – teilen Sprachnachrichten ihrer Ex-Beziehungspartner. Darin zu hören sind meistens Männer, die die Ex-Partnerinnen anfeinden oder ihnen sogar drohen.

Während ein Mann seiner Exfreundin nüchtern erklärt, dass sie in seinen Augen hässlich sei, erzählt ein anderer, er habe seine Expartnerin gar nicht betrogen, eine andere Frau habe ihn nur geküsst. Andere schreien in den Sprachnachrichten, die Partnerin dürfe so nicht rausgehen, sie sei krank oder benutzen herabwürdigende und frauenfeindliche Sprache.

Die Stimmen sind dabei kaum verzerrt – die meisten Männer sind glasklar zu hören. Die rechtlichen Konsequenzen scheint damit kaum jemand zu fürchten – oder zu kennen. Eine solche Nachricht wurde jedoch meist im Privaten geteilt und ist damit nicht für die Ohren anderer Personen gedacht.

Jetzt Anwalt einschalten

Sie brauchen rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Erstgespräch!

Veröffentlichung privater Nachrichten

Wenn im Rahmen eines privaten Gesprächs Nachrichten verschickt werden, kann davon ausgegangen werden, dass diese nicht an andere oder an die Öffentlichkeit gelangen. Wenn kein Einverständnis für die Veröffentlichung vorliegt, kann es sich dabei um eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten des Nachrichtenverfassers handeln. Dadurch können den Veröffentlichenden rechtliche Konsequenzen drohen. Beispielsweise können Abmahnungs- und Unterlassungserklärungen geltend gemacht werden.

Wann ist eine Nachricht privat?

Bei Nachrichten, die durch WhatsApp übermittelt werden, handelt es sich regelmäßig um Privatnachrichten. Wenn mit einer Weiterleitung nicht gerechnet werden muss, ist die Weiterleitung nur durch Einwilligung zulässig. Ohne eine solche ist die Verbreitung somit verboten. Die Kommunikation zwischen zwei Personen ist somit auch im Chat privat.  Dies gilt auch für eine Veröffentlichung in den sozialen Medien.

Gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgehen?

Zunächst könnte das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verfassers verletzt worden sein. Dabei handelt es sich um ein Grundrecht, das durch Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 1 GG geschützt wird. Dieses Recht schützt unter anderem das Recht am gesprochenen und geschriebenen Wort. Dabei wird anerkannt, dass der Einzelne ein Recht darauf hat, selbst zu bestimmen, ob seine Äußerungen nur einem bestimmten Adressatenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Dieser Grundsatz gilt somit in der Regel auch für Sprachnachrichten, die über Nachrichtendienste versendet werden.

Ohne Einwilligung des Verfassers dürfen solche privat erhaltenen Sprachnachrichten somit nicht veröffentlicht werden. Dabei kann die Frage gestellt werden, ob eine solche Verletzung auch vorliegt, wenn die Nachricht ohne Anhaltspunkte zur Person veröffentlicht wird. Hört man die Stimme des Verfassers jedoch klar und deutlich, könnte man dadurch Rückschlüsse auf die Identität der Person ziehen.

Im Einzelfall könnte die Veröffentlichung solcher Nachrichten jedoch auf ohne Einwilligung zulässig sein. Um herauszufinden, ob der Persönlichkeitsschutz des Verfassers zurücktreten muss, ist eine Interessenabwägung notwendig.

Wie gehe ich gegen die Veröffentlichung privater Nachrichten vor?

Betroffene können zum einen Unterlassungsansprüche gegen die Veröffentlichung der Chats und einen möglichen Anspruch auf die Löschung der WhatsApp-Nachrichten aus dem Internet geltend machen. Schadensersatzansprüche könnten auf in Betracht kommen, genauso wie ein Anspruch auf Auskunftserteilung über den Umfang der Verbreitung.

Sie wurden wegen der Veröffentlichung privater Nachrichten abgemahnt?

Sie wurden abgemahnt wegen der Veröffentlichung privater Nachrichten? Wir bieten auch in diesem Fall umfassende Unterstützung. Es ist wichtig zu wissen, dass viele Abmahnungen formale Fehler enthalten, die oft nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Unser Team hilft Ihnen dabei, diese formalen Fehler zu erkennen und gegebenenfalls gegen unrechtmäßige Forderungen vorzugehen.

Häufig wird in Abmahnungen zudem zu viel verlangt, sowohl finanziell als auch hinsichtlich der geforderten Unterlassungserklärung. Wir unterstützen Sie dabei, überzogene Forderungen zu identifizieren und Ihre Rechte zu wahren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um optimale Lösungen und rechtlichen Beistand zu erhalten.

Schützen Sie Ihre Interessen und lassen Sie sich nicht von unberechtigten Abmahnungen einschüchtern. Kontaktieren Sie uns, und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Die Media Kanzlei Frankfurt hilft Ihnen, gegen die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte vorzugehen. Gleichzeitig können wir Sie jedoch auch beraten und unterstützen, falls sie eine Abmahnung von einem Ex-Partner oder sonstiger Person erhalten haben.

Spezialisten für Persönlichkeitsrecht - Jetzt Anwalt einschalten

Sie wollen eine Sprachnachricht eines Ex-Freundes veröffentlichen oder über Sie wurde eine Sprachnachricht/private Nachrichten verbreitet? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Unsere spezialisierten Anwälte und Anwältinnen helfen Ihnen in allen Fragen des Persönlichkeitsrechts und Medienrechts. Überzeugen Sie sich gerne selbst!

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
Media Kanzlei, Medienrechtskanzlei Logo, Medienanwälte in Frankfurt, Rechtsberatung für Presse- und Äußerungsrecht, Persönlichkeitsrechtsschutz in Deutschland, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Experten, Markenrecht, Unternehmen, Privatpersonen, Coaching-Verträge, Account-Entsperrung, Filesharing-Rechtsberatung
Biene Bunt
Biene Bunt
15 November 2023
Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlen
Katja Blondin
Katja Blondin
12 Oktober 2023
Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte :)
Rita Röscher
Rita Röscher
3 Oktober 2023
Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.
Wien mal anders
Wien mal anders
26 September 2023
Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)
Steffiii Blackmamba
Steffiii Blackmamba
26 September 2023
Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlen

MEDIA KANZLEI IN DEN MEDIEN

MEHRFACH AUSGEZEICHNETE KANZLEI

Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
für Medienrecht

JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023

Legal 500 Media Kanzlei
Media Kanzlei erhält Auszeichnung vom MLI
JUVE Top 50 Wirtschaftskanzleien Deutschland

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

To Top
Call Now Button