Abmahnungen durch LOUIS VUITTON wegen Parfumproben
Die Media Kanzlei vertritt einen Einzelunternehmer im Bereich der Parfumproben gegen die weltweite Parfumherstellerin Louis Vuitton, welche diesen wegen Markenrechtsverletzungen abgemahnt hatte.
Was bedeutet die strafbewehrte Unterlassungserklärung in einer Abmahnung?
Durch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung versichert der Unterzeichner rechtsverbindlich, die dort benannte bzw. abgemahnte Handlung in Zukunft zu unterlassen. Dadurch entsteht also ein Unterlassungsvertrag zwischen den Parteien. Die strafbewehrte Unterlassungsverfügung hat somit einen verschärfenden Charakter für die Abmahnung, da hierdurch direkt ein Anspruch der geschädigten Person gegenüber dem Unterzeichner festgelegt wird.
Die Unterlassungserklärung erhält rechtlich dann den Charakter „strafbewehrt“, wenn eine festgeschriebene Vertragsstrafe für einen weiteren Verstoß enthalten ist. Der Unterzeichner soll ein Stück weit vor einem weiteren Verstoß abgeschreckt werden.
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Markenrechtsverletzung durch Verkauf von Parfümproben
Louis Vuitton ist eine weltweite Herstellerin von Luxusgütern, insbesondere Lederwaren aller Art, Bekleidung, Schmuckwaren, Uhren und vielem mehr. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei der Verkauf von Parfums unter dem berühmten Zeichen LOUIS VUITTON.
Unser Mandant hatte verschiedene Parfumproben der Marke LOUIS VUITTON vertrieben (unter anderem „Dancing Blossom“ und „Rhapsody“) – ohne Zustimmung des Herstellers und entsprechend geschützten Markeninhabers.
Wer seine Marken schützen lässt, erhält das ausschließliche Recht, bestimmte Dienstleistungen unter der geschützten Marke anzubieten. Dabei besteht die Möglichkeit, bestimmten Unternehmen Lizenzen zu erteilen, welche die gesetzten Qualitätsstandards erfüllen. Hierfür bezahlen die Lizenznehmer jedoch auch eine Lizenzgebühr an die Inhaber der geschützten Marken- und erwarten im Gegenzug, dass der Markt überwacht und gegen nicht autorisierte Benutzungen der Marken vorgegangen wird. Ansonsten würde der Schutz nur wenig bringen und die Lizenzgebühr wäre hinfällig.
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Markenanmeldung und Markenrechtsverletzung
Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen unseren Mandanten
Wegen der Gefahr der Schadensvertiefung erließ das zuständige Gericht (der Dringlichkeit wegen) eine einstweilige Verfügung gegen unseren Mandanten. Diesem wurde untersagt, Parfumproben von Louis Vuitton in den Geschäftsverkehr zu bringen. Bei einem Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 Euro.
Markenrechtsverstöße können also teuer werden. Wer eine Abmahnung erhält, sollte dennoch zunächst nicht panisch reagieren. Es gibt einige wichtige Schritte, die man beachten sollte:
- Rechtsberatung einholen: Eine Anwältin für Markenrecht kann Ihnen helfen, die Abmahnung rechtlich einzuordnen und die besten nächsten Schritte zu klären. In vielen Fällen kann die Forderung nach Schadensersatz überprüft und möglicherweise reduziert werden. Die Media Kanzlei steht Ihnen gerne zur Seite!
- Verhalten in Zukunft anpassen: Vermeiden Sie in Zukunft die unlizenzierte Nutzung von weltweit bekannten und bereits rechtlich geschützten Marken. Wenn Sie diese für Ihre Produkte verwenden möchten, stellen Sie sicher, dass Sie über eine gültige Lizenz verfügen.
- Unterlassungserklärung prüfen: In vielen Fällen wird von Ihnen verlangt, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese sollten Sie sorgfältig lesen und gegebenenfalls anwaltlich überprüfen lassen, bevor Sie sie unterzeichnen.
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Einstweilige Verfügung zugunsten einer Fachmesse wegen Markenrechtsverletzung
Abmahnung erhalten? Die Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei sind für Sie da!
Die Media Kanzlei ist spezialisiert im Markenrecht und vertritt auch gerne Ihre Rechte. Benötigen Sie Unterstützung bei der Anmeldung oder Überwachung einer Marke oder sind Sie ebenfalls von einer Markenrechtsverletzung betroffen, dann kontaktieren Sie uns gerne, wir helfen Ihnen zuverlässig weiter!
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Katagorie
- Markenrecht,
- Rechtsschutz