Media Kanzlei verteidigt erfolgreich Meinungsfreiheit von YouTuberin Sashka
Die Media Kanzlei hat erneut einen bedeutenden Sieg vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main errungen. Im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen unsere Mandantin, die erfolgreiche Meinungs-YouTuberin Sashka, hat der Antragsteller, seinen Verbotsantrag zurückgenommen. Damit trägt er die Kosten des Verfahrens – ein klarer Erfolg für unsere Mandantin, deren YouTube-Kanal mittlerweile über 1 Millionen Abonnenten hat.
Der Fall: Unterlassungsantrag gegen Sashka
Der Gegner, der damals als Vertreter einer Firma in Dubai auftrat, hatte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sashka gestellt, als diese ein Reaction-Video zum gerichtlichen Verbot von Teilen ihres ersten Videos verbreitet hatte. Hintergrund dieses Verfahrens waren kritische Äußerungen zum Geschäftsmodell des Gegners in dem Reaction-Video von Sashka, die er als persönlichkeitsverletzend empfand. Im ersten Verfahren zum Ausgangsvideo hatte die Gegenseite in der ersten Instanz vor dem Landgericht noch obsiegt, sodass unsere Mandantin dieses erste Verfahren zunächst verlor und über den Ausgang dieses Gerichtsverfahrens ein weiteres Video aufgenommen hatte.
Erfolgreiche Verteidigung durch Media Kanzlei in der Berufungsinstanz
Im Berufungsverfahren vor dem 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main verteidigten wir erfolgreich das Recht unserer Mandantin auf freie Meinungsäußerung. In der mündlichen Verhandlung gab das OLG klar zu erkennen, dass unsere Mandantin das Verfahren gewinnen wird. Vor diesem Hintergrund zog die Gegenseite ihren Antrag zurück, vermutlich um ein Urteil zu vermeiden, in dem eindeutig festgestellt worden wäre, dass die Aussagen unserer Mandantin zulässig waren.
Das OLG Frankfurt setzte den Streitwert des Berufungsverfahrens auf 50.000,00 EUR fest.
Über den Ausgang des ersten Verfahrens werden wir in Kürze ebenfalls berichten.
„Unsere Kanzlei setzt sich mit Nachdruck für die Meinungsfreiheit ein. Dieses Verfahren zeigt erneut, dass unberechtigte Unterlassungsansprüche nicht durchgesetzt werden können.“
Dr. Severin Riemenschneider, Media Kanzlei
Bedeutung des Falles für die Meinungsfreiheit
Dieser Fall unterstreicht die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit im digitalen Raum. Gerade in Fällen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist es entscheidend, eine ausgewogene Abwägung zwischen dem Schutz der Ehre und der freien Meinungsäußerung zu treffen. Das OLG Frankfurt hat hier die zu weitreichende Anwendung der Kriterien einer sog. Verdachtsberichterstattung durch das Landgericht in der ersten Instanz korrigiert und in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass in Wahrheit überhaupt kein Verdacht eines rechtswidrigen Verhaltens des Gegners geäußert wurde.
„Die Gegenseite ist hier sogar so weit gegangen, dass ich persönlich für eine harmlose Rechtsmeinung zum erstinstanzlichen Verbot des Landgerichts im Reaction-Video von Sashka abgemahnt worden und vom gegnerischen Kollegen sogar als Hobby-Anwalt mit hübschem KI-Bildchen geadelt worden bin. Diese Einschüchterungsversuche haben dann am Ende keinen Erfolg gehabt, da sich unsere Mandantin auch von finanzstarken Gegnern nicht einschüchtern lässt.“
Dr. Tobias Hermann, Media Kanzlei
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