2.000 Euro Geldentschädigung für Luisa Neubauer

Erfolgsgeschichte

Media Kanzlei erfolreich für Neubauer gegen Beleidigung vorgegangen

Die Media Kanzlei ist gegen eine Beleidigung von einem Nutzer auf der sozialen Plattform „X“ (ehemals „Twitter“) für Klima-Aktivistin Luisa Neubauer vorgegangen und konnte für diese eine Geldentschädigung in Höhe von 2.000 Euro erwirken.

Beleidigungen in den sozialen Netzwerken können teuer werden

Wenn es um das Thema „Klima“ geht, fällt früher oder später der Name von der Klimaaktivistin Luisa Neubauer, welche eine der Hauptorganisatorinnen der Klimabewegung „Fridays für Future“ ist.

Diese veröffentlichte im April 2023 auf X einen Beitrag zum Zusammenhang von Finanzpolitik und Klimakrise. Noch am selben Tag wurde dieser Beitrag von einem X-Nutzer repostet mit einem Beleidigenden Kommentar. Sie wurde unter anderem aufgefordert, ihre „Schnauze zu halten“ und als „Bitch“ bezeichnet, was eine sexualisierte Beleidigung darstellt. Die Media Kanzlei, welche die persönlichkeitsrechtlichen Interessen von Luisa Neubauer vertritt, hat die Gegenseite zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Fristsetzung aufgefordert, um die Wiederholung eines solchen Kommentars zu vermeiden.

Nachdem hierauf keine Reaktion erfolgte, verfolgte die Media Kanzlei das Interesse ihrer Mandantin auf gerichtlicher Ebene weiter. Im Februar 2025 erging ein Versäumnisurteil vom Landgericht Frankfurt am Main zugunsten unserer Mandantin; der Beklagte wurde zur Unterlassung, Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie zur Zahlung der Geldentschädigung in Höhe von 2.000 Euro verurteilt.

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Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Klar ist, dass jede Form von Hass und Hetze im Internet neue Wurzeln schlägt und solche Äußerungen jeden Rezipienten in seinem Vorhaben, sich ähnlich rechtswidrig zu verhalten, ermutigt oder bestärkt. Die Folgen für Personen des öffentlichen Lebens – wie unsere Mandantin, Frau Neubauer – sind dabei besonders gravierend.

Dieser Vorfall stellt eine schwerwiegende Verletzung des grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts von Frau Neubauer dar. Die Tatsache, dass Luisa Neubauer eine Person des öffentlichen Lebens ist, verstärkt die Schwere des Eingriffs, da solche Kommentare rufschädigend sein können. Diese Rechtsverletzung begründet einen Anspruch aus § 823 I BGB i. V. m. Art. 2 I. 1 I GG i. V. m. § 823 II BGB i. V. m. § 185 StGB.

Der Geldentschädigungsanspruch soll insbesondere verhindern, dass Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen sanktionslos bleiben und der Persönlichkeitsrechtsschutz im Ergebnis leerläuft (BGH NJW 1961, 2059, 2060). Zudem soll diese nicht nur den Ausgleich des bisher eingetretenen Unrechts bewirken, sondern auch die Verhinderung zukünftiger Persönlichkeitsrechtsverletzungen zum Ziel haben.

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Media Kanzlei - Top Kanzlei im Persönlichkeitsrecht

Werden Sie auf Social Media ebenfalls beleidigt, diffamiert oder in sonstiger Weise in Ihrem Persönlichkeitsrecht herabgewürdigt, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Das Team der Media Kanzlei hilft Ihnen gerne, Ihre Rechte zu wahren und zu verteidigen.

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