Als Inhaber einer geschützten Marke besitzen Sie deren Rechte für einen Zeitraum von 10 Jahren, nicht unbegrenzt. Um den Markenschutz, den Wert und die Exklusivität der Marke zu bewahren, ist eine Verlängerung der Marke erforderlich. Wir erläutern nun, wann genau die Markenverlängerung erfolgen muss, welche Kosten damit verbunden sind und was Sie dabei beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Was spricht für eine Verlängerung einer Marke?
Der Schutz des Markennamens ist zeitlich begrenzt und nicht dauerhaft. Sind die Markenrechtean Ihrer Wunschmarke durch eine Markenanmeldunggesichert, so ist die Marke ab dem Anmeldetag für 10 Jahre geschützt. Danach erlischt der Markenschutz, es sei denn, Sie verlängern die Marke.
Durch die Verlängerung einer Marke bleibt deren Schutz bestehen. So können Sie garantieren, dass nur Sie als Markeninhaber die Marke kommerziell nutzen dürfen und dass die Verwendung durch Dritte an Lizenzbedingungen gebunden ist. Auf diese Weise stärken Sie Ihre Marktposition und machen es Ihren Mitbewerbern schwerer, Ihr Unternehmen zu imitieren.
Um den Schutz Ihrer Marke aufrechtzuerhalten, sollten Sie die Marke am Ende der Schutzdauer verlängern. Hat die Marke keinen Wert mehr für Ihr Unternehmen oder haben Sie nach der Markeneintragung kein nachhaltiges Markenimage aufgebaut, ist eine Verlängerung nicht zwingend ratsam.
Durch die Anmeldung beim Markenamt erhalten Sie einen 10-jährigen Markenschutz. Die Schutzdauer startet am Tag der Anmeldung und endet exakt 10 Jahre später: Wenn Sie Ihre Marke beispielsweise am 06.01.2025 angemeldet haben, bestehen die Schutzrechte bis zum 06.01.2035.
Bei Marken, die vor dem 14.01.2019 registriert wurden, endet der Markenschutz nicht am gleichen Datum 10 Jahre später, sondern erst am Monatsende. Das bedeutet: Wenn die Markenanmeldung schon länger zurückliegt, weil Sie diese beispielsweise am 01.01.2018 vorgenommen haben, endet der Schutz nicht am 01.01.2028, sondern am 31.01.2028.
Wenn Sie sich für eine Verlängerung des Schutzes entscheiden, wird die Markenverlängerung am Tag nach Ablauf der Schutzfrist wirksam.
Wie oft ist eine Markenverlängerung möglich?
Nach dem Markenrecht ist es möglich, eine Marke beliebig oft zu verlängern. Marken haben keine maximale Schutzdauer: Um den Schutz kontinuierlich aufrechtzuerhalten, müssen Sie lediglich die entsprechende Verlängerungsgebühr fristgerecht an das zuständige Markenamt (DPMA, EUIPO, WIPO) zahlen, und die Marke ist für weitere 10 Jahre geschützt.
Das Markengesetz räumt Markeninhabern einige Vorzüge ein: Während Marken durch wiederholte Verlängerungen uneingeschränkt langfristig geschützt werden können, beträgt die maximale Schutzdauer für Patente 20 Jahre und für eingetragene Designs 25 Jahre.
Welche Schritte sind notwendig, um meine Marke zu verlängern?
Wenn Sie Ihre Marke verlängern möchten, ist es zunächst wichtig, dass Sie die Verlängerungsgebühren rechtzeitig an das zuständige Markenamt entrichten.
Das Verfahren zur Verlängerung Ihrer Marke variiert in einigen Einzelheiten, abhängig davon, bei welchem Markenamt Sie Ihre Marke registriert haben.
Verlängerung deutscher Marken
Nachdem Sie durch eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Rechte an einer deutschen Marke erworben haben, ist das DPMA auch für die Markenverlängerung zuständig. Das Verfahren beim DPMA gestaltet sich recht einfach: Als Markeninhaber müssen Sie lediglich die Verlängerungsgebühr in Höhe von 750 Euro zahlen.
Wenn Sie die Marke nicht für alle damals eingetragenen Marken- und Dienstleistungsklassen, sondern nur für einen Teil davon verlängern möchten, müssen Sie zusätzlich den „Antrag auf Verlängerung“ ausfüllen und beim DPMA einreichen.
Verlängerung europäischer Marken
Für die Verlängerung einer Unionsmarke müssen Sie sich an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wenden, nicht an das DPMA. Um die Marke zu verlängern, ist auf jeden Fall ein Antrag notwendig. Diesen können Sie entweder elektronisch oder in physischer Form einreichen.
Beim EUIPO haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, den Schutzumfang der gesamten Marke zu verlängern oder bestimmte Waren und Dienstleistungen auszuschließen. Auch hier können die angemeldeten Klassen von Waren und Dienstleistungen nicht erweitert werden. Bei einer Entscheidung für eine teilweise Markenverlängerung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, müssen Antrag und Gebühr für die Verlängerung spätestens am Ablaufdatum der Marke beim EUIPO eingegangen sein.
Verlängerung internationaler Marken
Für die Verlängerung der Schutzdauer einer internationalen Marken ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verantwortlich. Sie können den Antrag auf Verlängerung der Marke entweder online oder per Post einreichen. Außerdem müssen Sie bei internationalen Marken die Gebühr für die Verlängerung ebenfalls direkt an die WIPO überweisen.
Gebühren für Verlängerungen: Wie hoch sind die Kosten für eine Markenverlängerung?
Die Kosten für eine Markenverlängerung variieren je nachdem, ob es sich um eine nationale Marke, eine europäische Unionsmarke oder eine IR-Marke handelt. Die folgende Tabelle listet die jeweiligen Gebühren für die Verlängerung der Markenämter sowie mögliche Zusatzkosten auf.
Die Kosten der jeweiligen Marken liegen bei mindestens:
DE: 750,00 EUR
EU: 850,00 EUR
IR: 635,00 CHF
Wie lange habe ich Zeit die Gebühren für die Markenverlängerung zu bezahlen?
Damit Ihre Marke weiterhin geschützt ist, müssen die Gebühren für die Markenverlängerung spätestens am Tag des Ablaufs des Markenschutzes beim Markenamt eingegangen sein.
Die Zahlung der Gebühr für die Verlängerung ist innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor Ablauf der Schutzdauer möglich. Falls Sie die Frist versäumen, steht Ihnen eine weitere sechsmonatige Nachfrist zur Verfügung. Wenn die Markenverlängerung erst innerhalb dieses Zeitraums erfolgt, entstehen neben den Verlängerungsgebühren auch Kosten für die Verspätung.
Wenn die Kosten für die Markenverlängerung nicht bezahlt werden, erlischt der Schutz Ihrer Marke spätestens sechs Monate nach Ablauf der Schutzdauer. Dies gilt für alle Marken, unabhängig davon, ob Sie der Inhaber einer DE‑Marke, einer Unionsmarke oder einer IR‑Marke sind.
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