Media Kanzlei erzielt Löschung einer Negativbewertung auf Google

Erfolgsgeschichte

Media Kanzlei lässt erfolgreich negative Bewertung löschen

Nach vorherigem Hinweisschreiben und einer Abmahnung erzielte die Media Kanzlei zugunsten ihres Mandanten schließlich die vollständige Löschung einer negativen Google-Bewertung, die zu Unrecht erfolgt war.

Negative Bewertung ohne vorherigen Mitarbeiterkontakt?

Unser Mandant, welcher Inhaber einer Praxis für Physiotherapie ist, erhielt über Google eine Ein-Stern-Bewertung mit der Aussage, der Mitarbeiter am Telefon sei „unfreundlich“ und „herablassend“.

Negative Bewertungen sind niemals ein Grund zur Freude, müssen aber grundsätzlich hingenommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese auch der Wahrheit entsprechen. Dies umfasst, dass einer Bewertung stets ein Gäste-, Kunden- bzw. Patientenkontakt zugrunde liegen muss.

In unserem Fall hat unser Mandant jedoch niemals mit dem Nutzer telefoniert, welcher die schlechte Bewertung abgab, sodass es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt und ein berechtigtes Interesse des Nutzers, die Leistungen der Praxis zu bewerten (die niemals in Anspruch genommen wurden) nicht besteht.

Rechtswidrigkeit der negativen Bewertung

Die Media Kanzlei zeigte Google die Rechtswidrigkeit der negativen Bewertung an und rügte die Unzulässigkeit der Ein-Stern-Bewertung, denn eine solche ist zwar nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich als (entsprechend geschützte) Meinungsäußerung zu qualifizieren- nicht jedoch, wenn diese auf unwahren Tatsachenbehauptungen beruht. In diesem Fall ist die Bewertung nämlich untrennbar mit dem Gehalt der unwahren Behauptungen verbunden, so dass sie selbst nicht als schutzbedürftig vom Recht zur Meinungsäußerung gedeckt ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06. Juli 2020)

Von unzulässiger Negativbewertung betroffen?

Kontaktieren Sie uns gerne! Wir haben bereits seit über 10 Jahren Erfahrung bei der Löschung von Bewertungen und kennen die besten Strategien, um die online Reputation eines Unternehmens bestmöglich zu schützen. Durch unsere Spezialisierung der Kanzlei und Anwälte, können diese Ihnen in allen Fragen rund um Reputationsmanagement, Unternehmenspersönlichkeitsrech und Äußerungsrecht unterstützen.

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